STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

STADT LEIPZIG                                                                                              28.08.2019

Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln

- IV. Wahlperiode -

 

 

S I T Z U N G S P R O T O K O L L

 

der 55. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 26.08.2019, 18:30, in Lützschena-Stahmeln,

Mühlenstr, 21, im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln

 

 

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

 

Frau Ziegler eröffnet die die letzte Sitzung der Wahlperiode und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

 

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. TOP7 wird vorgezogen.

 

TOP 3 Protokollkontrolle

 

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 17.06.2019 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
1.Antwort zu Zustand Fußweg in der Bahnstraße:
Der Zustand der Bahnstraße im vorgenannten Bereich ist dem Verkehrs- und Tiefbauamt durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen bekannt. Dennoch wurde durch meine Mitarbeiter umgehend eine zusätzliche Straßenkontrolle durchgeführt. Diese bestätigte den bereits bekannten Zustand.
2 Zu Wasserrohrbrüchen im unteren Bereich des Windmühlenweges und im Maiglöckchenweg:.
Seitens der Wasserwirtschaft wird grundhafter Ausbau geplant, Termin kann nicht benannt werden, nachfolgend wird Straße hergestellt.
3. Antwort zum zu schnellen Fahren am Heidegraben/ Kreuzung Bahnstraße:

Die Bahnstraße und die Straße Heidegraben befinden sich in einer Tempo-30-Zone.In mit Tempo 30 gekennzeichneten Wohngebietsstraßen müssen sich die Kraftfahrer ohnehin besonders vorsichtig verhalten. Ungeachtet dessen gelten die in den §§1 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten allgemeinen Grundforderungen des Straßenverkehrs, nach denen eine Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und die Kraftfahrer zu einer der örtlichen Verhältnisse angemessenen Geschwindigkeit verpflichtet.

Die Kraftfahrer müssen sich auch ohne zusätzliche Regelungen gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt. Das bedeutet, dass die Fahrzeugführer, die von der Bahnstraße zur Halleschen Straße fahren, dem Verkehr aus der Straße Heidegraben die Vorfahrt einräumen müssen.
Auch wenn mitunter nach Ihrer Aussage zu schnell gefahren wird, so erfordert die örtliche Situation keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen.

4.Nachfragen zum Bewuchs des Heidegrabens, wurden wie folgt beantwortet; Der Bewuchs ist gewollt, um die Fließgeschwindigkeit des Wassers zu verringern. Die Gitter müssen wöchentlich kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.
5.Der Fuß-/Radweg entlang des Heidegrabens auf dem Sportplatz ist wegen der Schulneubauplanung zurück gestellt.
6.
Beim Auen-Kurier online sind Formatierungsfehler vorhanden. werden beseitigt.

 

TOP 4 Einwohnerfragestunde
1.
In der Straße Am Heidegraben kommt es durch die nicht einsehbare Kurve nach der Einmündung von der Bahnstraße zu Gefährdungen von spielenden Kindern. Durch einen hohen Privatzaun ist von der Bahnstraße kommend keine Einsicht auf die Straße am Heidegraben möglich. Der Bereich muss entschärft werden. Es wird angeregt, die Straße in eine Spielstraße umzuwidmen und im Kurvenbereich einen Spiegel anzubringen.
2.
Es erfolgten erneut Nachfragen zum Bewuchs des Heidegrabens, da dieser nach Bürgermeinung den Hochwasserschutz gefährdet. Das behält der Ortschaftsrat in laufender Kontrolle und bleibt zu Veränderungen in Kontakt mit dem Grünflächenamt


TOP 5  Beratung und Beschlußfassung zum Bebauungsplan 448 „Erschließungsstraße KLV-Terminal“

Der Ortschaftsrat befasst sich mit der Neufassung der Vorlage und ist mit den erfolgten Änderungen nicht einverstanden, da die Änderungsanträge nur unzureichend eingeflossen sind. Insbesondere fehlt eine Aussage zur Prüfung der Varianten in der Straßenführung.

Daher wird ein weiterer Beschluss des Ortschaftrates Lützschena-Stahmeln in Ergänzung zu Beschluss Nr. 137/06/19 zur Neufassung des B-Planes 448 getroffen.

 

Beschluß 142/08/19

Die Neufassung des Bebauungsplanes Nr .448, „Erschließungsstraße KLV-Terminal“-Drucksache VI-DS-06804-NF-03 wird vom Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln abgelehnt.

Der Ortschaftsrat stellt in Ergänzung zu dem bereits vorliegenden Beschluss 137/06/19 einen 2. Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag der Begründung Punkt 3.neu


Die formulierten Forderungen der Ortschaften Lützschena-Stahmeln im Beschluss 137/06/19, der Ortschaft Lindenthal und der SPD-Stadtratsfraktion sind als Maßgaben bei der weiteren Planung einzuhalten.


