STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 50. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 04.02.2019, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Mühlenstr. 21, im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2   Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Schneider und Herr Weber festgelegt. Die Tagesordnung wird geändert. Absetzung TOP 5 Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06689 zur Umsetzung Schulbaumaßnahmen und Schulnetzplanung, da vom Schulamt kein Vertreter verfügbar ist und Absetzung Top 7 Vergabe der Brauchtumsmittel 2019, da der Beratungszeitraum für den Ortschaftsrat zu kurz war. Änderungen werden vom Ortschaftsrat einstimmig angenommen.

Zusätzlich wird in nichtöffentlicher Sitzung eine Grundstücksangelegenheit beraten 

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 14.01.2018 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:

Am Bildersaal: Durch die Mitarbeiter vom Amt wurde eine zusätzliche Straßenkontrolle durchgeführt. Dabei bestätigte sich der beschriebene Sachverhalt. Daraufhin wurde die punktuelle Reparatur der sandgeschlämmten Schotterdecke der Straße Am Bildersaal in das laufende Instandhaltungsprogramm aufgenommen. Die Realisierung ist, in Abhängigkeit der Witterung, bis zum 12.04.2019 vorgesehen.

Die beiden Baumpflanzungen Am Bildersaal resultieren aus dem Planfeststellungsverfahren zur LVB-Haltestelle Stahmelner Höhe. Dort mussten Bäume gefällt werden. Die ursprünglich festgesetzten fünf Bäume in der Halleschen Straße konnten dort nicht vollständig ausgeführt werden, da eine Feldzufahrt im Zusammenhang mit der Flurbereinigung gebaut wurde. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird den Leitungsbestand an den noch freien Standorten Am Bildersaal prüfen und schlägt ggf. eine Baumpflanzung im Herbst 2019 vor.

Das Reinigen der Bänke wird regelmäßig durch den Bauhof durchgeführt. Spätestens zum Frühjahrsbeginn sind diese Arbeiten beim Bauhof eingetaktet. Einer gesonderten Anforderung durch den Ortschaftsrat bedarf es dafür nicht. Es werden aber gern Wünsche und Hinweise weiterhin entgegen genommen.

Mühlenstraße, Antwort vom Amt: laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Absatz 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Das Kurvenschneiden ist ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Aus der Verletzung der Pflicht, jederzeit so weit wie möglich rechts zu fahren, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung abgeleitet werden. Die Nichtbeachtung des § 2 Absatz 2 der StVO kann nicht mit zusätzlichen verkehrsregelnden Maßnahmen (hier Markierung einer Leitlinie) entgegengewirkt werden.

Hallesche Straße: Wegen des Bauvorhabens in der Halleschen Straße und der damit verbundenen Umleitungsführung wurden Anpassungen an der Lichtsignalanlage (LSA) vorgenommen. Die Abteilung Stadtbeleuchtung wurde über die Beendigung des Bauvorhabens informiert und gebeten, die Änderungen am LSA-Programm aufzuheben.

Die Beseitigung der Weihnachtsbäume wird, wie den Medieninformationen der Stadtreinigung Leipzig zu entnehmen war, nach dem 31.01.2019 kostenlos durch die Stadtreinigung Leipzig erfolgen.

Weiße Elster: Die Flussmeisterei Leipzig der Landestalsperrenverwaltung kontrolliert das Gewässer ständig und beräumt Bäume sowie Treibgut, die Abflusshindernisse darstellen. Da nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem Sächsischen Wassergesetz die Flüsse naturnah zu entwickeln sind und die Unterhaltung auf das wasserwirtschaftlich Erforderliche zu beschränken ist, werden nicht alle Bäume automatisch beräumt.

Straßenschäden im Bereich der Bahnstraße/Ecke Zur Alten Brauerei: Es wurde die punktuelle Reparatur der Fahrbahn in das laufende Instandhaltungsprogramm aufgenommen. Die Realisierung ist, in Abhängigkeit der Witterung, bis zum 12.04.2019 vorgesehen.

Das Autowrack in der Bahnstraße wurde dem Ordnungsamt gemeldet.

TOP 4 Einwohnerfragestunde

Die Bänke Am Bildersaal wurden repariert und die Weihnachtsbäume abgeholt. Inzwischen liegen wieder neue Weihnachtsbäume da.

Die Bürgergemeinschaft Stahmelner Straße dankt dem Ortschaftsrat für seinen Einsatz zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Zwischen der Halleschen Straße 111/113 liegen Autowracks auf privatem Gelände. Es wird das Ordnungsamt informiert, da Gefahr durch auslaufendes Öl oder Kraftstoff besteht.

Am Windmühlenweg gleich nach den Straßenbahngleisen direkt am Seitenweg, läuft ständig Wasser aus einem Gartengrundstück. Es wird die Wasserwirtschaft informiert.

