S I T Z U N G S P R O T O K O L L 0 3 / 2 0 2 0
der 61. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 29.06.2020, 18:30, in Lützschena-Stahmeln,
im Marstall, Schloss Lützschena
Die Ortsvorsteherin Frau Schulze eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
Es sind 7 von 7 Ortschaftsräten und die
Ortsvorsteherin Frau Schulze anwesend.
Der Ortschaftsrat ist gemäß § 39 Sächsische Gemeindeordnung beschlussfähig.
Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Frau Poschinski bestimmt.
TOP 3 Protokollkontrolle
Der Antrag auf Verlängerung der Grünphase an der Kreuzung „An der alten Brauerei“ wird aktuell vom VTA umgesetzt.
TOP 4 Vorstellung der Maßnahme aus Nordraumkonzept: Nr:9-19/20 Spielplatz am Brunnen und 11-19/20 ÖG Rathaus Lützschena/ Stahmeln
Zielstellung:
Vor dem Rathaus soll
das Ortsbild verbessert und die Grünflächen neu gestaltet werden, sowie der
Spielplatz „Am Brunnen“ umgestaltet werden.
Herr Zech von der Stadt Leipzig und
Landschaftsarchitektin Amt für Stadtgrün und Gewässer und Frau Claudia
Scheffel erklären die vorliegenden Planungen und Entwürfe.
Eine Baugrunduntersuchung ist beauftragt, die Vermessung wurde bereits
durchgeführt, aktuell liegt der Vorentwurf vor. Beide Maßnahmen werden
zusammengeführt, wobei der Schwerpunkt auf dem Spielplatz liegt.
Der Kostenrahmen für beide Maßnahmen beträgt 180.000,00 €. Für die
Gehweggestaltung am Rathaus sind dafür keine Mittel vorhanden. Deshalb soll
das Verkehrs- und Tiefbauamt mit einbezogen werden und die Wege in eigener
Zuständigkeit erneuern, bzw instandsetzen.
TOP 5 Vorstellung Verein Schlohbachshof e.V
Die Kinderärztin von Böhlitz-Ehrenberg
und zugleich Vorsitzende des Vereins Schlohbachshof e.V. Dr. med. Karla Amm
gibt einen historischen Abriß über die Entwicklung des Schlohbachshof.
1920 Gründung des Geflügelguts mit großer internationaler Bedeutung, Lehr- und
Versuchsanstalt, weitergeführt in der DDR von der KMU, in den neunziger Jahren
Erwerb durch Familie Stanuschewski, Es gibt zahlreiche denkmalgeschützte
Gebäude auf dem Gelände.
Die Gründung des Vereins erfolgte im Zusammenhang mit Eröffnung der
Zwangsversteigerung des Schlohbachshof, im Zuge dessen die Stadt das Gelände
gekauft hat.
Es bestand die Befürchtung, das zum Zweck der Schaffung von Ausgleichsflächen
alles platt gemacht wird.
Der Verein will die Erhaltung und sinnvolle Nutzung des Objektes voranbringen,
auch Zusammenarbeit mit der Auwaldstation gewünscht.
Am 04.06.2019 wurden die 3 Konzepte erstmals vorgestellt, die alle abgelehnt
wurden.
Die Stadt Leipzig favorisiert ein Umweltinformationszentrum Auenlandschaft und
sucht einen Investor. Mittlerweile wird das Gelände dauerhaft bewacht, um
weiteren Vandalismus und Brandstiftungen zu verhindern. Die Stadt Leipzig ist
für weitere Konzepte offen.
TOP 6
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum
Beteiligungsentwurf des Regionalplans Westsachsen im Zuge der
Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachens 2008,
Änderungsantrag des Ortschaftsrat
Lützschena-Stahmeln vom 29. Juni 2020 zur Beschlußvorlage der Verwaltung VII
DS 01327, nämlich der Stellungnahme zu den geänderten Teilen des
Regionalplantentwurfs Leipzig-Westsachsen
Es wird beantragt die Stellungnahme wie folgt zu ändern:
Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens
Leipzig Halle (SBB)
Auf Seite 2 der Stellungnahme der Stadt Leipzig zu dem geänderten Regionalplanentwurfs ist der kursiv gehaltene Text wie folgt zu ändern: (Änderung durch Fettdruck und farblich hervorgehoben; gelb =hinzugefügt, rot=gestrichen)
„Mit
der Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle, die mit Umweltschutzmaßnahmen
begleitet wurde und wird, gehen auch Belastungen durch Lärm- und
Luftemissionen
Luftschadstoffemissionen einher.
