STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 35. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 11.09.2017, 18:30, in Lützschena-Stahmeln in der Grundschule Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 4 von 5 Ortschaftsräten anwesend. Herr Weber ist entschuldig. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt.

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 11.09.2017 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
• Die Markierung zur Querung des Fußweges an der Tankstelle Lützschena ist beim Verkehrs-und Tiefbauamt weiterhin in Arbeit- mahnen.
• Das Protokoll zur Messung der Straßenbeschaffenheit der Stahmelner Straße ist vom Verkehrs-und Tiefbauamt angefordert, es liegt noch nicht vor und wird angemahnt.
• Die Reparatur der Stahmelner Straße Höhe Sportplatz ist erledigt.
• Das Schlagloch in der Straße Aue ist in Arbeit.
• Die Aufschwemmung von Sand auf dem Geh-/Radweg an der Halleschen Straße im Bereich Äußere Auenblickstraße ist beim Bauhof in Arbeit.
• Die Baumaßnahmen an der Brücke in Stahmeln VI-DS-03159 werden demnächst abgeschlossen.
• Die Sparkasse untersucht derzeit die Standorte für den mobilen Sparkassenbus. Es betrifft in Stahmeln den Parkplatz am Einkaufszentrum und in Lützschena den Platz am ehemaligen Gasthof an der Halleschen Straße.
• Die Straßenschäden im Bereich der Elsterbrücke und Am Pfingstanger sind gemeldet.
• Zu den Partys in der ehemaligen Brauerei erklärt das Ordnungsamt, dass es nicht zuständig sei und die Polizei informiert werden muss.

TOP 4 Einwohnerfragestunde

• Es gibt wieder Fragen zum Einkaufsmarkt in Stahmeln. Der Markt wird umgebaut. Die neuen Hauptmieter sind NETTO und Drogeriemarkt DM. Die Eröffnung wird nach dem Umbau der Haltestelle in Stahmeln erfolgen. Die LVB hat bei positivem Verlauf Ende September 2018 als Fertigstellungsziel.
• Diskussion um die Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Stahmelner Straße: Der Stadtratsbeschluss VI-DS-04546 trifft Regelungen zu den Baumaßnahmen Stahmelner Straße von Pittlerstraße bis Linkelstraße einschließlich Clausbruchstraße und legt für diesen Baubereich Straßenausbaubeiträge im Punkt 5 der Vorlage fest. Dieser Bereich liegt nicht in der Ortschaft.
• Der derzeit im Gespräch liegende Weg nördlich der Weißen Elster von Lützschena nach Stahmeln ist im Zuge der Flurbereinigung zur Erschließung der neu festzulegenden Grundstücke geplant.
• Auf dem Fußweg Radefelder Weg neben dem Ahorn kurz vor der Bahnstraße haben die Wurzeln mehrere Steine hochgedrückt, es entstand eine Stolpergefahr. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.

TOP 5 Vorstellung "Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK)" (VI-DS-04159)

Herr Richert vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau Leipzig stellte die Planung vor. Bei der Planung wird von 722.000 Einwohnern bis 2030 ausgegangen. Das Radwegekonzept wird dem Ortschaftsrat nachgereicht. So wurde u.a. angesprochen das Potential der alten Brauerei in Lützschena zu entwickeln und zu nutzen (dies ist durch den erneuten Verkauf an eine Leipziger Firma wieder in den Bereich des Möglichen gerückt).

Beschluss 81/10/17: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln stimmt dem Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK)" (VI-DS-04159)mit folgenden Ergänzungen zu:
1. Die Handlungsansätze für Lützschena-Stahmeln (S 46) sind wie folgt zu ändern/ergänzen:
- Ausbau der Bildungsinfrastruktur: Erweiterung Kita und zentraler Grundschulstandort mit Mehrzweckgebäude und Turnhalle,
- Ausbau ÖPNV für Bürger: Einführung der Stadtbahntaktung Linie 11 aller 10 min., Fahrgastunterstände schaffen und erneuern, P+R Platz S-Bahn Lützschena schaffen,
- örtliche Nahversorgung aus- bzw. aufbauen (bereits im Konzept)
- Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere Flug- und Güterverkehr,
-Schließung Grüngürtel
- Verbesserung der Erreichbarkeit der Auengebiete
-Ausbau Radwegeverbindungen nach Lindenthal und Hallesche Straße und überregionale Radwegeentwicklung vorsehen,
- Umsetzung Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept und Fortsetzung bis 2030
-Sicherung Bauhof und Verwaltungsaußenstelle
- Unterstützung der kulturellen und sportlichen Angebote Vereine, Kirchen, Initiativen über Brauchtumsmittel hinaus und Wunsch ist die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Fördermaßnahmen.

2. Zum Nordraumkonzept (S 8) folgende Ergänzungen:
- neue Ideen für Ausgleichsmaßnahmen, da keine Flächenverfügbarkeit,
- keine großflächigen Gewerbeansiedlungen in Lützschena und Stahmeln südlich der Bahnlinie,
- Wohnbebauung auch Geschosswohnungsbau zum Zusammenwachsen und Stärken der Ortsteile,
- Erschließung der Industriebrache für Wohnungsbau, Versorgung und betreutes Wohnen, - Ausbau der Angebote der Auwaldstation.

