STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 50. Sitzung des
Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 04.02.2019,
18:30,
in Lützschena-Stahmeln,
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die
Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2
Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Es sind 5 von 5
Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als
Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr
Schneider und Herr Weber festgelegt.
Die Tagesordnung wird geändert. Absetzung TOP 5
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06689 zur
Umsetzung Schulbaumaßnahmen und Schulnetzplanung, da vom Schulamt kein Vertreter verfügbar ist und Absetzung Top 7
Vergabe der Brauchtumsmittel 2019, da der Beratungszeitraum für den
Ortschaftsrat zu kurz war. Änderungen
werden vom Ortschaftsrat einstimmig angenommen.
Zusätzlich wird in nichtöffentlicher Sitzung eine Grundstücksangelegenheit
beraten
TOP 3
Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das
Protokoll der Sitzung vom 14.01.2018 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen
Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
Am Bildersaal: Durch die Mitarbeiter vom Amt wurde eine zusätzliche
Straßenkontrolle durchgeführt. Dabei bestätigte sich der beschriebene
Sachverhalt. Daraufhin wurde die punktuelle Reparatur der sandgeschlämmten
Schotterdecke der Straße Am Bildersaal in das laufende
Instandhaltungsprogramm aufgenommen. Die Realisierung ist, in Abhängigkeit
der Witterung, bis zum 12.04.2019 vorgesehen.
Die beiden Baumpflanzungen Am Bildersaal resultieren aus dem
Planfeststellungsverfahren zur LVB-Haltestelle Stahmelner Höhe. Dort
mussten Bäume gefällt werden. Die ursprünglich festgesetzten fünf Bäume in
der Halleschen Straße konnten dort nicht vollständig ausgeführt werden, da
eine Feldzufahrt im Zusammenhang mit der Flurbereinigung gebaut wurde. Das
Amt für Stadtgrün und Gewässer wird den Leitungsbestand an den noch freien
Standorten Am Bildersaal prüfen und schlägt ggf. eine Baumpflanzung im
Herbst 2019 vor.
Das Reinigen der Bänke wird regelmäßig durch den Bauhof durchgeführt.
Spätestens zum Frühjahrsbeginn sind diese Arbeiten beim Bauhof
eingetaktet. Einer gesonderten Anforderung durch den Ortschaftsrat bedarf
es dafür nicht. Es werden aber gern Wünsche und Hinweise weiterhin
entgegen genommen.
Mühlenstraße, Antwort vom Amt: laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2
Absatz 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr,
beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Das Kurvenschneiden ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Aus der
Verletzung der Pflicht, jederzeit so weit wie möglich rechts zu fahren,
kann bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung abgeleitet werden. Die
Nichtbeachtung des § 2 Absatz 2 der StVO kann nicht mit zusätzlichen
verkehrsregelnden Maßnahmen (hier Markierung einer Leitlinie)
entgegengewirkt werden.
Hallesche Straße: Wegen des Bauvorhabens in der Halleschen Straße und der
damit verbundenen Umleitungsführung wurden Anpassungen an der
Lichtsignalanlage (LSA) vorgenommen. Die Abteilung Stadtbeleuchtung wurde
über die Beendigung des Bauvorhabens informiert und gebeten, die
Änderungen am LSA-Programm aufzuheben.
Die Beseitigung der Weihnachtsbäume wird, wie den Medieninformationen der
Stadtreinigung Leipzig zu entnehmen war, nach dem 31.01.2019 kostenlos
durch die Stadtreinigung Leipzig erfolgen.
Weiße Elster: Die Flussmeisterei Leipzig der Landestalsperrenverwaltung
kontrolliert das Gewässer ständig und beräumt Bäume sowie Treibgut, die
Abflusshindernisse darstellen. Da nach der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und dem Sächsischen Wassergesetz die Flüsse
naturnah zu entwickeln sind und die Unterhaltung auf das
wasserwirtschaftlich Erforderliche zu beschränken ist, werden nicht alle
Bäume automatisch beräumt.
Straßenschäden im Bereich der Bahnstraße/Ecke Zur Alten Brauerei: Es wurde
die punktuelle Reparatur der Fahrbahn in das laufende
Instandhaltungsprogramm aufgenommen. Die Realisierung ist, in Abhängigkeit
der Witterung, bis zum 12.04.2019 vorgesehen.
Das
Autowrack in der Bahnstraße wurde dem Ordnungsamt gemeldet.
TOP 4
Einwohnerfragestunde
Die Bänke Am Bildersaal wurden repariert und die Weihnachtsbäume abgeholt.
Inzwischen liegen wieder neue Weihnachtsbäume da.
Die Bürgergemeinschaft Stahmelner Straße dankt dem Ortschaftsrat für
seinen Einsatz zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.
Zwischen der Halleschen Straße 111/113 liegen Autowracks auf privatem
Gelände. Es wird das Ordnungsamt informiert, da Gefahr durch auslaufendes
Öl oder Kraftstoff besteht.
Am Windmühlenweg gleich nach den Straßenbahngleisen direkt am Seitenweg,
läuft ständig Wasser aus einem Gartengrundstück. Es wird die
Wasserwirtschaft informiert.
