STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
STADT LEIPZIG
28.08.2019
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- IV. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 55. Sitzung des Ortschaftsrates
Lützschena-Stahmeln
am Montag, 26.08.2019, 18:30,
in
Lützschena-Stahmeln,
Mühlenstr, 21, im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
Frau
Ziegler eröffnet die die letzte Sitzung der Wahlperiode und begrüßt die Mitglieder
des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit
und der Tagesordnung
Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten
anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls
der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert
festgelegt.
TOP7 wird vorgezogen.
TOP 3
Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 17.06.2019
erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden
bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
1.Antwort
zu Zustand Fußweg in der Bahnstraße:
Der Zustand der Bahnstraße im vorgenannten Bereich
ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen
bekannt. Dennoch wurde durch meine Mitarbeiter umgehend eine zusätzliche Straßenkontrolle
durchgeführt. Diese bestätigte den bereits bekannten Zustand.
2 Zu
Wasserrohrbrüchen
im unteren
Bereich des Windmühlenweges und im Maiglöckchenweg:.
Seitens der Wasserwirtschaft
wird grundhafter Ausbau geplant, Termin kann nicht benannt werden, nachfolgend
wird Straße hergestellt.
3. Antwort zum zu
schnellen Fahren am Heidegraben/ Kreuzung Bahnstraße:
Die Bahnstraße und die Straße Heidegraben befinden
sich in einer Tempo-30-Zone.In mit Tempo 30 gekennzeichneten Wohngebietsstraßen
müssen sich die Kraftfahrer ohnehin besonders vorsichtig verhalten. Ungeachtet
dessen gelten die in den §§1 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten
allgemeinen Grundforderungen des Straßenverkehrs, nach denen eine Teilnahme
am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und
die Kraftfahrer zu einer der örtlichen Verhältnisse angemessenen Geschwindigkeit
verpflichtet.
Die Kraftfahrer müssen sich auch ohne zusätzliche Regelungen gegenüber Kindern,
hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch eine Verminderung
der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine
Gefährdung ausgeschlossen ist.
Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich
durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt. Das bedeutet, dass
die Fahrzeugführer, die von der Bahnstraße zur Halleschen Straße fahren, dem
Verkehr aus der Straße Heidegraben die Vorfahrt einräumen müssen.
Auch wenn mitunter nach Ihrer
Aussage zu schnell gefahren wird, so erfordert die örtliche Situation keine
weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen.
4.Nachfragen
zum Bewuchs des Heidegrabens,
wurden wie folgt beantwortet; Der Bewuchs ist gewollt, um die Fließgeschwindigkeit
des Wassers zu verringern. Die Gitter müssen wöchentlich kontrolliert und bei
Bedarf gereinigt werden.
5.Der Fuß-/Radweg
entlang des Heidegrabens auf dem Sportplatz
ist wegen der Schulneubauplanung zurück gestellt.
6.Beim Auen-Kurier
online sind Formatierungsfehler vorhanden. werden beseitigt.
TOP 4
Einwohnerfragestunde
1.
In der Straße Am Heidegraben kommt es durch die nicht
einsehbare Kurve nach der Einmündung von der Bahnstraße zu Gefährdungen von
spielenden Kindern. Durch einen hohen Privatzaun ist von der Bahnstraße kommend
keine Einsicht auf die Straße am Heidegraben möglich. Der Bereich muss entschärft
werden. Es wird angeregt, die Straße in eine Spielstraße umzuwidmen und im Kurvenbereich
einen Spiegel anzubringen.
2.
Es erfolgten erneut Nachfragen zum Bewuchs des Heidegrabens,
da dieser nach Bürgermeinung den Hochwasserschutz gefährdet. Das behält der
Ortschaftsrat in laufender Kontrolle und bleibt zu Veränderungen in Kontakt
mit dem Grünflächenamt
TOP 5
Beratung
und Beschlußfassung zum Bebauungsplan 448 „Erschließungsstraße KLV-Terminal“
Der Ortschaftsrat befasst sich mit der Neufassung der Vorlage und ist mit den
erfolgten Änderungen nicht einverstanden, da die Änderungsanträge nur unzureichend
eingeflossen sind. Insbesondere fehlt eine Aussage zur Prüfung der Varianten
in der Straßenführung.
Daher wird ein
weiterer Beschluss
des Ortschaftrates Lützschena-Stahmeln in Ergänzung zu Beschluss Nr. 137/06/19
zur Neufassung des B-Planes 448 getroffen.
Beschluß
142/08/19
Die Neufassung des Bebauungsplanes Nr .448, „Erschließungsstraße
KLV-Terminal“-Drucksache VI-DS-06804-NF-03 wird vom Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
abgelehnt.
Der Ortschaftsrat stellt in Ergänzung zu dem bereits vorliegenden
Beschluss 137/06/19 einen 2. Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag der
Begründung Punkt 3.neu
Die formulierten Forderungen der Ortschaften Lützschena-Stahmeln
im Beschluss 137/06/19, der Ortschaft Lindenthal und der SPD-Stadtratsfraktion
sind als Maßgaben bei der weiteren Planung einzuhalten.