3. Zum Grün- und Gewässerverbund folgende Ergänzungen:
- Schließung des Grüngürtels entlang der B6 in ausreichender Breite zur Erreichung Lärmschutz,
- Vernetzung Schlosspark, Anbindung und Einbindung des Schlossparkes in die benachbarten Auengebiete,
- Wiederbelebung Hundewasser,
- die Befahrbarkeit der Weißen Elster für Freizeitkanuten hier anzusiedeln ist kein Handlungskonzept für Lützschena-Stahmeln.

Votum: 4/0/0 (dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 6 "3. Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig vom 20.11.14, gültig ab 01.01.2018" (VI-DS-04586)

TOP 6 bis TOP 9 sind nur zur Kenntnis, Es wird noch eine Informationsveranstaltung für die Ortschaftsräte geben.
Der Ortschafstrat stellt einen Ergänzungsantrag:

Beschluss 82/10/17: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln fordert die Abfallwirtschaftssatzung dahingehend zu ergänzen, dass Abfallcontainer am Wiesenring und in der Straße Neuer Ring - analog wie im GVZ- aufgestellt werden.

Begründung:

Durch parkende LKW, teils mit Übernachtung, entsteht ständig ein erhöhtes Müllaufkommen. An Fußwegen und Straßenrändern erfolgt die Entsorgung von Unterwegsabfällen, so wie es im GVZ geschieht. Dort wurde Abhilfe durch Aufstellung von Containern geschaffen. Dies ist auch für die Reinhaltung der Ortslage erforderlich.

Votum: 4/0/0 (dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 7 "Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2018" (VI-DS-04587)

Die Gebühren erhöhen sich nur geringfügig. Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 8 "6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig
vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2018" (VI-DS-04588)

Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 9 "6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Leipzig vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2018" (VI-DS-04589)

Die Gebühren für die Reinigungsklasse A0 erhöhen sich nur geringfügig. Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

TOP 10 Beschlussfassung zum Antrag "Schaffung eines P+R Platzes am S-Bahnhaltepunkt Lützschena (OR 0009/17)" und Verwaltungsstandpunkt dazu (VI-HP-03712 und VI-HP-03712-VSP-01)

Eine Realisierung ist im jetzigen Planungszeitraum 2017/2018 nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Realisierung in den Doppelhaushalt 2020/21 zu verschieben.

Beschluss 83/10/17: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln beschließt zum Antrag "Schaffung eines P+R Platzes am S-Bahnhaltepunkt Lützschena", dass dieser in Form des Verwaltungsstandpunktes VI-HP-03712-VSP-01 gestellt und entschieden wird.

Begründung: Der Ortschaftsrat stimmt dem Verwaltungsstandpunkt zu. Das weitere Vorgehen ist mit dem Ortschaftsrat abzustimmen.

Votum: 4/0/0 (dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 11 Sonstiges und Informationen

• Vorstellung der Ergebnisse Bundestagswahl 2017 in der Ortschaft.
• Beschluss 84/10/17:

Der Ortschaftsrat beschließt die Freigabe und Verwendung von maximal 3.500,00 € gem. Schreiben des Kulturamtes der Stadt Leipzig vom 09.06.2017 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Vertrag zur Lastentragung zur Verwendung für die Aufstellung des benannten Denkmals.

Begründung:

Die Aufstellung des Denkmals komplettiert erst die neu gestaltete Fläche Bahnstraße/An der alten Brauerei, die aus Mittel des Nordraumkonzeptes finanziert wird. Die gesamte Maßnahme verbessert als optischer Eingang in die Gartenstadt das Ortsbild.

Votum: 4/0/0 (dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

• Beschluss 85/10/17:

Der Ortschaftsrat beschließt die Freigabe und Verwendung von 5512,71 € gem. Angebot vom 11.08.2017 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Vertrag zur Verwendung der Gelder aus der Lastentragung für die Ausbesserung und Imprägnierung der Kugeln am Vorplatz des Bismarckturmes.

Begründung:
Die Kugeln am Portal des Bismarckturms müssen dringend, möglichst noch vor diesem Winter ausgebessert und neu imprägniert werden, da das Zerfrieren der Kugeln infolge der Risse befürchtet wird. Dem Bismarckturmverein liegt dazu ein Angebot über 5512,71€ vor. Kostenvoranschlag vom 11.08.2017 wird beigefügt. Laut Herrn Dr. Scholz Denkmalpflege steht bei der Stadt dafür derzeit kein Geld zur Verfügung. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme beschließt der Ortschaftsrat die Finanzierung der Kugelsanierung aus den Mittel des Lastenausgleichs realisieren zu lassen.

Votum: 4/0/0 (dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

• Zur weiteren Nutzung vom Schlobachshof wurde ein Fragekatalog von der Stadtverwaltung an den Ortschaftsrat gegeben. Ist derzeit in Arbeit.
• Am 23.11.2017 findet ein Stadtteilforum zum Nordraumkonzept statt.
• Am 25.10.2017 gibt es eine Vorbereitungssitzung zur Fluglärmkommission und eine Ergebnispräsentation zum Breitbandausbau.
• Zu 170 Jahre Kinderbewahranstalt (KITA) gibt es eine Broschüre vom Heimatverein im Tintenklecks für 3,60 €.
• Die Schneezäune werden wieder aufgestellt.
• es wird zum Beschluss des Petitionsausschusses des Bundestages informiert, die Petition wird an die Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen( betrifft die Nutzung der Abflugroute für Überflüge von Fluggeräten bis max. 30 t, sogenannte kurze Südabkurvung)