STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 47. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 12.11.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, in der Grundschule Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

 

TOP 2   Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 3 von 5 Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Herr Kühne und Herr Weber sind entschuldigt. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Schubert und Herr Schneider festgelegt.

 

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 15.10.2018 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:

·           Für die gewünschte Beratung der Anwohner  am Heidegraben wurde Herr Rose angeschrieben und gebeten Terminvorschläge für eine Veranstaltung zu unterbreiten.

·           Zur Anfrage an den OBM zur Schule liegt eine Antwort vor:

1.    Welche Baumaßnahmen werden 2019/20 geplant und wie ist der Planungsstand und Ablauf?

-Im Doppelhaushalt sind für kapazitätssteigernde Maßnahmen am Doppelschulstandort Lützschena/Stahmeln z.B. für modulare Erweiterungen 2 Mio. € für 2019 eingestellt, in welcher Form wird derzeit untersucht u.a. bestandsichernde Maßnahmen

  1. Wie wird die Ausgabe des Mittagessens in der Schule Stahmelner Höhe räumlich abgesichert?

-Die Untersuchung läuft, Gegenstand der Untersuchung ist auch der Hort.

3.  Wann wird mit den Baumaßnahmen an der Schule Windmühlenweg begonnen und stehen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung?

Der Neubau einer Schule ist für 2027mit 16 Mio. geplant. Bisher geplante Gelder sind weiter von 2018/19 ins Jahr 2020 verschoben wurden.

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die notwendigen Klassenräume ab 2019 in der Schule am Windmühlenweg zu schaffen?

Die Schülerprognose für das Schuljahr 2019/20 werden zum jetzigen Zeitpunkt noch keine zusätzlichen Unterrichtsräume benötigt. Kapazitätszuwächse sind ab 2021/22 notwendig.

  1. Werden beide Schulstandorte aufrechterhalten bis zur Fertigstellung des geplanten Schulneubaus?

-Es ist davon auszugehen, dass bis zur Inbetriebnahme der neuen Schule beide Schulstandorte erhalten bleiben müssen.

Nach dem 3.Sachstandbericht zu Schulneubauten soll der Schulneubau 16 Mio.€ kosten und 2025 mit dem Bau begonnen und 2027 beendet sein.

·           Der Einkaufsmarkt in Stahmeln wird durch die Verzögerungen voraussichtlich erst zu Ostern 2019 öffnen.

·           Das Fest zum Jubiläum 555 Jahre Ersterwähnung Stahmeln ist trotz kurzfristiger Planung gut verlaufen und mit positiver Resonanz angenommen worden . Dank Rugby Club, Heimatverein und Schule sowie Herrn Peschel konnte den Gästen einiges geboten werden.

·           Die Aussage des Wertstoffhofs, dass kein Laub von Eichen und Kastanien und deren Früchten angenommen werden kann, war fehlerhaft. Nach Schulung des Mitarbeiters wird wieder alles angenommen, außer wenn zu viel Geäst enthalten ist. Dies kann dann gegen Wertstoffmarken normal abgegeben werden.

·           Einige Anfragen beim Verkehrs-und Tiefbauamt wurden noch nicht beantwortet, werden zusammengestellt und nachgehakt.

·           Die Verkehrsinsel auf der Halleschen Straße zwischen Am Bahngraben/Rodelbahn wurde beseitigt.

 

TOP 4 Einwohnerfragestunde

·           Am Bildersaal befindet sich das Pflaster von Straße und Fußweg in Auflösung. Wird zum Gehwegsanierungsprogramm gemeldet.

·           Zum vorderen Teil des Radweges von der Bahnstraße nach Lindenthal gibt es noch keine Klärung zwischen Stadtverwaltung und Bahn.

·           Der angedachte Standort zum Schulneubau neben dem Sportplatz ist bei der Stadt noch in Klärung. Die erneut vorgebrachten Bedenken der Anwohner sollten an das Amt für Jugend, Familie und Bildung eingereicht werden.

 

TOP 5 Weitere Beratung und Beschlussfassung Informationsvorlage VI-DS-04952 Änderung der gesetzlichen Stellplatzpflicht im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (Stellplatzsatzung)

In größeren Wohngebieten sind häufig die bisherig zu errichtenden Stellflächen nicht vorhanden, führen zu hohen Kosten und es wird daher eine Reduzierung der Stellplatzpflicht und der Ablösegebühr vorgesehen. In der Vorlage werden aus Sicht des Ortschaftsrates nur Ballungsgebiete betrachtet und nicht die Probleme der Siedlungsgebiete an den Stadträndern und mit engen Straßen berücksichtigt.

Beschluss 121/11/18: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage nicht zu.

Votum: 3/0/0              (dafür: 3         dagegen: 0    Enthaltungen: 0)

Begründung: Trotz zunehmender Anzahl von Fahrzeugen in der Stadt Leipzig, sollen die gesetzlichen Stellplätze bei Neubauten gesenkt werden, was eigentlich schon ein unrealistisches Herangehen ist. Aber dann noch auf 0,5 bzw. 0,7 Autos bei der Verkehrsquelle Punkt 1.1. zu kommen, ist aus Sicht des Ortschaftsrates für Einfamilien- bzw. Reihenhäuser unangebracht, denn ein Zusammenlegen von Stellplätzen ist hier räumlich und rechtlich nicht ohne weiteres möglich.

Die Änderung der gesetzlichen Stellplatzpflicht auf noch weniger Fahrzeuge pro Wohnung führt am Ende nur dazu, dass die Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen und damit mehr Probleme auftreten, wie zum Beispiel, das die Müllabfuhr nicht mehr ihrer Pflicht nachkommen kann oder Lieferfahrzeuge nicht mehr durchkommen.