Votum 5/0/0 (dafür 5, dagegen 0, Enthaltungen
0)
TOP 6
Beratung und Beschluss zur Vergabe der Brauchtumsmittel
Der Vorschlag der Ortsvorsteherin wird diskutiert und
findet Zustimmung. Leider entspricht der Betrag von 1750€ nicht 10% der zugesagten
Erhöhung, deshalb wird beim BfR nachgefragt
Beschluss 143/086/19
Der Ortschaftsrat beschließt die Vergabe
der Erhöhung der Brauchtumsmittel gemäß nachfolgender Aufstellung:
|
Vergabe |
Antrag |
Bereits vergeben |
Zusätzliche Mittel 1750€ |
Bismarckturm-Verein Lützschena-Stahmeln e.V. |
2100 |
2350 |
2100 |
150 |
Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln |
2100 |
5500 |
2400 |
300 |
Förderverein Auwaldstation und Schloßpark Lützschena
e.V. |
2550 |
3100 |
2500 |
150 |
Förderverein Sonnenuhr e.V. |
1200 |
2800 |
1200 |
300 |
Heimatverein Lützschena-Stahmeln e.V. |
3700 |
3950 |
3850 |
50 |
Sportverein SV Sternburg Lützschena e.V. |
1200 |
3000 |
900 |
400 |
Rugby Club Leipzig e. V. |
1000 |
2700 |
900 |
400 |
Summen: |
18400 |
28340 |
18400 |
1750 |
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen:
0)
TOP 7 Thematik Notfallversorgung/ Rettungswache-Standort
in Stahmeln
Fragen der Anwesenden werden zugelassen.
Herr Dr. Schröder, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes
der Stadt Leipzig wird von der Ortsvorsteherin begrüßt.
Er erläuterte, dass im unteren Bereich des Bebauungsplanes
zum Gewerbepark Stahmeln ein passendes Grundstück für den Bau einer neuen Rettungswache
vorhanden wäre. Der Bau einer neuen Rettungswache sei dringend erforderlich,
um die Hilfsfrist zur Rettung von Bürgern im Nordwesten zu erreichen. Diese
beträgt 12 min vom Notruf bis zum Eintreffen beim Kranken. Diese Frist wird
mit den vorhandenen Rettungswachen im Nordwesten der Stadt nicht erreicht. Favorisiert
ist das Flurstück 165/8, da es sich durch vorhandene Straßenanbindung und die
zentrale Lage besonders eignet. Diese Flächen gehören der Stadt, was für die
Änderung der Bebauung vorteilhaft ist. Auf den ausgewiesenen Gewerbeflächen
ist eine Änderung des B-Planes gegenwärtig rechtlich nicht möglich. Änderungen
können nur gemeinsam mit dem Eigentümer entschieden werden. Das betrifft auch
die Grundstücke für den geplanten Schulneubau, den der Ortschaftsrat gern im
unteren Bereich des B Planes nahe der Straßenbahn hätte
Der OR unterstützt den Bau einer neuen Rettungswache
und verfolgt weiter das Ziel des Schulneubaus, beides sollte machbar sein..
.
Der Ortschaftsrat steht gemeinsam
mit den Elternvertretern für einen Dialog zur
ergebnisoffenen
Diskussion mit dem Stadtplanungsamt zur Abwägung der Vor -und Nachteile des
Schulstandorts im Gewerbegebiet oder Im Zipfel frühestens im September zur Verfügung.
Dabei ist auch der Rettungswachenstandort zu betrachten.
Vorschlag
an das Stadtplanungsamt machen
TOP 8 Sonstiges und Informationen
1.
Der OR hat
zur Klärung einer Bürgeranfrage zur Bebauung eines Privatgrundstückes im Landschaftsschutzgebiet
Auwald in Stahmeln eine Anfrage
an das Baudezernat gestellt.
2.
Der Antrag des OR auf Fortführung
der Auwaldstation wurde positiv beschieden. Die Auwaldstation wird für weitere
10 Jahre fortgeführt und mit mindestens 50.000,00 € jährlich finanziert. Es
wurde mit einer Protokollnotiz seitens der Stadt erklärt, dass die Förderung
von Personal über Anträge an die Landesstiftung möglich ist.
3.
Das 3. Auenökologiesymposium findet ab 10.bis 12.09.19
in der Alten Handelsbörse zu Leipzig, am Naschmarkt statt und ist offen für
alle Bürger. Anmeldung ist erforderlich.
4.
Am 08.09. findet der Tag des
offenen Denkmals statt.
In Lützschena-Stahmeln öffnen die Schloßkirche, die
Hainkirche, der Bismarckturm und das Lützschenaer Wasserkraftwerk. Im Schloßpark
Lützschena finden Führungen statt.
In dem Ausgrabungsgebiet an der Radefelder Allee finden
archäologische Führungen zu den dortigen Funden statt.