STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 39. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 19.02.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Mühlenstr, 21, im
ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Herr Schneider und Herr Weber sind entschuldigt. Der Ortschaftsrat ist
beschlussfähig. Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung
werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. Aufgrund der umfangreichen
Themen wird TOP 8 abgesetzt und unter TOP 9 nur die aktuellen Schülerzahlen
behandelt.
Herr Manfred Marx und Herr Siegfried Winkler sind verstorben. Der Ortschafsrat
kondoliert.
TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 22.01.2018 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt
bzw. bleiben noch weiter offen:
• Neupflanzungen von Bäumen als Ersatz der gefällten Linden Am Bildersaal
sind beim Bauhof in Planung. Dabei muss jedoch jeglicher Leitungsbestand
abgefragt werden. Der Bauhof geht davon aus, dass keine entgegenstehenden
Bedingungen durch Leitungen vorliegen werden. Mit einer Realisierung ist
jedoch erst ab 2019 zu rechnen.
• Die Reparatur Stahmelner Straße am Sportplatz ist abgeschlossen, asphaltiert.
• Zu mehr Kontrollen vom Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr informierte
das Ordnungsamt. In Reaktion darauf wurden verstärkte Kontrollen im Bereich
der Halleschen Straße, Höhe Baumarkt Hellweg, durchgeführt und die Situation
fotografisch dokumentiert. Bei fünf Kontrollen im Zeitraum vom 19.01.2018
bis 30.01.2018 wurden zwei Parkverstöße festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Die angegebene Örtlichkeit wird im Rahmen der personellen und zeitlichen
Ressourcen weiterhin in die Verkehrskontrollen einbezogen.
• Die Bruchschäden vom Sturm am Bildersaal sind beseitigt.
• Der Weg Auf der Höhe, der unterhalb des Jägergrabens verschlammt ist,
kann bei der jetzigen Witterung noch nicht ausgebessert werden. Sobald sich
die Witterung verbessert, wird der Weg an der verschlammten Stelle vom Bauhof
mit Mineralstoffgemisch ausgebessert.
• Zur Änderung der Einbahnstraßenregelung Am Bildersaal antwortete das Verkehrs-
und Tiefbauamt. Die Bearbeitung Ihres Anliegens konnte noch nicht abgeschlossen
werden und wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns alle
Prüfergebnisse vorliegen, werden wir Ihr Schreiben umgehend beantworten.
TOP 4 Einwohnerfragestunde
• Zum Gewerbegebiet Stahmeln am TÜV wünscht der Ortschaftsrat eine Wohnbebauung
sowie wegen der zentralen Lage einen Schulneubau.
• Baum-/Gehölzpflanzungen südlich der B6 sind bisher nur in Schkeuditz realisiert.
• Der Fuß-/Radweg vom Windmühlenweg bis zum Baumarkt sowie die dortige Bushaltestelle
für den Schienenersatzverkehr sind überwuchert. Es wird das Ordnungsamt
informiert.
• Am Haus an der Fahrbahn Hallesche Straße 191 sind Senken entstanden. Dadurch
wird bei Regen durch den Verkehr und entstehende Pfützen das Wohnhaus in
Mitleidenschaft gezogen. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.
• An der neuen Brücke Am Anger in Stahmeln ist ein neu gepflanzter Baum
durch den Sturm in Schieflage geraten. Dies betrifft auch einen Eiche weiter
zur Luppe. Es wird das Amt für Stadtgrün und Gewässer informiert.
• Ein Rad-/Fußweg von der Stahmelner Höhe ostwärts zur S-Bahn nach Wahren
ist nicht geplant.
• Fragen zu TOP 5/6/7 werden zugelassen.
TOP 5 Vorstellung Planungsstand Ausbau Haltestelle Stahmeln der Linie 11
Frau Dorn, Projektleiterin der LVB stellte Details der Planung vor. Die Präsentation wird für die Homepage der Ortschaft zur Verfügung gestellt. Es wird ein barrierefreier grundhafter Ausbau mit integrierter Bushaltestelle erfolgen. Der Bau erfolgt vom 05. März bis Ende September 2018.Die Wasserwerke beginnen erst mit dem Bau der Erneuerung von Leitungen. In den Ferien erfolgt die Vollsperrung wegen des Gleiswechsels mit Schienenersatzverkehr über Pittlerstraße – Stahmelner Straße - Querweg. Die Sperrung der Halleschen Straße erfolgt ab 19. März stadtauswärts. Die Umleitung erfolgt über Pittlerstraße – B6- Stahmelner Allee. Zeitweise ist die Ausfahrt Mühlenstraße auf die Hallesche Straße nicht möglich. An der Kreuzung Stahmelner Höhe zur Halleschen Straße ist eine Rotampel bei Annäherung Straßenbahn geplant. Informationen über Einschränkungen werden in der Presse veröffentlicht.
