STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L                                                                                         17.10.2018

der 46. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 15.10.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Mühlenstr. 21, im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln

TOP 1 Eröffnung und Begrüßun 

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2   Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 4 von 5 Ortschaftsräten anwesend, der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Herr Kühne ist entschuldigt. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Schubert und Herr Schneider festgelegt.

 

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 10.09.2018 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:

·           Zum Heidegraben wurde eine Sauberhaltung angemahnt. Alle bisherigen Probleme wurden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer weitergeleitet. Eine Veranstaltung mit Anliegern, Ortschaftsrat und Stadtverwaltung ist in Vorbereitung.

·           Zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Stadt Leipzig hat die Stadtverwaltung eine Vorlage erarbeitet. Diese liegt bei der Landesdirektion zur Prüfung auf Rechtssicherheit. Termine zur Aufhebung und Stichtag der Gültigkeit liegen noch nicht vor. Es wird auf die Beantwortung der Anfrage in der Ratsversammlung am 29.09.18 dazu verwiesen.

·           Zur Schule gibt es folgende Anfragen an den Oberbürgermeister:

1. Welche Baumaßnahmen sind an der Schule Stahmelner Höhe 2019 und 2020 geplant und wie sind Planungsstand und Ablauf?

2. Wie wird die Ausgabe des Mittagessens in der Schule Stahmelner Höhe räumlich abgesichert?

3. Wann wird mit den Baumaßnahmen an der Schule Windmühlenweg begonnen und stehen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung?

4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die notwendigen Klassenräume ab 2019 in der Schule am Windmühlenweg zu schaffen?

5. Werden beide Schulstandorte aufrechterhalten bis zur Fertigstellung des geplanten Schulneubaus?

·           Vor der Kreuzung Hallesche Straße/ Stahmelner Allee in Arbeit.

·           Der Rad-/Fußweg am Jägergraben von der Bahnstraße zur Halleschen Straße ist lt. VTA  ein Weg innerhalb einer Grünanlage und wird vom Bauhof und nicht wie das Radwegenetz gepflegt. Die Fortsetzung auf der Straße Auf der Höhe liegt in Verantwortung des Verkehrs-und Tiefbauamtes und ist nach dessen Aussage in einem ausreichenden Zustand.

·           Für die Einbeziehung des Ortschaftsrates zur Endabnahme der Stahmelner Straße ist die Anfrage gestellt.

·           Zum Bau des Einkaufsmarktes in Stahmeln gibt es noch keine neuen Informationen. Es wird wieder gearbeitet.

·           Zum Jubiläum 555 Jahre Stahmeln seit 1463 wird kurzfristig eine Festveranstaltung am 03.11.2018 ab 11:00 Uhr gemeinsam mit dem Rugby Club Stahmeln durchgeführt. Der Ortschaftsrat bittet die Einwohner, um Beteiligung und weitere Ideen. Meldungen bitte an Heimatverein, Ortschaftsrat oder Rugby Club.

·           Neuer Stand zur kurzen Südabkurvung am Flughafen ist nicht bekannt.

TOP 4 Einwohnerfragestunde

·           Wertstoffhof hat kein Laub von Eichen und Kastanien und deren Früchten angenommen. Dazu ist dem Ortschaftsrat nichts bekannt. Es wird bei der Stadtreinigung nachgefragt.

·           Der Alte Kirchweg wird zunehmend von Hundebesitzern als Abfallplatz verwendet. Der Ortschaftsrat appelliert an Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und in den Restabfall zu entsorgen.

·           Die Kurve in der Mühlenstraße wird zunehmend von Autofahrern geschnitten. Dadurch entsteht eine Verkehrsgefährdung, da die Kurve nicht einsehbar ist. Es wird gebeten, eine durchgehende Linie in der Fahrbahnmitte aufzubringen. Es wird das Verkehrs und Tiefbauamt informiert.

·           Die Äußere Mühlenstraße ist Privateigentum und es sollte bei Baumaßnahmen (z.B. Planung Gehwegsanierung) eine Absprache mit der Eigentümergemeinschaft erfolgen.

