STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 40. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 12.03.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, in der Grundschule
Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Alle Ortschaftsräte sind anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Schneider und Herr Weber festgelegt. Aus aktuellem Anlass wird nach TOP 6 eine Beschlussfassung zum Bebauungsplan 354 Gewerbegebiet Stahmeln und die Behandlung des Luftreinhalteplans eingefügt.
TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 19.02.2018 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt
bzw. bleiben noch weiter offen:
• Der Fuß-/Radweg vom Windmühlenweg bis zum Baumarkt sowie die dortige Bushaltestelle
für den Schienenersatzverkehr sind überwuchert. Es wurde das Ordnungsamt
informiert.
• Am Haus an der Fahrbahn Hallesche Straße 191 sind Senken entstanden. Dadurch
wird bei Regen durch den Verkehr und entstehende Pfützen das Wohnhaus in
Mitleidenschaft gezogen. Lt. Mitteilung vom Verkehrs- und Tiefbauamt konnte
bei der Kontrolle keine Absenkung in der Straße festgestellt werden. Der
sich direkt vor dem Haus befindende Straßenablauf ist frei von sichtbarer
Verschmutzung. Daher besteht aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes derzeit
kein dringender Handlungsbedarf. Dennoch werden zur abschließenden Beurteilung
des Sachverhaltes bei den nächsten starken Regenereignissen nochmals Straßenkontrollen
durchgeführt.
• Die schiefen Bäume in Stahmeln wurden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer
gemeldet.
TOP 4 Einwohnerfragestunde
• In der Äußeren Auenblickstraße sind inzwischen tiefe Löcher und Auswaschungen
in der Schotterdecke entstanden, so dass der Verkehr massiv behindert wird.
Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt für die Instandsetzung informiert.
Weiterhin sind Büsche massiv in den Verkehrsraum gewachsen. Es wird das
Ordnungsamt informiert.
• Eine Verbindung von der Äußeren Auenblickstraße zum Wiesenring ist nicht
geplant.
• Ob eine Befestigung beim Ausbau des Reitweges von Lützschena nach Stahmeln
erfolgt ist nicht bekannt; der Weg ist Teil des Flurbereinigungsverfahrens.
• Die Beschlüsse des OR zu den Städtebaulichen Vertragen zum B Plan 236
hat Frau Ziegler im Stadtrat vertreten und erreicht, dass diese Beschlüsse
dem Protokoll der Ratsversammlung beigefügt werden. Zusätzlich werden auch
die Anmerkungen von der Fraktion der Linken dazu angefügt. Der OBM unterstützt
die Einstellung der Gelder für die Anlegung eines Gehölz-/Heckenstreifens
nördlich Baugebiet Schulstraße in die Sofortmaßnahmen Nordraum.
• Die Regenrückhaltebecken von Porsche können bei drohendem Überlauf im
unteren Bereich des Heidegrabens durch eine Feuerwehrmeldung geschlossen
werden, sofern bei Porsche keine Überflutungsgefahr besteht. Dazu wird eine
Vereinbarung getroffen.
• Die Beräumung der Durchflüsse des Heidegrabens wurde auch Dank der Bilder
der Anlieger bemängelt. Die Firma hat gegenüber dem Amt für Gewässer dargelegt,
dass die wöchentliche Kontrolle erfolgt sei und alles erledigt sei. Die
immer noch bestehenden und gemeldeten Unzulänglichkeiten werden nochmals
überprüft.
• Zur Vermeidung von Behinderungen Am Bildersaal durch parkende Autos im
Zusammenhang mit dem Hort wird der Aufsteller der Glascontainer gebeten,
eine Verschiebung des Standortes in den breiteren Straßenbereich in Richtung
an der Schäferei zu prüfen.
• Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Wasserbehörde festgestellt,
dass es sich bei dem Leitdeich Lützschena und dem sich daran anschließenden
und parallel zur Weißen Elster verlaufenden Schardeich um keine öffentlichen
Hochwasserschutzanlagen handelt (s. Amtsblatt 5/2018 Seite 9). Gegen diesen
Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion
Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig. Der Ortschaftsrat wird
in Widerspruch gehen, da der Damm seit Jahrhunderten eine Überflutung der
unteren Ortslage von Lützschena verhindert (s. Beschluss 93/01/18).
Zusätzlich werden die Bürger aufgerufen die Beschwerdemöglichkeit zu nutzen.
