STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -
S I T Z U N G S P R O T O K O L L
der 13. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 19.10.2015, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Mühlenstr, 21 im ehemaligen
Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
TOP 2 Verpflichtung Jörg Weber als Ortschaftsrat
Frau Ziegler verpflichtete Herrn Weber als neues Ortschaftsratsmitglied, gratuliert und wünscht gute Zusammenarbeit
TOP 3 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. Die Beschlussvorlage zum Flächennutzungsplan wird unter TOP 10 Sonstiges behandelt.
TOP 4 Protokollkontrolle
Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 07.09.2015 erhalten und bestätigen es.
Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt
bzw. bleiben noch weiter offen:
• Die Aufstellung einer Bank an der Schule in Stahmeln ist in Arbeit. Die
Aufstellung erfolgt durch den Bauhof.
• Ein Schild für die Einwurfzeiten am Glassammelbehälter in Stahmeln durch
die Abfall Logistik GmbH ist angebracht.
• Zur ehemaligen Brauerei gibt es keine neuen Informationen.
• Der Bebauungsplan 219 „Wohngebiet am Heidegraben“ ist rechtskräftig und
kann in der Stadt Leipzig eingesehen werden (Details s. Amtsblatt Nr. 19
vom 17.10.2015 Seite 11).
TOP 5 Einwohnerfragestunde
• In der Straße Aue im Ortsteil Stahmeln ist am Ende ein größeres Loch
in der Fahrbahn. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.
• Bei dem OBM-Besuch angesprochene Ausgleichsmaßnahme zur Aufforstung im
Norden von Stahmeln gibt es noch keine Reaktion. Hier ist eine Nachfrage
erforderlich.
TOP 6 Vorstellung und Beratung des Verkehrskonzeptes für den Bauablauf zur Erschließungsstraße und Wohnungsbau im Wohngebiet am Heidegraben
Herr Dr. Henry Zschelletzschky vom Verkehrs- und Tiefbauamt betreut das
Vorhaben in der Planung. Die Planung ist genehmigt. Die Zufahrt zum Plangebiet
erfolgt von der Halleschen Straße über die Bahnstraße. Die Bahnstraße soll
östlich verbreitert werden, dazu sind private Flächen notwendig. Ersatzpflanzungen
werden wieder vorgesehen. Die neue Straße im Wohngebiet wird mit einer Nutzbreite
von 5,5 m (6 m total) ohne Fußweg als Mischverkehrsfläche gebaut. Die Zufahrt
für Baufahrzeuge sollte nur über die Bahnstraße erfolgen, da öffentliche
Straßen dem Gemeingebrauch unterliegen. Die Straßenbeleuchtung wird einseitig
ausgeführt. Es wird ein separater Regenwasserkanal mit Sammler für gedrosseltem
Einlauf in den Heidegraben gebaut. Ein Wendehammer entsteht am nördlichen
Ende.
Der Ortschaftsrat lässt Einwohnerfragen zu:
• Es wird mehrfach der fehlende Fußweg kritisiert. Antwort: Da es sich um
eine Anliegerstraße mit verringerten Verkehrsaufkommen handelt, wird wie
in andern Bauprojekten auf einen Fußweg verzichtet (u.a. Kirschallee).
• Die Sicherheit für Passanten und besonders für Kinder ist nicht gegeben.
• Nutzung dieser Anliegerstraße wird anders als im Baugebiet Quasnitz gesehen,
weil durch Forstfläche und Heidegraben erhöhter Besucherverkehr entstehen
wird.
• Der Investor baut den Fuß-/Radweg von der Straße Zum Kalten Born bis über
den Heidegraben.
• Terminplanungen sind noch nicht bekannt.
• Ob die Verbreiterung der Bahnstraße vor Baubeginn erfolgt, ist nicht bekannt.
• Vorschlag eines Einwohners, für Baufahrzeuge wäre noch die geschotterte
Anfahrt von der Halleschen Straße möglich, die bereits beim Bau des Heidegrabens
und der archäologischen Erkundung benutzt wurde.