Die Luftschadstoff-
und die Lärmbelastungen […]
müssen
daher gering gehalten werden. Zur Minderung der Belastung durch den
Flugbetrieb
sind lärmmindernde An- und Abflugverfahren
sowie emissionsdifferenzierte Start- und Landerestriktionen in Betracht zu
ziehen gezogen
. Der
interne Betrieb […]
hat
so zu erfolgen, dass die Lärm- und Erschütterungsbelastungen sowie die
Luftverschmutzung gering gehalten werden. Eine Einhaltung gesetzlich
festgelegter Grenz- und Zielwerte ist zu gewährleisten.“
Der Regionalplan ist auf Seite 110 unter 3.5.1. durch folgende weitere Absätze zu ergänzen:
Vor und mit jeglicher weiteren Aus- und Erweiterungsbaumaßnahmen am Flughafen Leipzig/Halle südlich der Landbahn Süd sind zunächst die baulichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass entsprechend der Anforderungen der Flugsicherung eine sichere Querung der Landebahn Süd für Flugzeuge jeglicher Art möglich ist, wodurch die Voraussetzungen gemäß des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 geschaffen werden, dass eine gleichmäßige Verteilung der Starts auf beide Landebahnen möglich und auch umzusetzen ist.
Es ist zu gewährleisten, dass eine kapazitive Erweiterung nur unter der Voraussetzung geschaffen und gestattet wird, wenn die Nutzer rechtsverbindlich sich dahin verpflichten, dass künftig Nachtflüge und nächtlicher Lärm nur bei einer besonderen Dringlichkeit erfolgt.
Der Regionalplan ist auf Seite 110 unter 3.5.1. wie folgt zu ändern: (Änderung durch Fettdruck und farblich hervorgehoben; gelb =hinzugefügt, rot=gestrichen)
Nach LEP Z 3.5.1 ist der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle für den interkontinentalen Luftverkehr bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Aufgrund der zentralen geografischen Lage, der sehr gut entwickelten und vernetzten Infrastruktur sowie der regionalen Wirtschaftskraft ist Leipzig/Halle nach dem Passagier- und nach dem Frachtaufkommen der verkehrsreichste Verkehrsflughafen in Mitteldeutschland. Er ist angesichts der stark wachsenden Verkehrsnachfrage, insbesondere für den Frachtverkehr für den Wirtschaftsraum Leipzig-Halle auszubauen, wenn hierbei sichergestellt ist, dass eine zusätzliche Belastung durch Lärm- und Luftschadstoffen ausgeschlossen ist. . Der Freistaat Sachsen unterstützt Leipzig/Halle bei seiner Entwicklung zum interkontinentalen Verkehrsflughafen und Umsteigeknoten für den gesamten mitteldeutschen Luftverkehr und als wesentlichen Bestandteil einer zu entwickelnden mitteleuropäischen Verkehrsdrehscheibe für den Passagierverkehr.
Grundsätzlich soll der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle folgende Funktionen erfüllen:
Anbindung Mitteldeutschlands an das nationale und internationale Luftverkehrsnetz für den Personen- und Frachtverkehr
Angebot von Flügen zu den Urlaubszentren im Tourismusverkehr
Bereithaltung von Angeboten für den innerdeutschen Luftpostverkehr und den internationalen Luftfrachtverkehr
Bereitstellung von Infrastruktur für Luftfahrtunternehmen und zur Ansiedlung von Luftfahrtindustrie
Bereitstellung allwetterfähiger Infrastruktur für den individuellen Geschäfts- und Werksflugverkehr
Der Verkehrsflughafen Leipzig/Halle hat für seine zwei Start- und Landebahnen mit je 3 600 m Länge die Erlaubnis zum 24-Stunden-Betrieb mit einer Beschränkung für Passagierflüge zur Nachtzeit.Der Terminal mit einer derzeitigen Kapazität von 4,5 Mio. Passagieren pro Jahr und einer erweiterbaren Kapazität auf ca. 7 Mio. Passagiere pro Jahr ist an den Schienenper-sonenfern- und Schienenpersonennahverkehr angebunden.
Es ist vor
jeglichen baulichen Erweiterungen sicherzustellen, dass zunächst die baulichen
Voraussetzungen geschaffen werden, die erforderlich sind, dass entsprechend
der Vorschriften der Flugsicherung eine gleichmäßige Verteilung der Starts auf
beide Landebahnen gesichert ist, also insbesondere eine gesicherte
allwettertaugliche Querung der Landebahn realisiert wird. Dafür sind
Rollbahnen, Vorfelder und Abfertigungseinrichtungen bedarfsgerecht
bereitzustellen. Darüber hinaus soll Luftfracht auf die Schiene verlagert (Air
Cargo Express) und Leipzig/Halle mit anderen Flughäfen besser vernetzt werden
(LEP Begründung zu Ziel 3.5.1). Im Frachtbereich Süd stehen für
Luftfahrtunternehmen und luftfahrtaffine Unternehmen besonders aus der Fracht-
und Logistikbranche Flächen zur Verfügung. Die Möglichkeit zur direkten
Schienenanbindung des Frachtbereichs Süd besteht. Die Express- und
Logistiktochter DHL der Deutsche Post World Net hat einen zentralen Hub
errichtet. Für weitere Ausbaustufen im Passagier und im Luftfrachtbereich
erfolgen
sind über die derzeit bestehenden
Flächenvorhaltungen hinaus, keine Flächenvorhaltungen durch die Festlegung von
Vorsorgestandorten für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie (Kap. 2.3.1)
sowie durch die kommunale Bauleitplanung, insbesondere der Städte Leipzig und
Schkeuditz vorzusehen.
