STADT LEIPZIG 11.11.2015
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 14. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 09.11.2015, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Zimmer 3 der ehemaligen
Grundschule Lützschena, Am Bildersaal 4
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Weber und Herr Schneider festgelegt. Unter TOP 10 Sonstiges wird die Anfrage des Amtes für Statistik und Wahlen zur Umbenennung des Teilstücks Radefelder behandelt.
TOP 3 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 19.10.2015 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt
bzw. bleiben noch weiter offen:
• Ein gültiger Bebaungsplan für das Wohngebiet am Heidegraben ist festgelegt
und öffentlich im Rathaus der Stadt Leipzig einsehbar.
• Der Fahrbahnschaden in der Straße Aue wird repariert.
• Zur Ausgleichsmaßnahme Schulstraße 3. Bauabschnitt in Stahmeln erfolgt
noch eine Antwort vom Bürgerbüro des OBM an den Ortschaftsrat.
TOP 4 Einwohnerfragestunde
• Durch die Einheitswertberechnung von 1935 wurde der Einheitswert für
die Grundsteuer von Stadt und Land unterschiedlich festgelegt. Bei der Eingemeindung
der Ortschaft nach Leipzig wurde diese nicht berücksichtigt. Dadurch sind
die Steuern von Grundstücken der Kernstadt und der Ortschaften zu Ungunsten
der eingemeindeten Ortschaften bei gleicher Grundstücksgröße unterschiedlich.
Hier müsste eine Anpassung erfolgen, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
• Die Mühle in Stahmeln wurde verkauft. Hier sollte der Ortschaftsrat den
neuen Besitzer GRK Holding AG für die Vorstellung von Planungen in eine
Ortschaftsratssitzung einladen.
• Im Gebiet der Ortschaften wird ein zunehmender Pilzbefall der Eschen beobachtet.
Dadurch kann es zu einer erhöhten Verkehrsgefährdung durch abgestorbene
Bäume oder Baumteile kommen. Es wird eine Kontrolle der Standfestigkeit
der Bäume in der Ortschaft durch den Bauhof veranlasst.
• Der Weg von Lützschena nach Stahmeln (am Friedhof entlang) wird durch
Unkrautwuchs zunehmend eingeengt. Es wird der Bauhof informiert.
• Im Versammlungsraum Am Bildersaal 4 ist die Mikrofonanlage nur noch eingeschränkt
nutzbar. Es wird der Bauhof informiert.
TOP 5 DS-01777 Abfallwirtschaftssatzung, gültig ab 01.01.2016
Es werden nur die Änderungen aufgeführt. Einige Auszüge daraus: Ein Grundstück
ist jedes zusammenhängende Grundeigentum desselben Eigentümers. Alttextilien
sind tragbare Kleidung und Schuhe sowie Textilien aus Natur- und Kunstfasern
mit Ausnahme textiler Bodenbeläge. Für Bioabfälle, die über die Biotonne
gesammelt werden, sind mindestens 10L pro Person vorzuhalten. Zur Kompostierung
nicht geeignete Bioabfälle sind von Krankheiten befallene oder nicht einheimische
Pflanzen, behandeltes Holz, gekochte Essensreste, Fleisch-, Wurst- und Fischreste
sowie Milchprodukte.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6 DS-01778 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016
In 2016 nehmen gegenüber 2015 die durchschnittlichen Jahresausgaben pro
Nutzer für die Abfallentsorgung in Abhängigkeit von der Ausstattung voraussichtlich
zwischen 0,69 € und 1,78 € ab. Lediglich Nutzer von 60 und 80 Liter Behältern
haben zwischen 0,70 € und 2,13 € pro Jahr mehr zu zahlen. Grünschnittmarken
bleiben unverändert.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TOP 7 DS-01779 Straßenreinigungssatzung, gültig ab 01.01.2016
Es gibt keine Änderungen für die Ortschaft. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TOP 8 DS-01780 Straßenreinigungsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016
Für die Reinigungsklasse A0 (1x wöchentlich ohne Gehweg) erhöht sich die
Gebühr um 0,10 € pro Jahr und Straßenfrontmeter. Für die Reinigungsklasse
A1 (1x wöchentlich mit Gehweg) erhöht sich die Gebühr um 0,20 €.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TOP 9 Information und Beratung zur Vorlage zum Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015
Die Grundschule in Stahmeln ist ausgewogen belegt. Es wird geschätzt, dass ca. 10 Schüler bis 2018 hinzukommen. In der Ortschaft gibt es 2 Schulgebäude mit 141 Schülern in 7 Klassen. Die 2 Schulstandorte in der Ortschaft sind nicht optimal. Die Schule am Windmühlenweg soll auf eine zweizügige Grundschule mit 8 Klassen erweitert werden. Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Schulobjektes am Opferweg in Wahren soll auch eine Veränderung der Schulbezirke vorgenommen werden.
