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der 61. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 29.06.2020, 18:30, in Lützschena-Stahmeln,

im Marstall, Schloss Lützschena


TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Die Ortsvorsteherin Frau Schulze eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 7 von 7 Ortschaftsräten und die Ortsvorsteherin Frau Schulze anwesend.
Der Ortschaftsrat ist gemäß § 39 Sächsische Gemeindeordnung beschlussfähig.

Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Frau Poschinski bestimmt.

TOP 3 Protokollkontrolle


Der Antrag auf Verlängerung der Grünphase an der Kreuzung „An der alten Brauerei“ wird aktuell vom VTA umgesetzt.

TOP 4 Vorstellung der Maßnahme aus Nordraumkonzept: Nr:9-19/20 Spielplatz am Brunnen und 11-19/20 ÖG Rathaus Lützschena/ Stahmeln


Zielstellung:

Vor dem Rathaus soll das Ortsbild verbessert und die Grünflächen neu gestaltet werden, sowie der Spielplatz „Am Brunnen“ umgestaltet werden.

Herr Zech von der Stadt Leipzig und Landschaftsarchitektin Amt für Stadtgrün und Gewässer und Frau Claudia Scheffel erklären die vorliegenden Planungen und Entwürfe.
Eine Baugrunduntersuchung ist beauftragt, die Vermessung wurde bereits durchgeführt, aktuell liegt der Vorentwurf vor. Beide Maßnahmen werden zusammengeführt, wobei der Schwerpunkt auf dem Spielplatz liegt.
Der Kostenrahmen für beide Maßnahmen beträgt 180.000,00 €. Für die Gehweggestaltung am Rathaus sind dafür keine Mittel vorhanden. Deshalb soll das Verkehrs- und Tiefbauamt mit einbezogen werden und die Wege in eigener Zuständigkeit erneuern, bzw instandsetzen.


TOP 5 Vorstellung Verein Schlohbachshof e.V


Die Kinderärztin von Böhlitz-Ehrenberg und zugleich Vorsitzende des Vereins Schlohbachshof e.V. Dr. med. Karla Amm gibt einen historischen Abriß über die Entwicklung des Schlohbachshof.
1920 Gründung des Geflügelguts mit großer internationaler Bedeutung, Lehr- und Versuchsanstalt, weitergeführt in der DDR von der KMU, in den neunziger Jahren Erwerb durch Familie Stanuschewski, Es gibt zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude auf dem Gelände.
Die Gründung des Vereins erfolgte im Zusammenhang mit Eröffnung der Zwangsversteigerung des Schlohbachshof, im Zuge dessen die Stadt das Gelände gekauft hat.
Es bestand die Befürchtung, das zum Zweck der Schaffung von Ausgleichsflächen alles platt gemacht wird.
Der Verein will die Erhaltung und sinnvolle Nutzung des Objektes voranbringen, auch Zusammenarbeit mit der Auwaldstation gewünscht.
Am 04.06.2019 wurden die 3 Konzepte erstmals vorgestellt, die alle abgelehnt wurden.
Die Stadt Leipzig favorisiert ein Umweltinformationszentrum Auenlandschaft und sucht einen Investor. Mittlerweile wird das Gelände dauerhaft bewacht, um weiteren Vandalismus und Brandstiftungen zu verhindern. Die Stadt Leipzig ist für weitere Konzepte offen.




TOP 6
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Westsachsen im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachens 2008,


Änderungsantrag des Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln vom 29. Juni 2020 zur Beschlußvorlage der Verwaltung VII DS 01327, nämlich der Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Regionalplantentwurfs Leipzig-Westsachsen

Es wird beantragt die Stellungnahme wie folgt zu ändern:

Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Leipzig Halle (SBB)

  1. Auf Seite 2 der Stellungnahme der Stadt Leipzig zu dem geänderten Regionalplanentwurfs ist der kursiv gehaltene Text wie folgt zu ändern: (Änderung durch Fettdruck und farblich hervorgehoben; gelb =hinzugefügt, rot=gestrichen)


Mit der Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle, die mit Umweltschutzmaßnahmen begleitet wurde und wird, gehen auch Belastungen durch Lärm- und Luftemissionen Luftschadstoffemissionen einher.