Der
Verkehrsflughafen Leipzig/Halle besitzt mit seiner Lage im Zentrum
Mitteldeutschlands und ca. 7 Mio. Menschen im erweiterten Einzugsbereich
(Entfernung bis 100 km) ein Wachstumspotenzial.
Für
Die
weitere Ausbaustufen im Passagier- und im Luftfrachtbereich sind
in den bestehenden
die
Flächenvorhaltungen zu gewährleisten und bei Notwendigkeit eine Planung
vorzunehmen. Die Entwicklungsmöglichkeiten des Verkehrsflughafens
Leipzig/Halle werden begünstigt durch die Lage im Schnittpunkt bedeutender
Bundesautobahnen (BAB 9 und 14), die die Haupteinzugsgebiete mit dem Flughafen
verbinden. Mit der Fertigstellung der BAB 38 sowie der BAB 72 sind bzw. werden
die für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle wichtigen Räume im Südwesten
Sachsen-Anhalts und Sachsens besser erschlossen. Über einen eigenen
Autobahnzubringer sind sowohl die Terminals als auch der Frachtbereich zu
erreichen. Der südliche Bereich des Verkehrsflughafens ist über die
Bundesstraße B 6 angebunden. Der Verbund Schiene/Luftverkehr findet am
Flughafen Leipzig/Halle über einen direkten Anschluss an das Nah- und in
Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz schienenseitig an den Flughafen
angebunden Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG ideale Voraussetzungen.
Damit werden Aufkommensschwerpunkte des Gro߬raums Leipzig-Halle.
Zur Raumnutzung Karte 14
Das Vorranggebiet für Schutz des vorhandenen Waldes an der Bahnlinie ist beginnend in Schkeuditz über die gesamte angrenzende Ortslage Lützschena und Stahmeln durchgängig zu ergänzen.
Dieser grüne Gürtel ist zur Abschirmung zu den Gewerbegebieten und zum Flughafen von enormer Bedeutung für die Einwohner. Soweit möglich sollte die Breite mindestens 30m betragen.
Die Vorranggebiete „Waldmehrung „sind eine sehr wichtige Lebensader für die Ortschaft und für den Raum Leipzig und müssen daher in der Gemarkung Stahmeln und Wahren entlang der Bahnlinie noch stärker ausgewiesen werden. Diese Schutzfunktion des Waldes muss erhalten bleiben. Der in der Karte eingetragene Bereich am Jägergraben und am Bahngraben sollte vergrößert werden. Diese Schneisen mit Klimaschutzfunktion müssen durch den Wegfall von bereits bebauten oder beplanten Gebieten für den Luftaustausch zur Verfügung stehen.
Begründung:
Der OR Lützschena-Stahmeln muss die Formulierung
unter 2.2.1.13 ablehnen. Sie stellt keine zwingende Festlegung zur
Reduzierung des vor allem nächtlichen Fluglärms derzeit und in Zukunft dar.
Insofern war die Formulierung von „sollen“ in „müssen“ zuändern.
Der Schutz der Wohnbevölkerung vor Umweltbelastungen
durch den Flughafen Leipzig/Halle, insbesondere durch Fluglärm,
muss und sollte nicht nur durch geeignete
Maßnahmen realisiert werden. Die Grenzwerte der Lärmbelastungen, insbesondere
nachts, müssen den neuesten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung
entsprechen.
Er schließt sich der Stellungnahme der Stadt Leipzig in den folgenden zwei Punkten an.
Die Stadt Leipzig lehnt eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes durch das Szenario „Reale Bahnnutzung“ ab, da dieses im Widerspruch steht zur Auflage A II. 4.7.6. des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 „Die An- und Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start- und Landebahnen zu verteilen“.
Für die rechtliche und tatsächliche Einhaltung des damaligen Planfeststellungsbeschlusses werden daher auch die flugsicherheitlichen Voraussetzungen, also die Einhaltung der Anforderung der Flugsicherungsbehörde ergänzend eingefordert, nachdem die Flugsicherung eine gleichmäßige Nutzung der Bahnen mit der Begründung untersagt, dass eine Kreuzung der Südbahn als Gefährdung angesehen wird. Diese von der Flugsicherungs gesehene Gefährdung ist durch bauliche Veränderungen vor jeglichen Erweiterungen und Ausbaustufen vollständig zu beseitigen.