Der Ortschaftsrat schließt sich ausdrücklich den angesprochenen Punkten
an und fordert in der Ausführung und beim städtebaulichen Vertrag noch Einfluss
zu nehmen. Die Anliegerstraße sollte als Spielstraße ausgewiesen werden.
Zu den Themen Beschilderung und Geschwindigkeit wird Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde,
Frau Patzke aufgenommen.
TOP 7 Beratung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt zur Umsetzung des Beschluss 32/06/15 zu Instandhaltungsarbeiten an den Fußwegen und Baumscheiben in der Gartenstadt Lützschena
Herr Klehmann vom Verkehrs- und Tiefbauamt führte aus, dass bisher der
Bereich Radefelder Weg und der Charlottenweg instandgesetzt wurden. Zurzeit
ist die Instandhaltung im Paulinengrund und am oberen Teil des Charlottenweges
in Arbeit. Weitere Maßnahmen sind 2016 nicht in Planung. Es wird ein zukünftig
ein Gehwegplan für Leipzig erarbeitet, wie und wo Gehwege instand zu setzen
sind. Dazu erfolgte verwaltungsintern die Aufnahme und Zustandsbewertung
aller Fußwege. Es wird ein Vororttermin mit dem Ortschaftsrat zur Abklärung
der baulichen Erfassung der Gehwege in der Gartenstadt geplant.
Herr Stein vom Verkehrs- und Tiefbauamt ist zusätzlich anwesend und teilt
mit, dass die laufende Unterhaltung der Straßenbelege nach den Möglichkeiten
erfolgt und Mitteilungen des Ortschaftsrates dabei beachtet werden.
TOP 8 DS-01638 Vorhaben und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“, Aufhebung; Satzungsbeschluss
Beschluss 38/10/15: Der Ortschaftsrat stimmt der Aufhebung DS-01638 Vorhaben und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“ zu.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung zur Unterstützung der Wiederherstellung
der Herkulesstatue aus Mitteln der Lastentragung
Frau Ziegler legt die Notwendigkeit und den Sachstand kurz dar, Herr Bäsler
ergänzt aus Sicht des Fördervereines. Der Zuwendungsbescheid der Denkmalpflege
liegt jetzt vor und es kann noch in diesem Jahr mit der Neuherstellung begonnen
werden.
Beschluss 39/10/15 Der Ortschaftsrat beschließt zur Wiederherstellung der Skulptur des Herkules den finanziellen Anteil der Ortschaft um weitere 12.000.-€ zu erhöhen.
1. Für die Wiedererstellung der Skulptur des Herkules am Lützschenaer Schlosspark
wird durch den Ortschaftsrat die Finanzierung der Restmittel aus der Haushaltposition
„Maßnahmen des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln“ zusätzlich zum Beschluss
34/06/15 zugesichert.
Der finanzielle Anteil über den Ortschaftsrat wird damit um weitere 12.000.-€
erhöht.
2. Der Förderverein wird beauftragt, Spendenmittel einzuwerben, um den Betrag der offenen Restmittel zu reduzieren. Eingehende Spenden werden dann der Haushaltposition zugeführt und mindern den Beitrag des Ortschaftsrates.
3. Dem Ortschaftsrat ist zum Eigentum der Statue die vertragliche Regelung bekanntzugeben.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
Sachverhalt:
Die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Wiederherstellung
des Herkules erfolgte für den Förderverein Auwaldstation und Schlosspark
Lützschena mit der Auflage, die Bevölkerung zum Verbleib der Skulptur zu
befragen. Im Ergebnis wurde das Oberteil (Kopf und Schulter) in einem Privatgrundstück
aufgefunden. In dessen Folge wurde die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
dahingehend angepasst,“ es ist eine Nachbildung des Herkules aus den Fundteilen
zu fertigen“ und daraus dann eine Abformung anzufertigen zur Herstellung
eines Abguss.
Es entstehen Mehrkosten für die Rekonstruktion in Höhe von 18.850,00 €.