Die Luftschadstoff- und die Lärmbelastungen […] müssen daher gering gehalten werden. Zur Minderung der Belastung durch den Flugbetrieb sind lärmmindernde An- und Abflugverfahren sowie emissionsdifferenzierte Start- und Landerestriktionen in Betracht zu ziehen gezogen . Der interne Betrieb […] hat so zu erfolgen, dass die Lärm- und Erschütterungsbelastungen sowie die Luftverschmutzung gering gehalten werden. Eine Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenz- und Zielwerte ist zu gewährleisten.“


  1. Der Regionalplan ist auf Seite 110 unter 3.5.1. durch folgende weitere Absätze zu ergänzen:


Vor und mit jeglicher weiteren Aus- und Erweiterungsbaumaßnahmen am Flughafen Leipzig/Halle südlich der Landbahn Süd sind zunächst die baulichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass entsprechend der Anforderungen der Flugsicherung eine sichere Querung der Landebahn Süd für Flugzeuge jeglicher Art möglich ist, wodurch die Voraussetzungen gemäß des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 geschaffen werden, dass eine gleichmäßige Verteilung der Starts auf beide Landebahnen möglich und auch umzusetzen ist.

Es ist zu gewährleisten, dass eine kapazitive Erweiterung nur unter der Voraussetzung geschaffen und gestattet wird, wenn die Nutzer rechtsverbindlich sich dahin verpflichten, dass künftig Nachtflüge und nächtlicher Lärm nur bei einer besonderen Dringlichkeit erfolgt.


  1. Der Regionalplan ist auf Seite 110 unter 3.5.1. wie folgt zu ändern: (Änderung durch Fettdruck und farblich hervorgehoben; gelb =hinzugefügt, rot=gestrichen)


Nach LEP Z 3.5.1 ist der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle für den interkontinentalen Luftverkehr bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Aufgrund der zentralen geografischen Lage, der sehr gut entwickelten und vernetzten Infrastruktur sowie der regionalen Wirtschaftskraft ist Leipzig/Halle nach dem Passagier- und nach dem Frachtaufkommen der verkehrsreichste Verkehrsflughafen in Mitteldeutschland. Er ist angesichts der stark wachsenden Verkehrsnachfrage, insbesondere für den Frachtverkehr für den Wirtschaftsraum Leipzig-Halle auszubauen, wenn hierbei sichergestellt ist, dass eine zusätzliche Belastung durch Lärm- und Luftschadstoffen ausgeschlossen ist. . Der Freistaat Sachsen unterstützt Leipzig/Halle bei seiner Entwicklung zum interkontinentalen Verkehrsflughafen und Umsteigeknoten für den gesamten mitteldeutschen Luftverkehr und als wesentlichen Bestandteil einer zu entwickelnden mitteleuropäischen Verkehrsdrehscheibe für den Passagierverkehr.

Grundsätzlich soll der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle folgende Funktionen erfüllen:



Der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle hat für seine zwei Start- und Landebahnen mit je 3 600 m Länge die Erlaubnis zum 24-Stunden-Betrieb mit einer Beschränkung für Passagierflüge zur Nachtzeit.Der Terminal mit einer derzeitigen Kapazität von 4,5 Mio. Passagieren pro Jahr und einer erweiterbaren Kapazität auf ca. 7 Mio. Passagiere pro Jahr ist an den Schienenper-sonenfern- und Schienenpersonennahverkehr angebunden.