• Der Schutz der Störche wird wieder im Auen-Kurier angemahnt.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung zu den Anträgen auf Vergabe
der Brauchtumsmittel 2018
Die Summe beträgt unverändert 18400 €.Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass die Brauchtumsmittel nicht für interne Vereinsveranstaltungen oder normale Geburtstagsgratulationen für Mitglieder gedacht sind und das bei den Abrechnungen zu beachten ist. Der Jugendclub hat keinen Antrag gestellt. Für die Ausrichtung des Schlossparkfestes wurde dem Förderverein eine Erhöhung bewilligt.
Beschluss 97/03/18: Der Ortschaftsrat verteilt die Brauchtumsmittel
2018 nach folgender Tabelle in €:
Vereinsname | Antrag | Vergabe |
Bismarckturm-Verein Lützschena-Stahmeln e.V. | 2350 | 2100 |
Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln | 2900 | 2100 |
Förderverein Auwaldstation und Schlosspark Lützschena e.V. | 2200 | 2250 |
Förderverein Sonnenuhr e.V. | 1350 | 1200 |
Heimatverein Lützschena-Stahmeln e.V. | 4300 | 3700 |
Kleingartenverein "Am Radefelder Weg" e.V. | ohne Zahl | 470 |
Kleingartenverein "Lindenhöhe" e.V. | 900 | 470 |
Reitverein Stahmeln e.V. | 400 | 440 |
Sportverein SV Sternburg Lützschena e.V. | 1000 | 1200 |
Kirchgemeinde Lützschena | 200 | 410 |
Jugendclub Leipzig-Lützschena | kein Antrag | 00 |
Rugby Club Leipzig e. V. | 4650 | 1000 |
Kleingartenverein Stahmeln 209 e.V. | ohne Zahl | 470 |
Ortsvorsteherin | 1800 | 1900 |
Vertrag Herr Bayer, Homepage + Auen-Kurier | 360 | 360 |
Summen: | 22410 | 18400 |
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 6 Beschlussfassung zu Ausbaubeiträgen Stahmelner Straße
Beschluss 98/03/18:
1. Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln beantragt die sofortige Aussetzung
der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung im Bereich der Ortschaft
Lützschena-Stahmeln.
2. Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung ist durch die Stadtverwaltung
vorzubereiten.
Begründung:
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln unterstützt den Antrag VI-A-05378
der CDU-Fraktion, worin der Oberbürgermeister aufgefordert wird, den Haushalt
2019/2020 ohne Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen aufzustellen, d.h. die
Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung für zwei Jahre auszusetzen und
bis zum 30.06.2018 der Ratsversammlung eine Beschlussvorlage vorzulegen,
welche die Aufhebung dieser Satzung zum Ziel hat. Angesichts der gegenwärtigen
Haushaltlage der Stadt erlaubt das Kommunalabgabengesetz den Verzicht auf
den Erlass einer solchen unsozialen und wirtschaftsschädigenden Satzung.
Gleichzeitig wird dieses Ziel auch mit den laufenden Anträgen der Ortschaftsräte
Engelsdorf, Liebertwolkwitz, Böhlitz-Ehrenberg und Lützschena-Stahmeln verfolgt.
Gerade im Bereich der Ortschaft Lützschena-Stahmeln gibt es bei der Erarbeitung
der Straßenausbaubeitragssatzung für die Stahmelner Straße äußerst strittige
Fragen zur Anwendung auf das ehemalige Gebiet der Gemeinde, die Bildung
der Straßenabschnitte und die Einstufung und Überbelastung dieser Straße.
Votum: 5/0/0 dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 7 Beschlussfassung zur Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln
Beschluss 99/03/18: Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln.
Der Stadtrat möge beschließen, dass:
1. der am 16.12.2009 gefasste Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-123/09 für den B-Plan Nr. 354 "Logistikpark Stahmeln" und
2. der Vorhaben-und Erschließungsplan E-77- Gewerbepark Stahmeln
aufgehoben werden.
3. Der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig wird in diesem Bereich
an die neuen Bedürfnisse nach Wohnungsbau und der Errichtung eines zentralen
Schulstandortes sowie für soziale Einrichtungen angepasst.
Ziel ist dann ein den neuen Erfordernissen entsprechender B-Plan.
Begründung:
Seit der Vorstellung des B-Planes-Entwurfes und frühzeitigen Beteiligung
der Bürger am 28.08.2013 haben sich die Bedürfnisse in der Stadt Leipzig
grundlegend geändert. Durch das Wachsen der Stadt Leipzig und auch dem ungebrochenen
Zuzug von Einwohnern nach Lützschena-Stahmeln muss etwas für sozialen und
Geschosswohnungsbau sowie zughöriger Infrastruktur(Schule, Kita, Einkaufen)
getan werden.