Auf dem neugestalteten Platz Bahnstraße/Zur alten Brauerei sind Fahr- und Laufspuren auf der Erde. Es wird zur Durchfahrtsverhinderung beim Amt nachgefragt.

Für den neuen Markt in Stahmeln gibt es derzeit keinen Eröffnungstermin, so die Information durch Netto.

Zur Neufestsetzung der Grundsteuer ist dem Ortschaftsrat nichts bekannt und keine Zuständigkeit gegeben.

TOP 5 Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06650 Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur      Alten Brauerei Lützschena"

Herr Leisten als Vertreter des zukünftigen Eigentümers wird begrüßt und Herr Mehrwald vom Stadtplanungsamt stellt die die Vorlage vor. Die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird noch durch den Stadtrat erteilt und dazu ist geplant, eine Veranstaltung in der Ortschaft durchzuführen.

Mit dem Vorentwurf wird nur ein Strukturkonzept vorgelegt, da noch geleichzeitig ein Architektenwettbewerb zur städtebaulichen Gestaltung durchgeführt wird. Es sind 350 Wohneinheiten mit jeweils einem Tiefgaragenplatz geplant. Ein Großteil der noch auf dem Grundstück verbliebenen Gebäude sowie die Keller und der Luftschutzbunker sind Kulturdenkmäler und sollen instandgesetzt und modernisiert werden und sind wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Ergänzend zum Wohnungsbau sind kleinere, die Wohnnutzung nicht störende gewerbliche Einheiten denkbar. Im nördlichen Teil wird die Neubebauung überwiegen. Die Realisierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum wird in diesen Neubaubereichen möglich sein. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung wird ein Bedarf für eine zusätzliche Kindertagesstätte mit maximal 90 Plätzen entstehen. Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² ist im südwestlichen Teil des Plangebietes auf dem städtischen Flurstück (ehemaliger Gasthof) vorgesehen. Auf dem für den Lebensmittelmarkt vorgesehenen Grundstück ist ein Kastanienbestand vorhanden, der nach dem Sächsisches Naturschutzgesetz als Biotop geschützt ist (Typ „Höhlenreiche Altholzinsel“). Die Kfz-Erschließung des Plangebietes soll über die bereits heute ampelgeregelte Kreuzung Hallesche Straße/Zur Alten Brauerei erfolgen. Die Zufahrt KITA erfolgt von der Halleschen Straße. Der dichte Gehölzriegel entlang der östlichen Grundstücksgrenze wird aus Altbäumen gebildet, stellt eine Zäsur zur angrenzenden Kleingartenanlage dar und soll erhalten bleiben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vollen Verfahren (mit allen frühzeitigen Beteiligungsverfahren und Umweltprüfung). Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren angepasst werden, das betrifft auch den rechtskräftigen B- Plan Nr. E-75 "Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln". Zur verkehrlichen Erschließung wird ein Gutachten erarbeitet.

Der Wunsch des zukünftigen Eigentümers zum Baubeginn ist Mitte 2020. Die Bauzeit sollte dann 3 – 10 Jahre betragen.

Die Anfragen der Einwohner werden zugelassen.

Es gibt Rückfragen zur Art und Höhe der Bebauung, die sich in die Gartenstadt einfügen muss, zur Modernisierung der Wohngebäude entlang der Straße Zur Alten Brauerei und der Breite des Gehwegs, zu den Stellplätzen und zur Versorgungseinrichtung.

 Beschluss 129/02/19: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-DS-06650 Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur Alten Brauerei Lützschena" prinzipiell zu. Im Anhang  zu diesem Beschluss wird eine Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken beschlossen.

Begründung: Siehe Stellungnahme im Anhang Protokoll

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 6 Sonstiges und Informationen

Es liegen keine zusätzlichen Informationen vor.

TOP 7 Vorlage VI-DS-06611, Verkauf Flurstücke 572 und 573 (Teilfläche) Gemarkung Lützschena

Beschluss 130/02/19: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-DS-06611, Verkauf Flurstücke 572 und 573 (Teilfläche) Gemarkung Lützschena zu.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0) 


Anhang zum Beschluss 129/02/19,  VI-DS-06650 Bebauungsplan Nr. 445

"Wohnquartier Zur Alten Brauerei Lützschena:

Stellungnahme zum Vorentwurf B-Plan 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu.

Der Ortschaftsrat LST hat folgende Anregungen und Bedenken zum vorgelegten Vorentwurf:

Zu den Punkten der Begründung:

Zu Pkt. 1

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Lützschena (siehe auch Hauptsatzung Stadt Leipzig, § 26)

Zu Pkt. 3

Der Ortschaftsrat begrüßt insbesondere die Revitalisierung der zentralen Brachfläche im Ortsteil und den Erhalt und die Wiedernutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Ebenso die Schaffung einer Kindertagesstätte und einer Nahversorgungseinrichtung.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr, auch der von Besuchern des Gebietes, nicht in die umliegenden Gebiete, wie die Gartenstadt Quasnitz ausstrahlt.