TOP 6 Vorstellung und Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS-04848 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung, des Regenrückhaltebeckens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 236 "Radefelder Allee Südost“
Vom Stadtplanungsamt waren mehrere Vertreter für die Beratung anwesend.
Frau Biermeyer erläutert den Vertrag, Herr Lunebach die Notwendigkeit und
er sowie Herr Christiansen stehen für Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch des
Ortschaftsrates wurde der Gutachter Herr Weber eingeladen.
Der Ortschaftsrat möchte einen Konsens zwischen den Belangen der Anwohner
und dem Umweltschutz.
Sobald der 1. Bauabschnitt erfolgt, werden der komplette Straßenbau und
das Regenrückhaltebecken errichtet, so ist es vertraglich festgelegt. Auf
dem Baugrundstück werden Parkplätze für LKW Lieferverkehr und Toiletten
vorgesehen, dies bedarf noch der weiteren Abstimmung.
Der Ortschaftsrat möchte eine Querungshilfe für den Radverkehr südlich der
Radefelder Allee. Herr Christansen sagt eine Prüfung und Information zu.
Frau Ziegler verweist darauf, dass durch den Geh-und Radweg im Bebauungsplangebiet
durchaus auch eine Erholungs- und Nahverkehrserschließung nach Schkeuditz
zu beachten sind.
Es wird auf den jetzt schon vorhandenen Rückstau auf der neuen Halleschen
Straße bei Schichtwechsel verwiesen. Hier liegt mittelweile ein Unfallschwerpunkt,
da die Linksabbiegespuren verstopft sind. Auch dieses Anliegen will Herr
Christiansen mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt klären.
Das Regenrückhaltebecken und die Drosselung auf eine Abwassermenge von 200
l/s werden vom Gutachter erläutert. Dazu kommen das obere bereits vorhandene
Becken mit 600 l/s und das Flächenwasser der Bahn. Der Heidegraben ist am
oberen Stück für 1000 l/s ausgelegt, dazu liegt eine wasserwirtschaftliche
Genehmigung aus 2006 vor. Regenwasser aus den Straßengräben wird über das
Regenwassernetz zunächst in das Regenrückhaltebecken abgeleitet. Die Drosselung
erfolgt automatisch über eine mechanische Strahldrossel. Für den Havariefall
(z.B. Ölverschmutzung) sind elektrische Schieber vorhanden. Am 23.02.2018
findet ein Treffen bei Porsche mit dem Ortschaftsrat und Vertreter Stadt
Leipzig statt, um die Möglichkeit zu prüfen, bei drohendem Überlauf des
Heidegrabens im unteren Bereich, den Zufluss aus den Regenrückhaltebecken
temporär zu stoppen. Der Ortschaft stellt die Festlegungen der Durchflussmenge
im unteren Bereich des Heidegrabens durch visuelle Wahrnehmung bei Starkregen
in Frage. Frau Zàbojnik verweist dazu auf die Festlegungen in der gemeinsamen
Besprechung mit dem Ortschafstrat und sichert erneut zu, dass die getroffenen
Festlegungen seitens des Amts für Stadtgrün und Gewässer eingehalten werden.
Das betrifft auch eine Überprüfung der Durchflussmengen im Heidegraben.
Trotz der Bedenken, dass die Genehmigung der Wasserbehörde aus 2006 auch die jetzt vorgenommenen Versiegelungen und Straßenerweiterungen erfasst, wird zugestimmt in der Hoffnung, dass die nachbarschaftlichen Verhandlungen zum Ziel führen werden.
Beschluss 95/02/18: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-DS-04848 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung des Regenrückhaltebeckens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 236 "Radefelder Allee Südost“ unter folgenden Voraussetzungen zu:
1. Es muss eine Regelungsmöglichkeit der Abflussmenge aus den Regenrückhaltebecken bei Starkregenereignissen, die zu einemÜberlaufen des Heidegrabens in der Ortschaft führen können, geschaffen und dazu Handlungsabläufe gemeinsam mit Porsche vereinbart werden.
2. Weiterhin ist eine Einbeziehung des Ortschaftsrates in alle Verhandlungsstände für die weiteren Planungsabläufe und bei Änderungen durch die Stadtverwaltung abzusichern.
Begründung:
Auch nach der Diskussion bleiben die Bedenken zur weiteren Aufnahmemöglichkeit
der bisher genehmigten Einleitmenge von 600l/s aus dem im Betrieb befindlichen
Regenrückhaltebecken bestehen.
Da noch keine wasserrechtliche Genehmigung für die 1.Ausbaustufe des Regenrückhaltebeckens
vorliegt, ist die weitere Einbeziehung des Ortschaftsrates abzusichern.