·           Zur Schließung der LVZ-Druckerei Ende 2019 und weitere Nutzung des Objektes hat der Ortschaftsrat keine Informationen erhalten, da es sich um Privateigentum handelt.

·           Die Verkehrsinsel auf der Halleschen Straße zwischen Am Bahngraben/Rodelbahn wird von Bürgern als verkehrsgefährdend eingestuft, da sie im Dunkeln sehr spät erkannt wird.

·           Die Ampelanlage an der Stahmelner Allee sollte wieder so geschaltet werden wie vor den Straßenbaumaßnahmen in Stahmeln.

·           Zur Ablehnung des Widerspruchs zum Leit-/Schardeich unternimmt der Ortschaftsrat keine weiteren Schritte. Hier kann nur durch den privaten Klageweg eine Änderung erreicht werden.

·           Zu den ev. geplantem Neubau einer Schule neben dem Sportplatz gibt es Bedenken von Anwohnern. Zurzeit gibt es nur Untersuchungen vom Amt, noch keine konkreten Pläne. Sollte es konkret werden, so werden die Grundstücksnachbarn einbezogen, mit einer Eröffnung ist nicht vor 2024 zu rechnen.

·           Vor der Auwaldstation finden abends Partys mit Lärmbelästigung von Anwohnern statt. Das Ordnungsamt ist nicht mehr erreichbar und die Polizei lehnt einen Einsatz ab. Hier hat der Ortschaftsrat keine Einflussnahme.

TOP 5 Weitere Beratung Informationsvorlage DS-02945 Gehwegsanierungsprogramm

Weitere sanierungsbedürftige Gehwege aus der vorherigen Ortschaftsratssitzung wurden bereits der Stadt gemeldet:

-Fehlendes Teilstück in der Hohlen Gasse westlich Einmündung Dorettenring

-Zum kalten Born Mosaikpflaster

-Bahnstraße unterhalb Mosaikpflaster

-fehlender Weg Elsteraue zwischen Hänicher Mühle und Hallesche Straße

-Weg zwischen Radefelder Weg und Bahnstraße (S-Bahnanbindung)

-zu starke Seitenneigung des Gehwegs Am Brunnen im Bereich Zum Auwald bis zur Einmündung Am Pfingstanger

-Baumscheiben ehemaliger Bäume Hallesche Straße und Bahnstraße in Lützschena

-Fehlender Gehweg Hallesche Straße Südseite von Am Bildersaal Richtung Ortsausgang Lützschena nach Leipzig

-Westseite Mühlenstraße von Stahmelner Straße bis Hallesche Straße

-Mühlenstraße und Äußere Mühlenstraße fehlt auf einer Seite ein Fußweg, hier ist die Eigentümergemeinschaft  einzubeziehen

-Beim Windmühlenweg fehlen in der Vorlage 3 Punkte für die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

Der Ortschaftsrat bat die Anwesenden zur Ergänzung der schadhaften Fußwege.

Folgende weiteren Fußwege wurden unter Einbeziehung der Anwesenden als dringend sanierungsbedürftig bzw. zu Erstellen eingestuft:

-Querweg oberhalb zur Halleschen Straße

-Gehweg Bahnstraße kurz vor Heidegraben

TOP 6 Beratung Informationsvorlage DS-06135 Mitfinanzierung Haltestelle Stahmeln

Die Vorlage betrifft nur die interne Kostenverteilung der Stadt Leipzig zwischen LVB, Wasserwerke sowie Verkehrs- und Tiefbauamt und wird zur Kenntnis genommen.

TOP 7 Beratung Verwaltungsstandunkt VI-A-05670-VSP-01 Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln

Der Ortschaftsrat wünscht die Änderung des Planes zum Gewerbepark Stahmeln. Es soll sattdessen ein Mischgebiet mit Wohnungsbau und Kleingewerbe entstehen, um das Zusammenwaschen der Ortsteile zu fördern.