In 3 Messperioden wurde im Zeitraum 03.11.2016 bis 09.11.2018 festgestellt, dass im Bereich des Messortes in der Ortslage Lützschena eine Überschreitung des zulässigen Aufwachkriteriums vorhanden ist, obwohl der Ort außerhalb des aktuell gültigen Nachtschutzgebietes liegt.
Es ist erforderlich, gemäß Luftverkehrsgesetz §29, Abs. 1, Satz 2 „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ zu handeln. Die Verantwortungsträger in Politik und Wirtschaft müssen erkennbar machen, dass die vom nächtlichen Betrieb eines so besonders vorteilhaften Unternehmensstandortes Betroffenen, auch eine besondere Rücksichtnahme erwarten können und müssen, auch gerade im Interesse einer akzeptablen Unternehmenskultur.
Beschluß 26/06/20 zum Änderungsantrag:
Votum:
8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimmen/keine
Enthaltungen)
Der Ortschaftsrat beschließt ein Schreiben mit dem Inhalt gemäß vorstehenden
Beschluss (Vgl. Anlage) an den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen
im Rahmen der öffentlichen Beteiligung des Ortschaftsrat Lützschena Stahmeln
vom 29. Juni 2020 zur Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008 zu
übersenden.
Beschluß 27/06/20
Votum
8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimme/keine
Enthaltungen)
TOP 7 Vorberatung und Anhörung zum Antrag Bündnis 90/ Die Grünen VII-A-00864 neues Start - und Landeverfahren
Abstimmung zur Vorlage VII A 00864 der Fraktion Bündnis
90/Grünen.
Diese Vorlage VII A 00864 wird vom Ortschaftrat
Lützschena/Stahmeln abgelehnt.
Unterstützt wird durch den
Ortschaftsrat das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die gleichmäßige
Verteilung der Landebahnen zu erreichen.
Die Mehrheit des Ortschaftsrates ist allerdings der Auffassung, das mit dem
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Ziel nicht zu erreichen ist,
Es sind in Lützschena-Stahmeln die Starts und weniger die Landungen, die zu
massiven Lärm- und Schadstoffemissionen führen.
Insofern ist nicht das Anflugverhalten, sondern die Verteilung der Starts neu zu gestalten.
Hierfür sind nach Angaben der DFS bauliche Maßnahmen erforderlich, die eine sichere Kreuzung der Landebahn Süd erlaubt.
Diese baulichen Maßnahmen sind einzufordern.
Insofern wird der Fraktion gedankt für die Initiative für die Ortschaft, die letztlich erreicht hat, dass die Verwaltung den Vorschlag VII A 00864 VSP 01 eingebracht hat, der das Ziel der Fraktion nach Ansicht des Ortschaftsrates gut aufnimmt.
Beschluß 28/06/20
Votum: 1/7/0 (1 dafür/7 Gegenstimmen/keine
Enthaltung)
7.1
Beratung zum Verwaltungsstandpunkt VII-A-00864–VSP-01
Der Vorlage VII A 00864 VSP 01 wird durch den
Ortschaftsrat zugestimmt.
Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt
Beschluß 29/06/20
Votum:
8/0/0 (8 dafür/keine Gegenstimme/keine Enthaltung)
TOP 8 Beratung und
ggf. Beschlussfassung zum Antrag der
AfD VII-A-00605 Durchführung von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren in den
Leipziger Ortschaften,
Abstimmung zur Vorlage VII A 00605 der AfD.
Diese Vorlage VII A 00605 wird vom Ortschaftrat Lützschena/Stahmeln abgelehnt
Beschluß 30/06/20
Votum: 1/6/1 (1 dafür/6 dagegen/1 Enthaltung)
8.1
Beratung zum Verwaltungsstandpunkt VII-A-00605–VSP-01
Abstimmung zur Vorlage VII-A-00605–VSP-01
Der Vorlage wird vom
Ortschaftsrat Lützschena/Stahmeln zugestimmt.
Beschluß 31/06/20 über den Verwaltungsstandpunkt
Votum: 8/0/0 (8 dafür/keine dagegen/keine Enthaltung)
TOP 9
Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Antrag der
SPD-Fraktion VII-A-01375 Grundschule in Lützschena-Stahmeln beschleunigen,
Beschluß 32/06/20 über den Antrag der SPD-Fraktion zur
Beschleunigung des Schulneubaus in Lützschena-Stahmeln
Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion VII-A-01375 zu.
Votum: 7/0/1 (sieben dafür/keine dagegen/eine Enthaltung)