Auf dem neugestalteten Platz Bahnstraße/Zur alten Brauerei sind Fahr- und
Laufspuren auf der Erde. Es wird zur Durchfahrtsverhinderung beim Amt
nachgefragt.
Für den neuen Markt in Stahmeln gibt es derzeit keinen Eröffnungstermin,
so die Information durch Netto.
Zur Neufestsetzung der Grundsteuer ist dem Ortschaftsrat nichts bekannt
und keine Zuständigkeit gegeben.
TOP 5
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06650 Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur
Alten
Brauerei Lützschena"
Herr Leisten als Vertreter
des zukünftigen Eigentümers wird begrüßt und Herr Mehrwald vom
Stadtplanungsamt stellt die die Vorlage vor. Die
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
wird noch durch den Stadtrat erteilt und dazu ist geplant, eine
Veranstaltung in der Ortschaft durchzuführen.
Mit dem Vorentwurf wird nur
ein Strukturkonzept vorgelegt, da noch geleichzeitig ein
Architektenwettbewerb zur städtebaulichen Gestaltung durchgeführt wird. Es
sind 350 Wohneinheiten mit jeweils einem Tiefgaragenplatz geplant.
Ein
Großteil der noch auf dem Grundstück verbliebenen Gebäude sowie die Keller
und der Luftschutzbunker sind Kulturdenkmäler und sollen instandgesetzt
und modernisiert werden und sind wesentlicher Bestandteil des
Gesamtkonzeptes. Ergänzend zum Wohnungsbau sind kleinere, die Wohnnutzung
nicht störende gewerbliche Einheiten denkbar. Im nördlichen Teil wird die
Neubebauung überwiegen. Die Realisierung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum wird in diesen Neubaubereichen möglich sein.
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung wird ein Bedarf für eine zusätzliche
Kindertagesstätte mit maximal 90 Plätzen entstehen. Die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² ist im
südwestlichen Teil des Plangebietes auf dem städtischen Flurstück
(ehemaliger Gasthof) vorgesehen. Auf dem für den Lebensmittelmarkt
vorgesehenen Grundstück ist ein Kastanienbestand vorhanden, der nach dem
Sächsisches Naturschutzgesetz als Biotop geschützt ist (Typ „Höhlenreiche
Altholzinsel“). Die Kfz-Erschließung des Plangebietes soll über die
bereits heute ampelgeregelte Kreuzung Hallesche Straße/Zur Alten Brauerei
erfolgen. Die Zufahrt KITA erfolgt von der Halleschen Straße. Der dichte
Gehölzriegel entlang der östlichen Grundstücksgrenze wird aus Altbäumen
gebildet, stellt eine Zäsur zur angrenzenden Kleingartenanlage dar und
soll erhalten bleiben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im
vollen Verfahren (mit allen frühzeitigen Beteiligungsverfahren und
Umweltprüfung). Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren
angepasst werden, das betrifft auch den rechtskräftigen B- Plan Nr. E-75
"Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln". Zur verkehrlichen Erschließung wird
ein Gutachten erarbeitet.
Der Wunsch
des zukünftigen Eigentümers zum Baubeginn ist Mitte 2020. Die Bauzeit
sollte dann 3 – 10 Jahre betragen.
Die
Anfragen der Einwohner werden zugelassen.
Es gibt
Rückfragen zur Art und Höhe der Bebauung, die sich in die Gartenstadt
einfügen muss, zur Modernisierung der Wohngebäude entlang der Straße Zur
Alten Brauerei und der Breite des Gehwegs, zu den Stellplätzen und zur
Versorgungseinrichtung.
Begründung: Siehe
Stellungnahme im Anhang Protokoll
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 6 Sonstiges und Informationen
Es liegen keine zusätzlichen Informationen vor.
TOP 7
Vorlage VI-DS-06611, Verkauf Flurstücke 572 und 573 (Teilfläche) Gemarkung
Lützschena
Beschluss 130/02/19:
Der
Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-DS-06611, Verkauf Flurstücke 572 und
573 (Teilfläche) Gemarkung Lützschena zu.
Votum: 5/0/0
(dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
Anhang zum Beschluss 129/02/19, VI-DS-06650 Bebauungsplan Nr. 445
"Wohnquartier Zur Alten Brauerei Lützschena:
Stellungnahme zum Vorentwurf B-Plan 445
„Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln stimmt der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu.
Der Ortschaftsrat LST hat folgende Anregungen
und Bedenken zum vorgelegten Vorentwurf:
Zu den Punkten der Begründung:
Zu Pkt. 1
Das Plangebiet befindet sich im
Ortsteil Lützschena (siehe auch
Hauptsatzung Stadt Leipzig, § 26)
Zu Pkt. 3
Der Ortschaftsrat begrüßt insbesondere die
Revitalisierung der zentralen Brachfläche im Ortsteil und den Erhalt und
die Wiedernutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Ebenso die Schaffung
einer Kindertagesstätte und einer Nahversorgungseinrichtung.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr,
auch der von Besuchern des Gebietes, nicht in die umliegenden Gebiete, wie
die Gartenstadt Quasnitz ausstrahlt.
