STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 44. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 13.08.2018,
18:30,
in Lützschena-Stahmeln,
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des
Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Der
Ortschaftsrat ist vollzählig und beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende
des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert
festgelegt.
TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das
Protokoll der Sitzung vom 11.06.2018 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen
Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
·
Der Heidegraben unterhalb war beim letzten
Regenereignis am 27.07.2018 wieder gefüllt. Durch den kurzfristigen
Einsatz von Herrn Schubert wurde der Abfluss wieder freigelegt, da die
betreuende Firma den Einsatz bis zum nächsten Regen nicht durchführen
konnte. Dank an die Firma Schubert. Es besteht noch Handlungsbedarf. Der
Ortschaftsrat wird ein weiteres Gespräch mit Stadtverwaltung und Firma
suchen.
·
Zu den Widersprüchen zum Leit- und Schardeich
bei der Landesdirektion gab es eine Veranstaltung. Den Widerspruchsführern
wird ein Bescheid zugestellt, hier können Kosten entstehen.
·
Die Erarbeitung der Satzung zur Aufhebung der
Straßenausbaubeitragsatzung in der Stadt Leipzig wird sich bis Ende
2018/Anfang 2019 lt. Stadtrat Geißler verzögern.
·
Die Frage zur Nutzung des privaten Grundstücks an der
Halleschen Straße/Ecke Elsteraue zum Parken und dadurch entstehende
Müllablagerungen, ist noch in Arbeit.
·
Zum Ersatz des Funkverteilermastes
der Telekom für das D1-Netz gibt es noch keine neuen Informationen.
·
Das Problem am S-Bahnhaltepunkt Lützschena durch parkende PKW kann z.Z.
nicht gelöst werden, da die Bahn derzeit noch nicht sagen kann, welche
Flächen für einen P+R-Platz freigegeben werden können. Das Ordnungsamt
wird die Situation beobachten. Der Ortschaftsrat fragt noch einmal nach.
·
Zur Änderung B-Plan Gewerbepark Stahmeln gibt es noch keine neuen
Informationen.
·
Der Ausbau und/oder Anbau der
Schule in Lützschena ist gegenwärtig nur in Planung. Für die Vergrößerung
des Speiseraumes in der Schule Stahmeln gibt es noch keine Lösung.
TOP 4
Einwohnerfragestunde
·
Am neuen Ortseingangsschild "Leipzig" von
Lützschena nach Stahmeln, fehlt die Angabe des Ortsteils Stahmeln. Das
Problem der unklaren Beschilderung mit dem 70 Km/h Schild am Ortsausgang
Lützschena Richtung Stahmeln besteht weiterhin. Es wird das Verkehrs- und
Tiefbauamt informiert.
·
Bei den Rad-/Fußwegen am Jägergraben von der
Bahnstraße zur Halleschen Straße und unterhalb Hallesche Straße von
Lützschena nach Stahmeln wird die nutzbare Breite durch die Grasnarbe
immer mehr eingeengt. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.
·
Vor den Baumaßnahmen an der Stahmelner und der
Halleschen Straße wurden Straßenkontrollen durch das Verkehrs- und
Tiefbauamt durchgeführt, anfallende Schäden in der Stahmelner Straße
werden durch erneute Straßenkontrolle nach Bauende erfasst und beseitigt
werden. Für die Endabnahme bemüht sich der Ortschaftsrat um eine
Teilnahme. Das Anschreiben an den Bürger wird zur Klärung übergeben.
·
Am Heidegraben wird das Mähgut durch die
ausführende Firma liegen gelassen mit der Begründung, dass der
Gewässerrand nicht befahrbar sei, wird in die Klärung gem. Punkt 1 der
Protokollkontrolle einbezogen.
·
Der Auen-Kurier konnte nicht überall zugestellt
werden, da die Anzahl der Exemplare nicht ausreichte.