Dass die Anzahl der Fahrradstellplätze erhöht werden soll ist zu begrüßen, da die Stadt ja alles tut, um den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln lehnt die Vorlage ab, da sie nicht der Realität insbesondere in den Randgebieten entspricht und erst mal andere Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um aufs Auto zu verzichten, wie wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten oder ein 10 Min. Takt der Straßenbahn. 

TOP 6 Beratung Vorlage VI-DS-06228 4. Änderung Abfallwirtschaftssatzung

 

Die Satzungen werden jetzt für 2 Jahre beschlossen. Viele Änderungen kann der Ortschaftsrat nicht mittragen.

In der Satzung wird eine Mindestbreite der Straßen von 3,55 m für Abfallfahrzeuge gefordert. Falls nicht vorhanden, hat der Anschlusspflichtige oder ein von ihm Beauftragter die Behälter zur Leerung im öffentlichen Verkehrsraum an der nächsten, mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße bereitzustellen. Bei Biotonnen fehlt in der Satzung der Bestandsschutz für vorhandene Lösungen (z.B. Eigenkompostierung).

Beschluss 122/11/18: Der Ortschaftsrat stellt einen Änderungsantrag:

Die Regelung Straßenbreite 3,55 m und Bereitstellungsraum sind für bestimmte Ortslagen im ländlichen Raum nicht anwendbar. Die bestehenden Befreiungen für Bioabfallentsorgung bleiben unberührt.

Begründung:

In der Ortschaft gibt es einige enge Straßen und viele ältere Bürger, denen man mit der Satzung weitere Aufgaben überträgt. Hier muss die Stadtreinigung andere Lösungen finden, wenn das weitere Verbringen von Abfallbehältern kann nicht dem Bürger übergebürdet werden. Zumal völlig unklar ist, wo Sammelplätze sein können und wie die gefahrlose Abstellung überhaupt möglich ist.

Sicher ist die Nutzung der Biotonnen sehr sinnvoll, jedoch gibt es im ländlichen Bereich die Möglichkeit der Eigenkompostierung. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Es muss klar sein, dass bestehende Befreiungen weiter Bestand haben.

Votum: 3/0/0              (dafür: 3         dagegen: 0    Enthaltungen: 0)

 

TOP 7 Beratung Vorlage VI-DS-06229 Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020

Die moderaten Preiserhöhungen werden durch gestiegene Kosten begründet. Altgeräte/Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten werden an den von der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen entgegengenommen. Damit können sie ab 2019 nicht mehr in der gelben Tonne entsorgt werden. Für Restabfall besteht weiterhin eine Pflichtleerung/Quartal.

Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 8 Beratung Vorlage VI-DS-06230 7. Änderung Straßenreinigungssatzung

Es sind nur Straßen aufgeführt, die zentral gereinigt werden.

Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 9 Beratung Vorlage VI-DS-06231 7. Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung

Die Gebühren steigen nur gering an, da das Straßennetz erweitert wurde.

Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

TOP 10 Sonstiges und Informationen

·           Die Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05271-Ifo-02 „Schülerzahlen und Belegstatistik Hort - Anmeldungen für weiterführende Schulen 2018/19“ betrifft nicht die Ortschaft.

Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

·           Der Änderungsantrag zum Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln wurde in den Fachausschüssen von Frau Ziegler vorgestellt. Der Stadtverwaltung wurde aufgegeben, sich erneut zu beraten und Antworten zu den noch offenen Fragen zu geben, daher wird es eine 3. Lesung in den Fachausschüssen geben.

·           Die Unterstützung der Petition zur Abschaffung der Kurzen Südabkurvung durch den Ortschaftsrat Burghausen wird vom Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln unterstützt. Hintergrund ist, dass die vom Bundestag bereits einstimmig angenommene Petition zur Abschaffung der Kurzen Südabkurvung sich das Bundesverkehrsministerium verweigert, bislang die Petition umzusetzen.

·           Das ehemalige Hotel „Zur grünen Aue“ wurde als „Leipziger Hotel“ wieder eröffnet. Das Restaurant soll gegen Ende des Monats folgen. Diese Verbesserung für die Ortschaft wird begrüßt.

·           Die Abnahme der neugestalteten Grünfläche an der Bahnstraße erfolgte am 06.11.2018. Die Baumaßnahme wurde zügig umgesetzt. Das Denkmal wird in 2019 errichtet. Insgesamt eine schön gestaltete Fläche und eine Bereicherung für die Ortschaft.

·           Zur Fortschreibung des mittelfristigen Investitionsprogrammes für Brücken- und Straßenbau sollen Maßnahmen benannt werden. Die Stadt liegt der Planungsstand von 2007 vor, der bisher bis 2019 fortgeschrieben wurde Es können Vorstellungen des Ortschaftsrates für den Planungszeitraum 2020-2024 bis 28.02.2019 eingebracht werden.

·           Die geplanten Grundschulbereiche wurden wieder revidiert. Lützschena-Stahmeln ist wieder ein eigener Schulbezirk.

·           Es fehlen noch Abrechnungen der Brauchtumsmittel für das laufende Jahr, hier wird angemahnt. Für die Bewilligung für Brauchtumsmittel für 2019 ist dies Voraussetzung.

·           Die Sitzung des Ortschaftsrates im Dezember findet in Stahmeln statt. Es werden Vertreter der Vereine eingeladen zum üblichen Jahresausklang.