STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
17.10.2018
der 46. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 15.10.2018,
18:30,
in Lützschena-Stahmeln,
TOP 1 Eröffnung und Begrüßun
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des
Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Es sind 4 von 5
Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Herr Kühne
ist entschuldigt. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden
Sitzung werden Herr Schubert und Herr Schneider
festgelegt.
TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das
Protokoll der Sitzung vom 10.09.2018 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen
Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
·
Zum Heidegraben wurde eine Sauberhaltung angemahnt.
Alle bisherigen Probleme wurden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer
weitergeleitet. Eine Veranstaltung mit Anliegern, Ortschaftsrat und
Stadtverwaltung ist in Vorbereitung.
·
Zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
in der Stadt Leipzig hat die Stadtverwaltung eine Vorlage erarbeitet.
Diese liegt bei der Landesdirektion zur Prüfung auf Rechtssicherheit.
Termine zur Aufhebung und Stichtag der Gültigkeit liegen noch nicht vor.
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage in der Ratsversammlung am
29.09.18 dazu verwiesen.
·
Zur Schule gibt es folgende
Anfragen an den Oberbürgermeister:
1.
Welche Baumaßnahmen sind an der Schule Stahmelner Höhe 2019 und 2020
geplant und wie sind Planungsstand und Ablauf?
2. Wie
wird die Ausgabe des Mittagessens in der Schule Stahmelner Höhe räumlich
abgesichert?
3. Wann
wird mit den Baumaßnahmen an der Schule Windmühlenweg begonnen und stehen
die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung?
4.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die notwendigen Klassenräume ab 2019
in der Schule am Windmühlenweg zu schaffen?
5.
Werden beide Schulstandorte aufrechterhalten bis zur Fertigstellung des
geplanten Schulneubaus?
·
Vor der Kreuzung Hallesche Straße/ Stahmelner Allee in Arbeit.
·
Der Rad-/Fußweg am Jägergraben von der Bahnstraße zur
Halleschen Straße ist lt. VTA ein
Weg innerhalb einer Grünanlage und wird vom Bauhof und nicht wie das
Radwegenetz gepflegt. Die Fortsetzung auf der Straße Auf der Höhe liegt in
Verantwortung des Verkehrs-und Tiefbauamtes und ist nach dessen Aussage in
einem ausreichenden Zustand.
·
Für die Einbeziehung des Ortschaftsrates zur
Endabnahme der Stahmelner Straße ist die Anfrage gestellt.
·
Zum Bau des Einkaufsmarktes in Stahmeln gibt es noch
keine neuen Informationen. Es wird wieder gearbeitet.
·
Zum Jubiläum
555 Jahre Stahmeln seit 1463 wird kurzfristig eine Festveranstaltung am
03.11.2018 ab 11:00 Uhr gemeinsam mit dem Rugby Club Stahmeln
durchgeführt. Der Ortschaftsrat bittet die Einwohner, um Beteiligung und
weitere Ideen. Meldungen bitte an Heimatverein, Ortschaftsrat oder Rugby
Club.
·
Neuer Stand zur kurzen Südabkurvung am Flughafen ist nicht bekannt.
TOP 4
Einwohnerfragestunde
·
Wertstoffhof hat kein Laub von Eichen und
Kastanien und deren Früchten angenommen. Dazu ist dem Ortschaftsrat nichts
bekannt. Es wird bei der Stadtreinigung nachgefragt.
·
Der Alte Kirchweg wird zunehmend von Hundebesitzern als Abfallplatz
verwendet. Der Ortschaftsrat appelliert an Hundebesitzer, die
Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und in den Restabfall zu
entsorgen.
·
Die Kurve in der Mühlenstraße wird zunehmend
von Autofahrern geschnitten. Dadurch entsteht eine Verkehrsgefährdung, da
die Kurve nicht einsehbar ist. Es wird gebeten, eine durchgehende Linie in
der Fahrbahnmitte aufzubringen. Es wird das Verkehrs und Tiefbauamt
informiert.
·
Die Äußere Mühlenstraße ist Privateigentum und
es sollte bei Baumaßnahmen (z.B. Planung Gehwegsanierung) eine Absprache
mit der Eigentümergemeinschaft erfolgen.