Als Ziel ist zu ergänzen:
- Herstellung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen
für die Errichtung einer Nahversorgungseinrichtung mit einer max.
Verkaufsfläche von 800qm
- Sicherung des Baus einer
Nahversorgungseinrichtung
Zu Pkt. 4
Wie viel mietpreisgebundene Wohnungen entstehen
innerhalb des Quartiers?
Kleinere nichtstörende gewerbliche Einheiten sind
zu begrüßen.
Der denkmalsgestützte Gebäudebestand muss im
Ortsbild prägend bleiben.
Die Neubauten im nordwestlichen Teil des
Baugebietes müssen in Höhe und Gestaltung mit der Umgebung (westliche
Seite Zur Alten Brauerei, nordwestlich Gartenstadt Quasnitz) harmonieren.
Kindertagesstätte
Der Bringe- und Holverkehr der Eltern ist zu
berücksichtigen (z.B. notwendige Parkplätze).
Nahversorger
Das Baurecht für einen Nahversorgungsstandort mit
ggf. weiterer Nutzung soll Bestandteil des B-Planes sein.
Der Kastanienbestand sollte aktuell auf seine
Schutzwürdigkeit überprüft werden.
Erschließung und Mobilität
Die ÖPNV-seitige Erschließung sollte die Verlegung
der Straßenbahnhaltestelle in östliche Richtung und deren
behindertengerechten Ausbau einschließen.
Der Stellplatzschlüssel sollte unbedingt 1,5
Stellplätze/Wohnung bertragen um Beeinträchtigungen der Umgebung zu
minimieren.
Zu Pkt. 6.4
Seniorenresidenz Am
Mariannengraben ist hier nicht bekannt
à
streichen
Zu Pkt. 6.5.1
Individualverkehr
Der nördliche Bereich der Bahnstraße kann nur bis
zum S-Bahnhaltepunkt befahren werden, ab da ist die Straße zur Vermeidung
von Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Erschließung des Baugebietes von
Norden ist hier nicht möglich.
Um die Hallesche Straße als Ortsdurchfahrt in
Stoßzeiten nicht erheblich zu beeinträchtigen, ist eine zusätzliche
Rechtsabbiegespur erforderlich.
Die mögliche Zufahrt zum Bereich des vorgesehenen
Nahversorgers ist im Plan darzustellen.
Die Hauptzufahrt zum Quartier mit Einfahrt in die
Tiefgarage sollte über die südliche vorhandene Einfahrt erfolgen, um im
südwestlichen Teil der Bahnstraße und in der Straße Zur Alten Brauerei den
Verkehr so gering wie möglich zu halten. Die im Planentwurf enthaltene
Zufahrt vom nordwestlichen Teil der Bahnstraße ist wegen der
unübersichtlichen Kreuzung Bahnstraße / An der Alten Brauerei / Radefelder
Weg für Kraftfahrzeuge abzulehnen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Die Haltestelle Lützschena sollte
behindertengerecht ausgebaut und nach Osten verlegt werden.
Der S-Bahnhaltepunkt Leipzig-Lützschena fehlt in
der Betrachtung. Er ist etwa 600 m nördlich vom Wohngebiet entfernt und
ist bei den Gehwegebeziehungen zu berücksichtigen.
Ver- und Entsorgungsanlagen
Im Ortsteil sind Mischwasserkanalsysteme
anzutreffen. Es sind deshalb ggf. Regenrückhaltemaßnahmen festzusetzen.
Zu Pkt. 7.1.2
Mit der Änderung in „Allgemeines Wohngebiet“ sind
die möglichen Nutzungskonflikte zu ermitteln und zu bewerten (z.B.
Feuerwehrausfahrt Zur Alten Brauerei, Nahversorgungseinrichtung)
Zu Pkt. 7.2.
Umweltbelange
Im Regenwasserbewirtschaftungskonzept sind
Dachbegrünungen vorzusehen
Zu Pkt. 7.3.1.
Im INSEK; Teil B S.8 / B-22 und B-47 wird die
Mehrfachnutzung von öffentlichen Gebäuden als zentrale und soziale
Treffpunkte im Stadtteil angestrebt.
Da der bisherige B-Plan „Gemeindezentrum“ diese
Funktionen beinhaltete ist die Mehrfachnutzung hier wieder
festzuschreiben.
Der Ortsteil Lützschena verfügt über keine
geeigneten Räumlichkeiten um Ortschaftsratssitzungen oder sonstige
öffentliche Veranstaltungen in der Ortschaft niveauvoll und mit
ausreichend Platzkapazität durchzuführen.
Zu Pkt. 7.3.3
Mit Beschluss zum wohnungspolitischen Konzept sind
die im Teilplan Wohnungsbau formulierten Einschränkungen bezüglich
Geschosswohnungsbaus aufgehoben. Geschosswohnungsbau im Plangebiet, der
die Ortsbild prägende Altbausubstanz optisch beeinträchtigt oder gar
überragt, wird abgelehnt.