Es ist vor jeglichen baulichen Erweiterungen sicherzustellen, dass zunächst die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die erforderlich sind, dass entsprechend der Vorschriften der Flugsicherung eine gleichmäßige Verteilung der Starts auf beide Landebahnen gesichert ist, also insbesondere eine gesicherte allwettertaugliche Querung der Landebahn realisiert wird. Dafür sind Rollbahnen, Vorfelder und Abfertigungseinrichtungen bedarfsgerecht bereitzustellen. Darüber hinaus soll Luftfracht auf die Schiene verlagert (Air Cargo Express) und Leipzig/Halle mit anderen Flughäfen besser vernetzt werden (LEP Begründung zu Ziel 3.5.1). Im Frachtbereich Süd stehen für Luftfahrtunternehmen und luftfahrtaffine Unternehmen besonders aus der Fracht- und Logistikbranche Flächen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur direkten Schienenanbindung des Frachtbereichs Süd besteht. Die Express- und Logistiktochter DHL der Deutsche Post World Net hat einen zentralen Hub errichtet. Für weitere Ausbaustufen im Passagier und im Luftfrachtbereich erfolgen sind über die derzeit bestehenden Flächenvorhaltungen hinaus, keine Flächenvorhaltungen durch die Festlegung von Vorsorgestandorten für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie (Kap. 2.3.1) sowie durch die kommunale Bauleitplanung, insbesondere der Städte Leipzig und Schkeuditz vorzusehen.


Der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle besitzt mit seiner Lage im Zentrum Mitteldeutschlands und ca. 7 Mio. Menschen im erweiterten Einzugsbereich (Entfernung bis 100 km) ein Wachstumspotenzial. Für Die weitere Ausbaustufen im Passagier- und im Luftfrachtbereich sind in den bestehenden die Flächenvorhaltungen zu gewährleisten und bei Notwendigkeit eine Planung vorzunehmen. Die Entwicklungsmöglichkeiten des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle werden begünstigt durch die Lage im Schnittpunkt bedeutender Bundesautobahnen (BAB 9 und 14), die die Haupteinzugsgebiete mit dem Flughafen verbinden. Mit der Fertigstellung der BAB 38 sowie der BAB 72 sind bzw. werden die für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle wichtigen Räume im Südwesten Sachsen-Anhalts und Sachsens besser erschlossen. Über einen eigenen Autobahnzubringer sind sowohl die Terminals als auch der Frachtbereich zu erreichen. Der südliche Bereich des Verkehrsflughafens ist über die Bundesstraße B 6 angebunden. Der Verbund Schiene/Luftverkehr findet am Flughafen Leipzig/Halle über einen direkten Anschluss an das Nah- und in Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz schienenseitig an den Flughafen angebunden Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG ideale Voraussetzungen. Damit werden Aufkommensschwerpunkte des Gro߬raums Leipzig-Halle.


  1. Zur Raumnutzung Karte 14



Das Vorranggebiet für Schutz des vorhandenen Waldes an der Bahnlinie ist beginnend in Schkeuditz über die gesamte angrenzende Ortslage Lützschena und Stahmeln durchgängig zu ergänzen.

Dieser grüne Gürtel ist zur Abschirmung zu den Gewerbegebieten und zum Flughafen von enormer Bedeutung für die Einwohner. Soweit möglich sollte die Breite mindestens 30m betragen.

Die Vorranggebiete „Waldmehrung „sind eine sehr wichtige Lebensader für die Ortschaft und für den Raum Leipzig und müssen daher in der Gemarkung Stahmeln und Wahren entlang der Bahnlinie noch stärker ausgewiesen werden. Diese Schutzfunktion des Waldes muss erhalten bleiben. Der in der Karte eingetragene Bereich am Jägergraben und am Bahngraben sollte vergrößert werden. Diese Schneisen mit Klimaschutzfunktion müssen durch den Wegfall von bereits bebauten oder beplanten Gebieten für den Luftaustausch zur Verfügung stehen.



Begründung:


Der OR Lützschena-Stahmeln muss die Formulierung unter 2.2.1.13 ablehnen. Sie stellt keine zwingende Festlegung zur Reduzierung des vor allem nächtlichen Fluglärms derzeit und in Zukunft dar. Insofern war die Formulierung von „sollen“ in „müssen“ zuändern.


Der Schutz der Wohnbevölkerung vor Umweltbelastungen durch den Flughafen Leipzig/Halle, insbesondere durch Fluglärm,
muss und sollte nicht nur durch geeignete Maßnahmen realisiert werden. Die Grenzwerte der Lärmbelastungen, insbesondere nachts, müssen den neuesten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung entsprechen.

Er schließt sich der Stellungnahme der Stadt Leipzig in den folgenden zwei Punkten an.