Dazu ist das Gebiet um den TÜV Süd mit kleineren Gewerbeeinheiten und bereits
vorhandenem Wohnungsbau besonders geeignet und kann weiter als Mischgebiet
einer Bebauung zugeführt werden. Es liegt zentral als Bindeglied zwischen
den Ortsteilen Lützschena und Stahmeln und gewährleistet durch eine gute
wohnwirtschaftliche Entwicklung und der Integration einer Grundschule mit
Hort, Sport- und Mehrzweckhalle, sowie der Schaffung neuer Kindergartenplätze
endlich ein Zusammenwachsen der beiden Ortsteile. Dieses Ziel war bereits
bei der Eingemeindung formuliert und auch kommuniziert worden.
In seinem Beschluss 77/06/17 Ergänzung zur Vorlage VI-DS-03577 NF-01 zum
Schulentwicklungsplan ist der Ortschaftsrat bereits dafür eingetreten.
Aus der Bürgerbeteiligung war klar erkennbar, dass diese gut erschlossenen
Flächen nicht für Industrie/Gewerbeansiedlung "vergeudet" werden
dürfen und sich diese in einer Ortslage mit bereits vorhandenen 54 Wohneinheiten
für die Anwohner als unannehmbar verbietet. Dem muss bei der Abwägung besonders
Rechnung getragen und eine Entscheidung zu Gunsten der Bürger und gegen
einen Logistikpark getroffen werden.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 8 Fortschreibung Luftreinhalteplan 2009 Öffentlichkeitsbeteiligung
Herr Anhalt vom Amt für Umweltschutz Bereich Stadtökologie stellt den Plan
vor.
Höchste Priorität hat die Reduzierung der Luftschadstoffe an besonders belasteten
Straßen. Hier will die Stadt beispielsweise mittels veränderter Ampelschaltungen
in den Individualverkehr eingreifen und den Verkehrsfluss dosieren. Als
Belastungsschwerpunkte ausgewiesen sind im Planentwurf die Jahnallee, die
Eutritzscher Straße, die Berliner Straße, die Harkortstraße und die Arthur-Hoffmann-Straße.
Reduzierte Freigabezeiten an den Ampeln, Geschwindigkeitsreduzierungen auf
30
km/h, Fahrspureinziehung, Aufhebung von Abbiegemöglichkeiten oder die Verschiebung
bereits vorgesehener Aufhebungen von Einbahnstraßenregelungen könnten hier
greifen und sollen laut Entwurf 2018 umgesetzt werden.
Die Schadstoffe werden also nicht verringert, sondern nur anders verteilt
um die Grenzwerte einzuhalten.
Daneben setzt der Planentwurf auch auf Maßnahmen, die mittel- bis langfristig
wirken und eine dauerhafte Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte trotz
Bevölkerungszuwachs gewährleisten sollen. Dazu gehört die Stärkung des Umweltverbundes:
Der ÖPNV soll attraktiver gemacht, Rad- und Fußgängerverkehr weiter verbessert
werden. Daneben sollen Elektromobilität sowie Carsharing gefördert und ausgebaut
werden. Hier will die Stadt selbst Vorbild bleiben:
Der kommunale Fuhrpark soll weiter mit Elektrofahrzeugen ausgestattet werden
und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch für Dienstwege auf
Fahrräder umsteigen. Mehr Tempo-30-Zonen und die Verbesserung des P+R Angebotes
sollen kommen, schneefreie Radwege, qualifizierte Parkraumkonzepte und auch
die Anhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen sind angedacht.
Das ist das Ziel von 56 kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, die
der Planentwurf neu vorsieht – auch um Fahrverbote zu vermeiden.
Die öffentliche Beteiligung endet am 26.04.2018.
TOP 9 Sonstiges und Informationen
• Der Frühjahrsputz wird zum 24.03.2018 am Bismarckturm von 10 bis 12 Uhr
durchgeführt. Der Ortschaftsrat schließt sich an.
• Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 wird im Mai im Stadtrat
beschlossen und daher im April im Ortschaftsrat behandelt.
• Am 26.03.2018 17 Uhr findet die Vorbereitung der 54.Sitzung der Fluglärmkommission
für die Ortschaftsräte statt. Dort wird auf die Veränderung des Gebietes
zu den Siedlungsbeschränkungen für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle hingewiesen,
dazu läuft Einspruchsfrist bis 31.03.2018. Der Ortschaftsrat sieht keine
Betroffenheit im Gebiet der Ortschaft.
• LOS hat eine Präsentation zu Ihrem Einsatz dem Ortschaftsrat gegeben.
• Die Bibliothek hat die Abrechnungen für 2017 vorgenommen.