Beschluss 41/11/15: Der Ortschaftsrat beschließt:
1. Der vorliegende Schulentwicklungsplan muss zeitlich konkretisiert werden.
Das betrifft die Rekonstruktion des Objektes am Windmühlenweg und die Außerdienststellung
der Grundschule Stahmelner Höhe.
2. Der Ortschaftsrat schlägt vor, die Grundschule Stahmeln zur Nachnutzung
als Hort festzulegen.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 9 Sonstiges und Informationen
• Wegen der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes bekommt der Ortschaftsrat
nur noch Daten für Jubiläen im 5-Jahresraster ab dem 70-jährigen Jubiläum
übermittelt, für über 100-jährige jedes Jahr. Der Ortschaftsrat wird bei
der Stadt anfragen, ob die monatliche Liste weiterhin für alle Jubilare
abrufbar sei.
• Radefelder Weg – Hausnummerierung (Mitteilung der Stadt):
Für das Gebäude auf dem Flurstück 54 a der Gemarkung Quasnitz, Radefelder
Weg 2b wurde ein Bauantrag zum Umbau in 3 Reihenhäuser gestellt. Aufgrund
der historisch gewachsenen Hausnummerierung des Radefelder Weges, ist eine
eindeutige Adressvergabe nicht möglich. Der Radefelder Weg beginnt an der
Halleschen Straße mit den Hausnummern 2b, 2c, 2d auf der linken Seite, 2a
auf der rechten Seite (Areal der ehemaligen Sternburgbrauerei). Nach ca.
340 Metern kommt links die Hausnummer 1, fortlaufend bis zur Hausnummer
35 und dann wieder rechts beginnend (ca. gegenüber Nummer 1) mit der Nummer
37 fortlaufend bis zur 50.
Aus Ordnungs- und Orientierungsgründen möchten wir dem Ortschaftsrat eine
Teilumbenennung des Radefelder Weges zwischen Hallesche Straße und Bahnstraße
vorschlagen. Gegenwärtig sind 4 Anlieger betroffen (Radefelder Weg 2a und
2b z.Z. ungenutzt, 2c und 2d bewohnt).
Der Ortschaftsrat hält den Vorschlag für sinnvoll, behält sich aber einen
Vorschlag für die Namensgebung für die nächste Ortschaftsratssitzung vor.
Das Preußische System für die Nummerierung sollte, wie in dem gesamten Wohngebiet
Gartenstadt Quasnitz beibehalten werden.
• Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Stadtrat behandelt. Der
Ortschaftsrat wird in die weitere Bearbeitung für den ortschaftsbezogenen
Teil einbezogen. Herr Hesse vom Flughafen ist bereit, die Planung den Ortschaftsräten
vorstellen.
• Am 30.11.2015 findet ein Treffen der Arbeitsgruppe zum Einsatz der Mittel
aus dem Lastenteilungsvertrag in der Auwaldstation statt.
• Die Standfestigkeit der Bäume in der Jungfernstiege ist durch die Bauarbeiten
am Brunnen nicht mehr gewährleistet bzw. die Bäume schädigen die Treppenanlage.
Es muss noch die Kostenfrage der Fällung und die Neuanpflanzung von kleineren
Bäumen geklärt werden.
• Am 09.12.2015 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung
im Neuen Rathaus Raum 258 zum Thema Landwirtschaft und Kulturlandschaft
statt. Gegen 12:45 Uhr geht es auch um die Umsetzung des Nordraumkonzeptes.
• Die Vereine werden an die termingerechte Abrechnung der Brauchtumsmittel
erinnert.