Für die rechtliche und tatsächliche Einhaltung des damaligen Planfeststellungsbeschlusses werden daher auch die flugsicherheitlichen Voraussetzungen, also die Einhaltung der Anforderung der Flugsicherungsbehörde ergänzend eingefordert, nachdem die Flugsicherung eine gleichmäßige Nutzung der Bahnen mit der Begründung untersagt, dass eine Kreuzung der Südbahn als Gefährdung angesehen wird. Diese von der Flugsicherungs gesehene Gefährdung ist durch bauliche Veränderungen vor jeglichen Erweiterungen und Ausbaustufen vollständig zu beseitigen.



Beschluß 26/06/20 zum Änderungsantrag:

Votum:


8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimmen/keine Enthaltungen)

Der Ortschaftsrat beschließt ein Schreiben mit dem Inhalt gemäß vorstehenden Beschluss (Vgl. Anlage) an den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung des Ortschaftsrat Lützschena Stahmeln vom 29. Juni 2020 zur Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008 zu übersenden.


Beschluß 27/06/20

Votum


8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimme/keine Enthaltungen)

TOP 7 Vorberatung und Anhörung zum Antrag Bündnis 90/ Die Grünen VII-A-00864 neues Start - und Landeverfahren


Abstimmung zur Vorlage VII A 00864 der Fraktion Bündnis 90/Grünen.


Diese Vorlage VII A 00864 wird vom Ortschaftrat Lützschena/Stahmeln abgelehnt.

Unterstützt wird durch den Ortschaftsrat das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die gleichmäßige Verteilung der Landebahnen zu erreichen.
Die Mehrheit des Ortschaftsrates ist allerdings der Auffassung, das mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Ziel nicht zu erreichen ist,
Es sind in Lützschena-Stahmeln die Starts und weniger die Landungen, die zu massiven Lärm- und Schadstoffemissionen führen.

Insofern ist nicht das Anflugverhalten, sondern die Verteilung der Starts neu zu gestalten.

Hierfür sind nach Angaben der DFS bauliche Maßnahmen erforderlich, die eine sichere Kreuzung der Landebahn Süd erlaubt.

Diese baulichen Maßnahmen sind einzufordern.

Insofern wird der Fraktion gedankt für die Initiative für die Ortschaft, die letztlich erreicht hat, dass die Verwaltung den Vorschlag VII A 00864 VSP 01 eingebracht hat, der das Ziel der Fraktion nach Ansicht des Ortschaftsrates gut aufnimmt.



Beschluß 28/06/20


Votum: 1/7/0 (1 dafür/7 Gegenstimmen/keine Enthaltung)


7.1 Beratung zum Verwaltungsstandpunkt VII-A-00864–VSP-01

Der Vorlage VII A 00864 VSP 01 wird durch den Ortschaftsrat zugestimmt.


Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt


Beschluß 29/06/20

Votum:

8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimme/keine Enthaltung)


TOP 8 Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Antrag der AfD VII-A-00605 Durchführung von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren in den Leipziger Ortschaften,


Abstimmung zur Vorlage VII A 00605 der AfD.

Diese Vorlage VII A 00605 wird vom Ortschaftrat Lützschena/Stahmeln abgelehnt


Beschluß 30/06/20

Votum: 1/6/1 (1 dafür/6 dagegen/1 Enthaltung)

8.1 Beratung zum Verwaltungsstandpunkt VII-A-00605–VSP-01

Abstimmung zur Vorlage VII-A-00605–VSP-01

Der Vorlage wird vom Ortschaftsrat Lützschena/Stahmeln zugestimmt.

Beschluß 31/06/20 über den Verwaltungsstandpunkt

Votum: 8/0/0 (8 dafür/keine dagegen/keine Enthaltung)


TOP 9 Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Antrag der SPD-Fraktion VII-A-01375 Grundschule in Lützschena-Stahmeln beschleunigen,

Beschluß 32/06/20 über den Antrag der SPD-Fraktion zur Beschleunigung des Schulneubaus in Lützschena-Stahmeln

Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion VII-A-01375 zu.

Votum: 7/0/1 (sieben dafür/keine dagegen/eine Enthaltung)