STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 51. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 11.03.2019, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, in der Grundschule Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. Die Tagesordnung wird geändert. Zusätzlich wird in öffentlicher Sitzung eine Information zur Grundstücksangelegenheit Flurstück 1/54 gegeben und in nichtöffentlicher Sitzung Informationsvorlage VI-DS-06877 dazu beraten. Änderungen werden vom Ortschaftsrat einstimmig angenommen.

TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 04.02.2019 erhalten und bestätigen es. Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
• Das ständige Wassergeräusch an einem Gartengrundstück am Windmühlenweg gleich nach den Straßenbahngleisen direkt am Seitenweg, kommt von einem Teich. Auch nebenan tätige Handwerker bestätigten dies (kein auslaufendes Wasser).
• Die Verhinderung von Durchfahren im Beetbereich auf dem neugestalteten Platz Bahnstraße/Zur alten Brauerei ist noch in Arbeit, es wurden vorläufig Absperrbänder angebracht.

TOP 4 Einwohnerfragestunde
• Der Heimatverein stellt einen Antrag zum behindertengerechten Ausbau des Schlossweges bis zur Brücke über die Weiße Elster.
• Eine schriftliche Bürgeranfrage betrifft die Wiese vor dem Bismarckturm, die durch Fahrzeuge beschädigt ist und bittet das Befahren durch Findlinge oder Geländer zu unterbinden. Der Ortschaftsrat wird prüfen, ob der Denkmalschutz die Wiese mit einschließt und ggf. entsprechende Maßnahmen prüfen.
• Anfrage zur Veränderung der Haltestelle Hänichen. Herr Jana vom Amt erklärte, dass die Planung bei der LVB begonnen hat und frühestens in einem halben Jahr dazu Erkenntnisse vorliegen.
• Zur Straßensanierung in der Ortschaft müsste inzwischen die gesamte Hallesche Straße aufgenommen werden, da die Deckschicht beschädigt ist.
• Die Äußere Auenblickstraße wurde nur im oberen Teilstück instand gesetzt, der untere Teil ist noch voller Schlaglöcher. Es wird das Verkehrs-und Tiefbauamt informiert.
• Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde mitgeteilt dass im Bauhof, der zur Unterstützung der Feuerwehr beiträgt, mehrere Angestellte in den Ruhestand gehen. Der Ortschaftsrat wird gebeten, sich für den Einsatz beim von potentiellen Feuerwehrleuten als Nachfolger beim Hauptamt der Stadt Leipzig einzusetzen.
• Die zur Bebauung der ehemaligen Brauerei bisher vorgebrachten Anregungen des Ortschaftsrates sind noch nicht berücksichtigt, da es bisher nur einen Strukturplan zur Bebauung gibt. Zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung hängen die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes im Neuen Rathaus vom 11.03. – 25 .03.2019 im Ausstellungsbereich Zimmer 496 - 499 aus (s. Amtsblatt 5/2019). Da nicht alle Bürger das Amtsblatt bekommen oder im Internet nachlesen können, gibt es die Anregung, im Rathaus Lützschena Exemplare des Amtsblattes auszulegen. Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar unter www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung
• Die Verschmutzung des GVZ durch parkende LKW nimmt wieder zu. Es wird vorgeschlagen einen 2. Abfallcontainer Am Jägerhaus zu stationieren. Weiterhin liegt am Abzweig vom Wiesenring in der Sackgasse Neuer Ring wieder gehäuft Müll. Es wird das Ordnungsamt informiert.
• Fragen der Bürger zu TOP 5 KLV Terminal werden zugelassen.