·
Zur Schließung der LVZ-Druckerei Ende 2019 und
weitere Nutzung des Objektes hat der Ortschaftsrat keine Informationen
erhalten, da es sich um Privateigentum handelt.
·
Die Verkehrsinsel auf der Halleschen Straße
zwischen Am Bahngraben/Rodelbahn wird von Bürgern als verkehrsgefährdend
eingestuft, da sie im Dunkeln sehr spät erkannt wird.
·
Die Ampelanlage an der Stahmelner Allee sollte
wieder so geschaltet werden wie vor den Straßenbaumaßnahmen in Stahmeln.
·
Zur Ablehnung des Widerspruchs zum
Leit-/Schardeich unternimmt der Ortschaftsrat keine weiteren Schritte.
Hier kann nur durch den privaten Klageweg eine Änderung erreicht werden.
·
Zu den ev. geplantem Neubau einer Schule neben
dem Sportplatz gibt es Bedenken von Anwohnern. Zurzeit gibt es nur
Untersuchungen vom Amt, noch keine konkreten Pläne. Sollte es konkret
werden, so werden die Grundstücksnachbarn einbezogen, mit einer Eröffnung
ist nicht vor 2024 zu rechnen.
·
Vor der Auwaldstation finden abends Partys mit
Lärmbelästigung von Anwohnern statt. Das Ordnungsamt ist nicht mehr
erreichbar und die Polizei lehnt einen Einsatz ab. Hier hat der
Ortschaftsrat keine Einflussnahme.
TOP 5 Weitere Beratung
Informationsvorlage DS-02945 Gehwegsanierungsprogramm
Weitere sanierungsbedürftige Gehwege aus der vorherigen
Ortschaftsratssitzung wurden bereits der Stadt gemeldet:
-Fehlendes Teilstück in der Hohlen Gasse westlich Einmündung Dorettenring
-Zum kalten Born Mosaikpflaster
-Bahnstraße unterhalb Mosaikpflaster
-fehlender Weg Elsteraue zwischen Hänicher Mühle und Hallesche Straße
-Weg zwischen Radefelder Weg und Bahnstraße (S-Bahnanbindung)
-zu
starke Seitenneigung des Gehwegs Am Brunnen im Bereich Zum Auwald bis zur
Einmündung Am Pfingstanger
-Baumscheiben ehemaliger Bäume Hallesche Straße
und Bahnstraße in Lützschena
-Fehlender Gehweg Hallesche Straße Südseite von
Am Bildersaal Richtung Ortsausgang Lützschena nach Leipzig
-Westseite Mühlenstraße von Stahmelner Straße
bis Hallesche Straße
-Mühlenstraße und Äußere Mühlenstraße fehlt auf
einer Seite ein Fußweg, hier ist die Eigentümergemeinschaft
einzubeziehen
-Beim Windmühlenweg fehlen in der Vorlage 3 Punkte für die Anbindung an
den öffentlichen Nahverkehr.
Der Ortschaftsrat bat die Anwesenden zur Ergänzung der schadhaften
Fußwege.
Folgende weiteren Fußwege wurden unter Einbeziehung der Anwesenden als
dringend sanierungsbedürftig bzw. zu Erstellen eingestuft:
-Querweg oberhalb zur Halleschen Straße
-Gehweg Bahnstraße kurz vor Heidegraben
TOP 6
Beratung Informationsvorlage
DS-06135 Mitfinanzierung
Haltestelle Stahmeln
Die Vorlage betrifft nur die interne Kostenverteilung der Stadt Leipzig
zwischen LVB, Wasserwerke sowie Verkehrs- und Tiefbauamt und wird zur
Kenntnis genommen.
TOP 7 Beratung
Verwaltungsstandunkt VI-A-05670-VSP-01 Änderung Bebauungsplan 354
Gewerbepark Stahmeln
Der Ortschaftsrat wünscht die Änderung des Planes zum Gewerbepark
Stahmeln. Es soll sattdessen ein Mischgebiet mit Wohnungsbau und
Kleingewerbe entstehen, um das Zusammenwaschen der Ortsteile zu fördern.