Votum 5/0/0 (dafür 5, dagegen 0, Enthaltungen 0)



TOP 6 Beratung und Beschluss zur Vergabe der Brauchtumsmittel

 

Der Vorschlag der Ortsvorsteherin wird diskutiert und findet Zustimmung. Leider entspricht der Betrag von 1750€ nicht 10% der zugesagten Erhöhung, deshalb wird beim BfR nachgefragt

 

Beschluss 143/086/19

Der Ortschaftsrat beschließt die Vergabe  der Erhöhung der Brauchtumsmittel gemäß nachfolgender Aufstellung:

 


Vereinsname

Vergabe
 2018

Antrag
 2019

Bereits vergeben
 2019

Zusätzliche Mittel 1750€

Bismarckturm-Verein Lützschena-Stahmeln e.V.

2100

2350

2100

150

Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln

2100

5500

2400

300

Förderverein Auwaldstation und Schloßpark Lützschena e.V.

2550

3100

2500

150

Förderverein Sonnenuhr e.V.

1200

2800

1200

300

Heimatverein Lützschena-Stahmeln e.V.

3700

3950

3850

50

Sportverein SV Sternburg Lützschena e.V.

1200

3000

900

400

Rugby Club Leipzig e. V.

1000

2700

900

400

Summen:

18400

28340

18400

1750

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)



TOP 7 Thematik Notfallversorgung/ Rettungswache-Standort in Stahmeln

 

Fragen der Anwesenden werden zugelassen.
Herr Dr. Schröder, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig wird von der Ortsvorsteherin begrüßt.
Er erläuterte, dass im unteren Bereich des Bebauungsplanes zum Gewerbepark Stahmeln ein passendes Grundstück für den Bau einer neuen Rettungswache vorhanden wäre. Der Bau einer neuen Rettungswache sei dringend erforderlich, um die Hilfsfrist zur Rettung von Bürgern im Nordwesten zu erreichen. Diese beträgt 12 min vom Notruf bis zum Eintreffen beim Kranken. Diese Frist wird mit den vorhandenen Rettungswachen im Nordwesten der Stadt nicht erreicht. Favorisiert ist das Flurstück 165/8, da es sich durch vorhandene Straßenanbindung und die zentrale Lage besonders eignet. Diese Flächen gehören der Stadt, was für die Änderung der Bebauung vorteilhaft ist. Auf den ausgewiesenen Gewerbeflächen ist eine Änderung des B-Planes gegenwärtig rechtlich nicht möglich. Änderungen können nur gemeinsam mit dem Eigentümer entschieden werden. Das betrifft auch die Grundstücke für den geplanten Schulneubau, den der Ortschaftsrat gern im unteren Bereich des B Planes nahe der Straßenbahn hätte

Der OR unterstützt den Bau einer neuen Rettungswache und verfolgt weiter das Ziel des Schulneubaus, beides sollte machbar sein..
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Der Ortschaftsrat steht gemeinsam mit den Elternvertretern für einen Dialog zur  ergebnisoffenen Diskussion mit dem Stadtplanungsamt zur Abwägung der Vor -und Nachteile des Schulstandorts im Gewerbegebiet oder Im Zipfel frühestens im September zur Verfügung. Dabei ist auch der Rettungswachenstandort zu betrachten.

Vorschlag an das Stadtplanungsamt machen

TOP 8 Sonstiges und Informationen

1.

Der OR hat zur Klärung einer Bürgeranfrage zur Bebauung eines Privatgrundstückes im Landschaftsschutzgebiet Auwald in Stahmeln eine Anfrage an das Baudezernat gestellt.

2.

Der Antrag des OR auf Fortführung der Auwaldstation wurde positiv beschieden. Die Auwaldstation wird für weitere 10 Jahre fortgeführt und mit mindestens 50.000,00 € jährlich finanziert. Es wurde mit einer Protokollnotiz seitens der Stadt erklärt, dass die Förderung von Personal über Anträge an die Landesstiftung möglich ist.
3.
Das 3. Auenökologiesymposium findet ab 10.bis 12.09.19 in der Alten Handelsbörse zu Leipzig, am Naschmarkt statt und ist offen für alle Bürger. Anmeldung ist erforderlich.

4.

Am 08.09. findet der Tag des offenen Denkmals statt.
In Lützschena-Stahmeln öffnen die Schloßkirche, die Hainkirche, der Bismarckturm und das Lützschenaer Wasserkraftwerk. Im Schloßpark Lützschena finden Führungen statt.
In dem Ausgrabungsgebiet an der Radefelder Allee finden archäologische Führungen zu den dortigen Funden statt.

 

 

 

 


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