Als Ziel ist zu ergänzen:

- Herstellung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Nahversorgungseinrichtung mit einer max. Verkaufsfläche von 800qm

- Sicherung des Baus einer Nahversorgungseinrichtung

Zu Pkt. 4

Wie viel mietpreisgebundene Wohnungen entstehen innerhalb des Quartiers?

Kleinere nichtstörende gewerbliche Einheiten sind zu begrüßen.

Der denkmalsgestützte Gebäudebestand muss im Ortsbild prägend bleiben.

Die Neubauten im nordwestlichen Teil des Baugebietes müssen in Höhe und Gestaltung mit der Umgebung (westliche Seite Zur Alten Brauerei, nordwestlich Gartenstadt Quasnitz) harmonieren.

Kindertagesstätte

Der Bringe- und Holverkehr der Eltern ist zu berücksichtigen (z.B. notwendige Parkplätze).

Nahversorger

Das Baurecht für einen Nahversorgungsstandort mit ggf. weiterer Nutzung soll Bestandteil des B-Planes sein.

Der Kastanienbestand sollte aktuell auf seine Schutzwürdigkeit überprüft werden.

Erschließung und Mobilität

Die ÖPNV-seitige Erschließung sollte die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle in östliche Richtung und deren behindertengerechten Ausbau einschließen.

Der Stellplatzschlüssel sollte unbedingt 1,5 Stellplätze/Wohnung bertragen um Beeinträchtigungen der Umgebung zu minimieren.

Zu Pkt. 6.4

Seniorenresidenz Am Mariannengraben ist hier nicht bekannt à streichen

Zu Pkt. 6.5.1

Individualverkehr

Der nördliche Bereich der Bahnstraße kann nur bis zum S-Bahnhaltepunkt befahren werden, ab da ist die Straße zur Vermeidung von Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Erschließung des Baugebietes von Norden ist hier nicht möglich.

Um die Hallesche Straße als Ortsdurchfahrt in Stoßzeiten nicht erheblich zu beeinträchtigen, ist eine zusätzliche Rechtsabbiegespur erforderlich.

Die mögliche Zufahrt zum Bereich des vorgesehenen Nahversorgers ist im Plan darzustellen.

Die Hauptzufahrt zum Quartier mit Einfahrt in die Tiefgarage sollte über die südliche vorhandene Einfahrt erfolgen, um im südwestlichen Teil der Bahnstraße und in der Straße Zur Alten Brauerei den Verkehr so gering wie möglich zu halten. Die im Planentwurf enthaltene Zufahrt vom nordwestlichen Teil der Bahnstraße ist wegen der unübersichtlichen Kreuzung Bahnstraße / An der Alten Brauerei / Radefelder Weg für Kraftfahrzeuge abzulehnen.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Haltestelle Lützschena sollte behindertengerecht ausgebaut und nach Osten verlegt werden.

Der S-Bahnhaltepunkt Leipzig-Lützschena fehlt in der Betrachtung. Er ist etwa 600 m nördlich vom Wohngebiet entfernt und ist bei den Gehwegebeziehungen zu berücksichtigen.

Ver- und Entsorgungsanlagen

Im Ortsteil sind Mischwasserkanalsysteme anzutreffen. Es sind deshalb ggf. Regenrückhaltemaßnahmen festzusetzen.

Zu Pkt. 7.1.2

Mit der Änderung in „Allgemeines Wohngebiet“ sind die möglichen Nutzungskonflikte zu ermitteln und zu bewerten (z.B. Feuerwehrausfahrt Zur Alten Brauerei, Nahversorgungseinrichtung)

Zu Pkt. 7.2.

Umweltbelange

Im Regenwasserbewirtschaftungskonzept sind Dachbegrünungen vorzusehen

Zu Pkt. 7.3.1.

Im INSEK; Teil B S.8 / B-22 und B-47 wird die Mehrfachnutzung von öffentlichen Gebäuden als zentrale und soziale Treffpunkte im Stadtteil angestrebt.

Da der bisherige B-Plan „Gemeindezentrum“ diese Funktionen beinhaltete ist die Mehrfachnutzung hier wieder festzuschreiben.

Der Ortsteil Lützschena verfügt über keine geeigneten Räumlichkeiten um Ortschaftsratssitzungen oder sonstige öffentliche Veranstaltungen in der Ortschaft niveauvoll und mit ausreichend Platzkapazität durchzuführen.

Zu Pkt. 7.3.3

Mit Beschluss zum wohnungspolitischen Konzept sind die im Teilplan Wohnungsbau formulierten Einschränkungen bezüglich Geschosswohnungsbaus aufgehoben. Geschosswohnungsbau im Plangebiet, der die Ortsbild prägende Altbausubstanz optisch beeinträchtigt oder gar überragt, wird abgelehnt.

Die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem sozialen Wohnraum muss für die Neubauten Bestandteil des Planverfahrens werden