Aus den aktuellen Erlebnissen, insbesondere im letzten Jahr und der gesammelten
ortsbezogenen Erkenntnissen zur komplizierten Grund- und Schichtenwassersituation
sieht der Ortschaftsrat nach wie vor eine Gefährdung der Ortslagen im Bereich
des Heidegrabens. Daher ist durch eine kurzfristige und unkomplizierte Regelung
eine schnelle Reaktionsmöglichkeit auf gefährliche Situationen für die Ortschaft
zu schaffen. Dazu ist der Kontakt mit Porsche durch das Amt für Stadtgrün
und Gewässer bereits hergestellt, die Beratung findet gemeinsam mit dem
Ortschaftsrat statt.
Wie mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer vereinbart, bleibt der Heidegraben
unter besonderer Kontrolle und Beobachtung.
Votum: 3/0/0 (dafür: 3 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 7 Vorstellung und Beschlussfassung zur Vorlage VI-DS-3930-DS-01 städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost"
Frau Ziegler führt ein, dass der Ortschafstrat nicht darüber informiert werden möchte, was alles nicht geht, sondern seine Belange an einer Anpflanzung als Lärm- und Sichtschutz für die betroffenen Anlieger der Stahmelner Höhe sowie die Ersatzflächen für die Feldvögel in Einklang gebracht haben möchte.
Frau Zàbojnik vom Amt für Stadtgrün und Gewässer erklärt trotzdem, dass
die neu dem Bebauungsplan 236 zugewiesenen Kompensationsflächen an der Schulstraße
nicht aufgeforstet werden können. Die Abstandsflächen zur Wohnbebauung würden
nach neuerster Prüfung keine Anpflanzung von Wald mehr zu lassen. Die Fläche
wird jetzt als extensive Ackerflächen den geschützten Vöglen aus dem Baugebiet
vorbehalten.
Der Ortschaftsrat und alle Anwesenden bemängeln, dass die ursprünglich geplanten
Ausgleichspflanzungen (Bebauungsplan 208) als Lärmschutzmaßnahme für das
Wohngebiet vorgesehen waren und die jetzt geplanten Ackerflächen dies in
keinster Weise ersetzen.
Frau Zàbojnik stellte Kompromisse mit 10m oder 20m Gehölz-/ Heckenstreifen
vor. Diese Maßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt
und werden so mitgetragen. Die Finanzierung der Bepflanzung und Unterhaltung
ist dabei aber nicht durch die Kompensation möglich. Die Kosten könnte über
das Nordraumkonzept beantragt werden.
Beschluss 96/02/18: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-DS-3930-DS-01 städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost" unter folgender Voraussetzung zu:
1. Es soll ein 20m breiter Feldhecken-/ Gehölzstreifen vor der Ackerfläche aus dem ehemaligen B-Plan E-79"Wohngebiet Schulstr."(Maßnahme B.4) nördlich des Wohngebietes Stahmelner Höhe gepflanzt werden.
2. Der Ortschaftsrat beantragt hiermit die Aufnahme dieser Maßnahme in das Sofortmaßnahmeprogramm des Nordraumkonzeptes für das Haushaltjahr 2019/20 einschließlich Folgekosten.
Begründung:
Die vorgesehene externe Ausgleichsfläche war nur mit Zustimmung des Ortschaftsrates
aus der Bebauung genommen worden, um diese als Teil des Grünen Gürtels um
die Ortschaft zur Aufforstung vorzusehen. So wurde diese Fläche auch dem
B-Plan 208 aufgenommen und dies den Bürger im Abwägungsverfahren zum B Plan
383 zugesagt.
Mit der Aufnahme als Ausgleichsfläche im jetzigen Bebauungsplan wird diesem
Anliegen der Bürger nicht mehr entsprochen, der Landschaftsplan nicht beachtet
und Zusagen gebrochen. Um überhaupt noch etwas für die Ortschaft zu retten,
wurde der Kompromiss zur Anlegung einer Feldgehölzhecke gefunden.
Da dafür angeblich kein Geld vorhanden sei und auch nicht als Ausgleich
geplant werden könne, beantragt der Ortschaftsrat, dass dafür die Gelder
in die Sofortmaßnahmen für die Ortschaft eingestellt werden. Jetzt ist wenigstens
der neue Lebensraum für die Feldlerche und die Wiesenschafsstelze geschaffen,
aber die Einwohnen haben weiterhin keine Abschirmung von Lärm.
Votum: 3/0/0 (dafür: 3 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 8 Beratung und ggf. Beschlussfassung zu den Anträgen auf Vergabe der Brauchtumsmittel 2018
Wird abgesetzt.
TOP 9 Sonstiges und Informationen
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05271:
Information über aktuelle Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019
• In der Ortschaft sind 158 Schüler in 8 Klassen incl. Integrationsklasse
vorhanden.
Bisher sind 54 Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 vorhanden, Tendenz
steigend. Genaue Zahlen sind erst im Mai möglich, das führt die Schulleiterin
Frau Hertwig-Winkler aus und bestätigt das Zahlenmaterial der Vorlage.
• Da es in der Ortschaft nur Horte in freier Trägerschaft gibt, sind keine
Zahlen verfügbar.
Das kritisiert der Ortschafstrat.