Der Verwaltungsstandunkt empfiehlt aber,
den vorliegenden Antrag abzulehnen und es bei der Planung zu belassen. Der
zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger annähernd endabgestimmten
städtebaulichen Vertrag soll abgeschlossen und anschließend den im Entwurf
vorliegenden B-Plan Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln" als Satzung beschließen
zu lassen.
Der Ortschaftsrat nimmt zum Verwaltungsstandpunkt zur Änderung B-Plan 354
Gewerbepark Stahmeln wie folgt:
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hält am Beschluss 99/03/18 und der
Begründung fest.
Der Verwaltungsstandpunkt ist für den Ortschaftsrat nicht überzeugend.
Es ist in Verhandlungen mit den Eigentümern die Grundlage dafür zu
schaffen, dass die Ortsteile Lützschena und Stahmeln zusammenwachsen. Der
OR ist nicht davon überzeugt, dass dafür alles versucht wurde.
Lapidar wird darüber hinweg gegangen, dass die verbindliche Grundlage für
die Ausführung noch durch den Vorhaben-und Erschließungsplan E-77-
Gewerbepark Stahmeln und den Flächennutzungsplan bestehen. Das dürfte auch
den Eigentümern zu vermitteln sein, auch wenn diese die Gültigkeit der
Vereinbarung anzweifeln. Bisher haben es die Eigentümer in über 20 Jahren
nicht geschafft, die Pläne umzusetzen. Auch die neue
Eigentümergemeinschaft lässt Zweifel daran. Durch den erheblichen
Zeitablauf und die bisherige Handlungsunfähigkeit der Eigentümer, sollte
die Rechtsabteilung Gründe haben, den Schadenersatzanspruch zu widerlegen.
Dazu muss der Auftrag an die Rechtsabteilung erteilt werden. Die Aussage,
dass das Verfahren wieder aufgenommen wird, heißt noch lange nicht, dass
das Verfahren für die Stadt verloren geht.
Es wird schon vor der "Drohkulisse" zurückgeschreckt. Was hat sich als
Schaden bisher ergeben, wenn bisher keine Bestrebungen der Eigentümer zur
Bebauung vorliegen?
Hintergangen fühlt sich der OR durch die Aussage, dass der städtebauliche
Vertrag annähernd ausgehandelt sei. Das widerspricht den Aussagen des
ehemaligen Leiters des Stadtplanungsamtes, dass sich der OR keine Sorgen
machen müsse, da der B-Plan nach dem eingetretenen Zeitablauf zwischen der
Auslegung und Beteiligung der Bürger nochmals "zwingend auszulegen sei,
dafür stehe er mit seinem Wort". Jetzt sieht es wieder anders aus.
Der OR wird kein reines Gewerbegebiet Mitten an der Schnittstelle zwischen
den Ortsteilen zulassen. Eine großflächige Gewerbeansiedlung mit
überdimensionierten Hallen passt städtebaulich in keiner Weise zu einer
anzustrebenden geschlossenen Ortschaft. Große Gewerbeansiedelungen gehören
nicht Mitten in die Ortschaften hinein, da sie die Stadtlandschaft
zerstören und das Zusammenwachsen der Ortsteile nicht zulassen.
Hinzukommt, dass durch die Ausgleichsmaßnahme "Offenlegung der Wischke"
(siehe dazu Bebauungsplan 236 „Radefelder Allee Südost“) die Pläne nicht
mehr realisierbar sind. Hier könnte dann wirklich ein Schadenersatz für
die Stadt entstehen. Entfällt.
Weiterhin muss die Schaffung von Wohnraum in der Nähe der Arbeitsplätze im
Norden und die damit verbundene "Verkehrsvermeidung" beachtet werden.
Wegen des V+E Planes 77 und den möglichen Schadenersatzforderungen wird er
Ortschafstrat eine Änderung anstreben, die den Wohnungsbau mit ggf.
sozialen Einrichtungen entlang der Halleschen Straße zum Zusammenwachsen
der Ortsteile vorsieht und im nördlichen Teil vor der neuen B 6 und der
Bahnlinie nicht störende Gewerbe zulässt
Beschluss 120/10/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln beschließt die
Änderung des Antrages und Beschluss 99/03/18 zur Änderung Bebauungsplan
354 Gewerbepark Stahmeln zu
erarbeiten.