TOP 5 Beratung zur Vorlage VI-DS-06804 Bebauungsplan Nr. 448 „Erschließungsstraße KLV-Terminal“ (KLV=Kombinierter Ladeverkehr Neue Hallesche Straße – Am Exer)
 Herr Jana vom Verkehrs- und Tiefbauamt stellte die Machbarkeitsstudie vom 17.08.2018 vor. Diese Studie umfasst den gesamten Bereich S1/S8/B6 bis Schkeuditz. Ziel ist es, Defizite und Perspektiven aufzuzeigen, u.a.: -Vierspuriger Ausbau S8 von der Poststraße bis B6 -Neuanlage/Erweiterung für Bebauungsplan 422 und Porsche, Anbindung an B6 -Ertüchtigung/Schaffung Radwege an der S8 -Anbindung KLV Terminal unter Einbeziehung Bahngelände incl. P+R Platz, Buswendestelle und fehlender Radweg nach Lindenthal -Änderung der Anbindung Poststraße an die Autobahn -Optimierung Poststraße -Radverkehr, Netzkonzeption, Berücksichtigung bei allen Planungen Da es sich meistens um Gemeinschaftsprojekte von Stadt und Land handelt, gibt es 90% Förderung vom Land Sachsen. Herr Christiansen vom Stadtplanungsamt stellte den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 448 vor. Durch Erweiterung des KLV Terminals ergaben sich Engstellen im Verkehrsfluss. Da die Planung nicht nur eine Straßenbaumaßnahme ist, sondern in bestehende Bebauungspläne eingreift, muss ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Das fehlende Teilstück des Radweges nach Lindenthal soll dabei berücksichtigt werden. Eine ÖPNV-Prognose durch steigende Arbeitsplätze im GVZ wird später vorgestellt.
Beschluss 131/03/19: Der Ortschaftsrat trägt die Planvorstellung zu der Vorlage VI-DS-06804 Bebauungsplan Nr. 448 „Erschließungsstraße KLV-Terminal“ nicht mit. Begründung zur Ablehnung: Es werden starke negative Auswirkungen auf die Ortschaft und die Ortslage an der Bahnstr./Auf der Höhe gesehen. Die Verkehrsprobleme des KLV Terminal können nicht zu Lasten der Ortschaft geklärt werden. Eine Regelung der Verkehrsführung muss innerhalb des GVZ erfolgen, dort sind Straßen zu ertüchtigen oder neu anzulegen.
• Der neue Knotenpunkt darf nicht den Durchgangsverkehr in die Ortschaft befördern. In anderen B-Plänen festgesetzte Grün- und Ausgleichsflächen dürfen nicht zu Straßentrasse werden.
• Lärm- und Schadstoffbelastung werden sich im südlich anliegenden Wohngebiet stark erhöhen, zumal die Straße im westlichen und östlichen Teil bergauf führt (auf die Einmündung der Bahnstraße bezogen) und außerhalb der Umweltzone läge, was zu stark ansteigenden Dieselabgasen und Lärm führen wird.
• Die Radwegeverbindung Lindenthal - Lützschena ist akut gefährdet und im Entwurf mit keiner Silbe erwähnt. Kombinierter Rad-/Fußweg erforderlich.
• Der Kreuzungsbereich “Neue Hallesche Straße“ und „Hans-Gerade-Straße“ müsste für die neue Funktion deutlich umgebaut werden. Das halten wir, gemessen am Nutzen, für wirtschaftlich nicht angemessen.
• Ein ggf. nördlich zu bauender P+R Parkplatz wird damit verhindert.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 6 Information zur Schulerweiterung am Windmühlenweg und zur Planung Schulneubau
Herr Lunebach vom Amt für Jugend, Familie und Bildung stellt die Planung vor. Derzeitiger Zustand ist nicht befriedigend und beide Gebäude nicht ausbaufähig. Es ist ein zentraler Standort mit Schulneubau incl. Hort und Sporthalle erforderlich. Einziger Standort ist zwischen Hallesche Straße und Straße Im Zipfel mit Zugang zur Halleschen Straße möglich. Incl. Aller Planungen ist eine Fertigstellung in 2025/26 möglich. Es soll eine 3-zügige Schule werden. Bis dahin werden zur Sicherung der Ausbildung folgende Maßnahmen geplant: -Schule Stahmeln: Ertüchtigung Brandschutz, dadurch Erweiterung mit 30 Hortplätzen möglich. Schule Lützschena: Erweiterung durch modulare Einheiten bis Schuljahr 2020/21, dadurch 3-zügige Schule möglich. In Stahmeln wird zukünftig nur noch Unterricht für die 1 Klasse stattfinden, alle anderen Schüler gehen in den Windmühlenweg. Für die geplante Erweiterung steht die Anzahl der Räume noch nicht fest. Die Schulleiterin erklärt, dass bereits im nächsten Schuljahr drei 1.Klassen zu erwarten sind. Der Ortschaftsrat und die Bürger verweisen zum neuen Schulstandort auf das Baugebiet am Wiesenring/Stahmelner Allee. Dort schließt Herr Lunebach einen Schulstandort wegen der Gewerbeansiedlung und weiterer Gründe aus.

TOP 7 Beschlussfassung zur Vergabe Brauchtumsmittel 2019
 Beschluss 132/03/19: Der Ortschaftsrat verteilt die Brauchtumsmittel 2019 nach folgender Tabelle in €:

Bismarckturm-Verein Lützschena-Stahmeln e.V.

2100

Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln

2400

Förderverein Auwaldstation und Schlosspark Lützschena e.V.

2500

Förderverein Sonnenuhr e.V.

1200

Heimatverein Lützschena-Stahmeln e.V.

3850

Kleingartenverein "Am Radefelder Weg" e.V. (100 Jahre)

600

Kleingartenverein "Lindenhöhe" e.V.