·
Zur fehlenden Zustellung des Amtsblatts wurde
darauf hingewiesen, dass ohne massive Beschwerden von Bürgern keine
Besserung eintreten wird.
·
Es wird gebeten, Am Bildersaal am Weg zum
Friedhof ein Schild Schrittgeschwindigkeit“ anzubringen, da kein separater
Fußweg vorhanden ist. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.
·
Oberhalb des Radefelder Weges nach der Bahn
links liegt ein altes Sofa und am Pfingstanger vor der ersten neuen Brücke
links liegt Bauschutt. Es wird LOS informiert.
·
Die Bautätigkeit am Einkaufsmarkt kann erst
nach Brutende der Schwalben wieder aufgenommen werden.
TOP 5 Beratung DS-05605-NF-01 Satzung
zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig
Herr Schöber von der
Schulnetzplanung der Stadt Leipzig erläuterte die Satzung. In der neuesten
Fassung wurde die Karte berichtigt. Der Schulnetzplan ergänzt die
Festlegung der Schulbezirksgrenzen inhaltlich und ist das entscheidende
Dokument für die Kapazitäten der Schulen. Die hier behandelte Satzung legt
nur die Grenzen der Schulbezirke fest. Durch gemeinsame Schulbezirke
sollen die Kapazitäten besser genutzt und ausgeglichen werden. Der
Richtwert für die Klassenstärke liegt bei 25 Schülern, Leipzig hat im
Durchschnitt 22,5 Schüler. Ziel ist einen gemeinsamen Schulbezirk mit
mehreren Schulen zu bilden, um eine flexible Auslastung zu erreichen, ohne
die Schulbezirksgrenzen ändern zu müssen.
Gemeinsamer Schulbezirk NW 4:
Grundschule Stahmelner Höhe 1 (Schulen
Stahmeln und Lützschena),
Grundschule Jungmannstraße 5
(Paul-Robeson-Schule),
Grundschule Diderotstraße 37
(Wilhelm-Hauff-Schule),
Grundschule Gustav-Kühn-Straße 1 (39.
Schule),
Grundschule Lindenthal (Alfred-Kästner-Schule)
Das Auswahlverfahren für die Anmeldung und Aufnahme in eine Schule, ist
nicht Teil der Satzung, sondern wird durch die Schulleiter im Einvernehmen
mit dem Landesamt für Schule und Bildung bestimmt. Auswahlkriterien sind
u.a. die Länge des Schulweges und die Schulwegsicherheit. Die Stadt kann
dabei keine Vorgaben der Kriterien machen.
Beschluss 112/08/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln lehnt die
Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig
ab.
Begründung:
Der Schulbezirk ist zu groß. Daraus ergeben sich zu viele Unsicherheiten.
Die Satzung kann nur als Verlagerung und nicht zur Behebung bestehender
Probleme an den Schulen angesehen werden. Die Schaffung von großen
Schulbezirken löst keine Kapazitäts- und Bauzustandsprobleme in den
Schulen.
Das Aufnahmeverfahren und Kriterien sind nicht rechtssicher gelöst.
Nicht beachtet wurde mit einem größeren Schulbezirk das Bestehen von zwei
Schulgebäuden in der Ortschaft und an der Stadtgrenze. Dies führt schon
jetzt zu Aufnahmeproblemen, die sich mit dem größeren Schulbezirk noch
verstärken werden. Eine Änderung ist nur mit einem zentral gelegenen
Schulneubau in Lützschena/Stahmeln gegeben.
Votum: 5/0/0
(dafür: 5 dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
TOP 6 Sonstiges und Informationen
·
Aktuelle Informationen der Fluglärmkommission sind auf der Homepage von
Lützschena-Stahmeln hinterlegt.
·
Die Petition zur kurzen Südabkurvung und Beschränkung auf 30 t
Abfluggewicht wurde abgelehnt.
Nach der Sommerpause wird sich der Ausschuss
auf Bitten der Stadträte erneut mit der Petition auseinandersetzen.