Mit der Abfassung wird die Ortvorsteherin nach Herstellung des
Einvernehmens mit den Ortschaftsräten beauftragt
Begründung:
Nach Befassung
mit dem Verwaltungsstandpunkt und intensiver Diskussion verständigen sich
die Ortschaftsräte auf die Erarbeitung einer Änderung des Antrages.
Dazu ist noch
Zeit erforderlich, da die Abfassung noch inhaltlich abgestimmt wird
Votum: 4/0/0
(dafür: 4 dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
TOP 8 Sonstiges und Informatione
Beschluss 119/10/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird eine
Stellungnahme zur
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04952 Änderung der gesetzlichen
Stellplatzpflicht erarbeiten
Votum: 4/0/0
(dafür: 4 dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
·
Am 20.10.2018 findet die jährliche Auszeichnungsveranstaltung der
Freiwilligen Feuerwehren im Rathaus der Stadt Leipzig statt.
·
Die Ortsvorsteherin hat den Widerspruch gegen den Bescheid der
Landesdirektion zu Leit-und Scharrdeich am 08.10.18 zurückgenommen.
·
Schneezäune werden wieder aufgestellt.
Anhang: Abfassung
Änderungsantrag zum B-Plan 354 Gewerbepark Stahmeln
Änderungsantrag zum B-Plan 354 Gewerbepark Stahmeln
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln ändert den Antrag Nr. VI-A-05670 (Beschluss 99/03/18) nach ausführlicher Befassung mit dem Verwaltungsstandpunkt und den Problemen wie folgt:
a) das Zusammenwachsen der Ortsteile Lützschena und Stahmeln durch Wohnungsbau entlang der Halleschen Straße ermöglicht wird,
b) arbeitsplatznahe Wohnquartiere zur Verkehrsvermeidung geschaffen werden,
c) die städtebauliche Funktion der Siedlungen erhalten bleibt und dazu notwendige soziale Einrichtungen, altersgerechtes Wohnen und ein neuer Schulkomplex entstehen,
d) nicht störende Gewerbeansiedlungen nur angrenzend an die Bahntrasse und B 6, neu zugelassen werden,
e) der Lieferverkehr ausschließlich über die B 6 und vorgelagerte Stellflächen abgewickelt wird,
Begründung:
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat sich in der Sitzung am 15.10.2018 im TOP 7 mit seinem Antrag VI-A-05670 betreffend mit der Änderung des B-Planes 354"Gewerbepark Stahmeln" befasst. Den dazu vorgelegten Verwaltungsstandpunkt lehnt er ab, weil er den Interessen der Einwohner widerspricht. Er schlägt als Kompromiss vor, den Bau der 3 geplanten großflächigen Gewerbehallen zuzulassen und gleichzeitig für die Ortschaft dringend benötigte Infrastruktur und Wohnbebauung in einem Mischgebiet zu schaffen.
Für diesen Kompromiss kämpft der Ortschaftsrat zum Wohle seiner Einwohner und dem stadtbaulichen Ziel einer geschlossenen Ortschaft, weil:
Der Ortschaft hat zur Gewerbeansiedlung und zum weiteren Verfahren folgende Meinung:
Die Gewerbeansiedlung an der B6 und der Bahntrasse bietet dem Investor genügend Raum und muss verträglich mit der Ortschaft gestaltet werden, da ist der B-Plan auf einem guten Weg.
Die Erfolgsaussicht der Schadensersatzforderung aus dem Verwaltungsverfahren ist noch abzuklären, ebenso Gegenforderungen der Stadt aus fehlenden Einnahmen u.a. muss erhoben werden können.
Vor der Aushandlung des städtebaulichen Vertrages muss die Abwägung abgeschlossen sein.
Der Ortschaftsrat ist bei der Neufassung des städtebaulichen Vertrages einzubinden.