Für den Förderverein ergibt sich daraus ein Fehlbetrag von ca. 12.000,00
€
TOP 10 Sonstiges und Informationen
• Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04138Flächennutzungsplan
Der Ortschaftsrat beanstandet, dass in der Beschlussvorlage die Ortschaft nicht zur Anhörung vorgesehen ist, obwohl die Ortschaft betroffen ist. Das ist ein beachtlicher Verfahrensfehler, da die Einbeziehung des Ortschaftsrates in eine Änderung dieses wichtige Planungsdokument Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
Beschluss 40/10/15 Der Ortschaftsrat beschließt zur Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04138 Flächennutzungsplan einen Änderungsantrag einzubringen:
Der Ortschaftsrat beantragt, den Änderungsbereich 14 „Erweiterungsfläche Flughafen“ als Gewerbegebiet vorzusehen und am südlichen Rand der Fläche einen durchgehenden Grünstreifen in einer Breite von 80 Meter darzustellen.
Begründung
Die Fläche soll als „Gewerbliche und industrielle Baufläche“ ausgewiesen
werden. Das ist wegen der im Umfeld befindlichen Wohnbebauung und den schon
bestehenden Belastungen nicht zumutbar. Die Belastung des Nordens darf nicht
durch die Ansiedlung von lärmintensiven Firmen, durch weitere Abgase und
Feinstaub erhöht werden. Die gesundheitlichen Aspekte für die dort lebenden
Leipziger Bürger müssen Vorrang haben.
An die Südseite, soll ein 80 Meter breiter Grünstreifen angelegt werden
und ein durchgängiger breiter Grüngürtel zur Abschirmung der Gewerbegebiete
von der Wohnbebauung entstehen. Das hat der Ortschaftsrat schon bei der
bisherigen Diskussion zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gefordert.
Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)
• Einführung Bundesmeldegesetz (BMG) zum 01.11.2015:
Im § 50 Abs. 2 BMG werden die Alters- und Ehejubiläen neu definiert. Entsprechend
der gesetzlichen Grundlage darf die Meldebehörde weiterhin auf Verlangen
von Mandatsträgem, Presse oder Rundfunk Auskunft zu Einwohner erteilen über
Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind nunmehr der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag
und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das
50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Frau Ziegler klärt noch, ob die bisherige Regelung des Ortschaftsrates angepasst
werden muss.
• Am 07.11.2015 findet ein Parkpflegetermin von 9-12 Uhr im Schlosspark
statt. Bitte Werkzeug und Laubsammelsäcke mitbringen. Als Abschluss gibt
es einen Imbiss.
• Am 29.10.2015 findet eine Vorbereitungsveranstaltung zur Fluglärmkommission
statt. Themen bitte an Frau Ziegler melden
• Schneezäune werden wieder aufgestellt.
• Bei der Planung eines Weges durch das Sportplatzgelände in Lützschena
favorisierte der Ortschaftsrat einen Weg östlich am Heidegraben, hingegen
die Stadt westlich am Gelände. Da beides nicht praktikabel erscheint, wird
eine neue Variante westlich am Heidegraben geprüft. Dabei muss ggf. Wildwuchs
beseitigt werden, um die Fußwegbreite zu erreichen.
• Die Bearbeitung zur Urheberrechtsverletzung läuft noch beim Rechtsamt
der Stadt Leipzig. Der Ortschaftsrat hat dabei keine Fehler gemacht, da
das Bild von Sankt Veit 2008 veröffentlicht wurde und die Urheberrechte
erst 2013 eintraten.
• Der Kleingartenverein Stahmeln 209 e.V. beantragte für sein Jubiläum noch
zusätzliche Mittel. Der Ortschaftsrat billigt dafür 125,00 € zu. Der Rest
wird für Blumen zu Seniorenjubiläen verwendet.
• Für den nächsten OBM-Termin wird vorgeschlagen, die Befreiung der Grundschuld
für die KITA-Erweiterung als Priorität zu setzen, den P+R Platz am S-Haltepunkt
sowie die Einkaufsmöglichkeiten anzusprechen.