Der Verwaltungsstandunkt empfiehlt aber, den vorliegenden Antrag abzulehnen und es bei der Planung zu belassen. Der zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger annähernd endabgestimmten städtebaulichen Vertrag soll abgeschlossen und anschließend den im Entwurf vorliegenden B-Plan Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln" als Satzung beschließen zu lassen.

Der Ortschaftsrat nimmt zum Verwaltungsstandpunkt zur Änderung B-Plan 354 Gewerbepark Stahmeln wie folgt:

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hält am Beschluss 99/03/18 und der Begründung fest.

Der Verwaltungsstandpunkt ist für den Ortschaftsrat nicht überzeugend.

Es ist in Verhandlungen mit den Eigentümern die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Ortsteile Lützschena und Stahmeln zusammenwachsen. Der OR ist nicht davon überzeugt, dass dafür alles versucht wurde.

Lapidar wird darüber hinweg gegangen, dass die verbindliche Grundlage für die Ausführung noch durch den Vorhaben-und Erschließungsplan E-77- Gewerbepark Stahmeln und den Flächennutzungsplan bestehen. Das dürfte auch den Eigentümern zu vermitteln sein, auch wenn diese die Gültigkeit der Vereinbarung anzweifeln. Bisher haben es die Eigentümer in über 20 Jahren nicht geschafft, die Pläne umzusetzen. Auch die neue Eigentümergemeinschaft lässt Zweifel daran. Durch den erheblichen Zeitablauf und die bisherige Handlungsunfähigkeit der Eigentümer, sollte die Rechtsabteilung Gründe haben, den Schadenersatzanspruch zu widerlegen. Dazu muss der Auftrag an die Rechtsabteilung erteilt werden. Die Aussage, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird, heißt noch lange nicht, dass das Verfahren für die Stadt verloren geht.

Es wird schon vor der "Drohkulisse" zurückgeschreckt. Was hat sich als Schaden bisher ergeben, wenn bisher keine Bestrebungen der Eigentümer zur Bebauung vorliegen?

Hintergangen fühlt sich der OR durch die Aussage, dass der städtebauliche Vertrag annähernd ausgehandelt sei. Das widerspricht den Aussagen des ehemaligen Leiters des Stadtplanungsamtes, dass sich der OR keine Sorgen machen müsse, da der B-Plan nach dem eingetretenen Zeitablauf zwischen der Auslegung und Beteiligung der Bürger nochmals "zwingend auszulegen sei, dafür stehe er mit seinem Wort". Jetzt sieht es wieder anders aus.

Der OR wird kein reines Gewerbegebiet Mitten an der Schnittstelle zwischen den Ortsteilen zulassen. Eine großflächige Gewerbeansiedlung mit überdimensionierten Hallen passt städtebaulich in keiner Weise zu einer anzustrebenden geschlossenen Ortschaft. Große Gewerbeansiedelungen gehören nicht Mitten in die Ortschaften hinein, da sie die Stadtlandschaft zerstören und das Zusammenwachsen der Ortsteile nicht zulassen. Hinzukommt, dass durch die Ausgleichsmaßnahme "Offenlegung der Wischke" (siehe dazu Bebauungsplan 236 „Radefelder Allee Südost“) die Pläne nicht mehr realisierbar sind. Hier könnte dann wirklich ein Schadenersatz für die Stadt entstehen. Entfällt.

Weiterhin muss die Schaffung von Wohnraum in der Nähe der Arbeitsplätze im Norden und die damit verbundene "Verkehrsvermeidung" beachtet werden.

Wegen des V+E Planes 77 und den möglichen Schadenersatzforderungen wird er Ortschafstrat eine Änderung anstreben, die den Wohnungsbau mit ggf. sozialen Einrichtungen entlang der Halleschen Straße zum Zusammenwachsen der Ortsteile vorsieht und im nördlichen Teil vor der neuen B 6 und der Bahnlinie nicht störende Gewerbe zulässt 

Beschluss 120/10/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln beschließt die Änderung des Antrages und Beschluss 99/03/18 zur Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln zu erarbeiten.