300

Kleingartenverein "Stahmeln 209 e.V."

300

Reitverein Stahmeln e.V.

380

Sportverein SV Sternburg Lützschena e.V.

900

Kirchgemeinde Lützschena

500

Jugendclub Leipzig-Lützschena

150

Rugby Club Leipzig e. V.

900

Ortsvorsteherin

1900

Vertrag Herr Bayer, Homepage + Auen-Kurier

360


Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass die Brauchtumsmittel nicht für interne Veranstaltungen und Jubiläen oder Investitionen oder verwendet werden sollen. Die Summe beträgt unverändert 18400 €.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 8 Informationen zur Vorlage VI-DS-06877 Verkauf Flurstück 1/54 in Lützschena
 Zum Thema wurde ein Schreiben von des Erwerbers durch Frau Ziegler auszugweise vorgetragen. Darin u.a.: -Flurstück gehört zum Schlosspark erforderlich, diente früher als ein „Schaufenster“ in den südlich der Weißen Elster gelegen Teil des Parks und diente von der anderen Seite als gartenarchitektonischer Fluchtpunkt. -Die Denkmaleigenschaften des Russischen Gartens wurden von der Behörde festgestellt. -Die vorhandene ehemalige Kegelbahn wird mit einer Investitionsverpflichtung versehen und soll dem Förderverein Auwaldstation und Schlosspark e.V. zur Nutzung als Ausstellungsfläche überlassen werden. -Reitverein erhält zehnjährigen Pachtvertrag für Weidefläche.

TOP 9 Sonstiges und Informationen
• Architekturwettbewerb für ehemalige Brauerei wurde abgeschlossen und wird am 25.03.2019 im Feuerwehrgerätehaus An der Feuerwehr 1 in Lützschena in einer Bürgerveranstaltung ab 17:30 Uhr durch die Baubürgermeisterin vorgestellt.br> • Frühjahrsputz findet am 13.04.2019 ab 10:00 Uhr am Bismarckturm statt. Eventuell ist durch die Instandsetzung des Turms noch ein zweiter Termin notwendig. Aufruf zur regen Beteiligung!
• Zum Gehwegsanierungsprogramm wurde eine Ortsbegehung mit Ortschaftsrat und Amt durchgeführt.
• Als Ergänzung zum Beschluss 126/01/19 beantragt der Ortschaftsrat die Aufnahme einer behindertengerechten Gestaltung des Schlosswegesund die Oberflächensanierung der Halleschen Straße.
Beschluss 133/03/19: in Ergänzung zu Beschluss 126/01/19 beantragt der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln zur Aufnahme in das Gehwegsanierungsprogramm (VI-DS-02945) den behindertengerechten Ausbau eines Weges vom Schlossweg über den Schlosshof bis zum Hundewasser. Weiterhin meldet der Ortschaftsrat die komplette Oberflächensanierung der Halleschen Straße in der Ortschaft nach.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

 • Kommunalwahl am 26.05.2019:
Beschluss 134/03/19: Der Ortschaftsrat als Herausgeber des Auen-Kurier folgt der bereits seit 2009 bestehenden Empfehlung des Redaktionsbeirates und beschließt Folgendes: Den demokratischen Parteien und Wählervereinigungen wird gestattet, dass sie ihre Kandidaten für die Wahl zum Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln für 2019 im Auen-Kurier, Ausgabe Mai, kostenfrei vorstellen. Zu jedem Kandidaten kann ein Foto in Passbildgröße oder Gruppenfoto mit Angaben zur Person (Name, Vorname, Alter, Beruf) und eine kurze Aussage zur eigenen Zielstellung innerhalb der Partei oder Wählervereinigung veröffentlicht werden. Daneben können die Parteien oder Wählervereinigungen, die Kandidaten zum Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln aufstellen, eine Wahlaussage von max. 2.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen, Schriftgröße 9.) veröffentlichen. Andere Schriftgrößen sind umzurechnen. Zusätzlich können Wahlveranstaltungen kurz (wer, wann, wo) angezeigt werden. Den Kandidaten aus der Ortschaft für die Stadtratswahl wird bei Bedarf eine Wahlaussage von max. 2.000 Zeichen ermöglicht. Ausgenommen von der Veröffentlichung im Auen-Kurier sind Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelpersonen, die grundgesetzwidriges, faschistisches, rassistisches, antisemitistisches oder die staatliche Ordnung gefährdendes Gedankengut verbreiten oder zur Grundlage haben. Wahlwerbung in Form von Anzeigen ist nicht gestattet. Die Abgabe der Bilder und des Textes kann bis spätestens 15.04.2019 erfolgen und der Satz kann von den Kandidaten in der Redaktionssitzung am 18.04.2019 eingesehen werden.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)