Mit der Abfassung wird die Ortvorsteherin nach Herstellung des Einvernehmens mit den Ortschaftsräten beauftragt 

Begründung:

Nach Befassung mit dem Verwaltungsstandpunkt und intensiver Diskussion verständigen sich die Ortschaftsräte auf die Erarbeitung einer Änderung des Antrages.

Dazu ist noch Zeit erforderlich, da die Abfassung noch inhaltlich abgestimmt wird 

Votum: 4/0/0              (dafür: 4         dagegen: 0    Enthaltungen: 0)

TOP 8 Sonstiges und Informatione 

Beschluss 119/10/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04952 Änderung der gesetzlichen Stellplatzpflicht  erarbeiten 

Votum: 4/0/0              (dafür: 4         dagegen: 0    Enthaltungen: 0)

·           Am 20.10.2018 findet die jährliche Auszeichnungsveranstaltung der Freiwilligen Feuerwehren im Rathaus der Stadt Leipzig statt.

·           Die Ortsvorsteherin hat den Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion zu Leit-und Scharrdeich am 08.10.18 zurückgenommen.

·           Schneezäune werden wieder aufgestellt. 

Anhang: Abfassung Änderungsantrag zum B-Plan 354 Gewerbepark Stahmeln

Änderungsantrag zum B-Plan 354 Gewerbepark Stahmeln

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln ändert den Antrag Nr. VI-A-05670 (Beschluss 99/03/18) nach ausführlicher Befassung mit dem Verwaltungsstandpunkt und den Problemen wie folgt:

  1. Der B Plan Logistikpark Stahmeln wird überarbeitet und neu ausgelegt. Dabei berücksichtigt, dass:

a) das Zusammenwachsen der Ortsteile Lützschena und Stahmeln durch Wohnungsbau entlang der Halleschen Straße ermöglicht wird,

b) arbeitsplatznahe Wohnquartiere zur Verkehrsvermeidung geschaffen werden,

c) die städtebauliche Funktion der Siedlungen erhalten bleibt und dazu notwendige soziale Einrichtungen, altersgerechtes Wohnen und ein neuer Schulkomplex entstehen,

d) nicht störende Gewerbeansiedlungen nur angrenzend an die Bahntrasse und B 6, neu zugelassen werden,

e) der Lieferverkehr ausschließlich über die B 6 und vorgelagerte Stellflächen abgewickelt wird,

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern im Sinne der obigen Prämissen weiter zu verhandeln und den städtebaulichen Vertrag anzupassen.

Begründung:

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat sich in der Sitzung am 15.10.2018 im TOP 7 mit seinem Antrag VI-A-05670 betreffend mit der Änderung des B-Planes 354"Gewerbepark Stahmeln" befasst. Den dazu vorgelegten Verwaltungsstandpunkt lehnt er ab, weil er den Interessen der Einwohner widerspricht. Er schlägt als Kompromiss vor, den Bau der 3 geplanten großflächigen Gewerbehallen zuzulassen und gleichzeitig für die Ortschaft dringend benötigte Infrastruktur und Wohnbebauung in einem Mischgebiet zu schaffen.

 

Für diesen Kompromiss kämpft der Ortschaftsrat zum Wohle seiner Einwohner und dem stadtbaulichen Ziel einer geschlossenen Ortschaft, weil:

Der Ortschaft hat zur Gewerbeansiedlung und zum weiteren Verfahren folgende Meinung:

Die Gewerbeansiedlung an der B6 und der Bahntrasse bietet dem Investor genügend Raum und muss verträglich mit der Ortschaft gestaltet werden, da ist der B-Plan auf einem guten Weg.

Die Erfolgsaussicht der Schadensersatzforderung aus dem Verwaltungsverfahren ist noch abzuklären, ebenso Gegenforderungen der Stadt aus fehlenden Einnahmen u.a. muss erhoben werden können.

Vor der Aushandlung des städtebaulichen Vertrages muss die Abwägung abgeschlossen sein.

Der Ortschaftsrat ist bei der Neufassung des städtebaulichen Vertrages einzubinden.