STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -

S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 13. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 19.10.2015, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Mühlenstr, 21 im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Stahmeln

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Verpflichtung Jörg Weber als Ortschaftsrat

Frau Ziegler verpflichtete Herrn Weber als neues Ortschaftsratsmitglied, gratuliert und wünscht gute Zusammenarbeit

TOP 3 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. Die Beschlussvorlage zum Flächennutzungsplan wird unter TOP 10 Sonstiges behandelt.

TOP 4 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 07.09.2015 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
• Die Aufstellung einer Bank an der Schule in Stahmeln ist in Arbeit. Die Aufstellung erfolgt durch den Bauhof.
• Ein Schild für die Einwurfzeiten am Glassammelbehälter in Stahmeln durch die Abfall Logistik GmbH ist angebracht.
• Zur ehemaligen Brauerei gibt es keine neuen Informationen.
• Der Bebauungsplan 219 „Wohngebiet am Heidegraben“ ist rechtskräftig und kann in der Stadt Leipzig eingesehen werden (Details s. Amtsblatt Nr. 19 vom 17.10.2015 Seite 11).

TOP 5 Einwohnerfragestunde

• In der Straße Aue im Ortsteil Stahmeln ist am Ende ein größeres Loch in der Fahrbahn. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.
• Bei dem OBM-Besuch angesprochene Ausgleichsmaßnahme zur Aufforstung im Norden von Stahmeln gibt es noch keine Reaktion. Hier ist eine Nachfrage erforderlich.

TOP 6 Vorstellung und Beratung des Verkehrskonzeptes für den Bauablauf zur Erschließungsstraße und Wohnungsbau im Wohngebiet am Heidegraben

Herr Dr. Henry Zschelletzschky vom Verkehrs- und Tiefbauamt betreut das Vorhaben in der Planung. Die Planung ist genehmigt. Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt von der Halleschen Straße über die Bahnstraße. Die Bahnstraße soll östlich verbreitert werden, dazu sind private Flächen notwendig. Ersatzpflanzungen werden wieder vorgesehen. Die neue Straße im Wohngebiet wird mit einer Nutzbreite von 5,5 m (6 m total) ohne Fußweg als Mischverkehrsfläche gebaut. Die Zufahrt für Baufahrzeuge sollte nur über die Bahnstraße erfolgen, da öffentliche Straßen dem Gemeingebrauch unterliegen. Die Straßenbeleuchtung wird einseitig ausgeführt. Es wird ein separater Regenwasserkanal mit Sammler für gedrosseltem Einlauf in den Heidegraben gebaut. Ein Wendehammer entsteht am nördlichen Ende.
Der Ortschaftsrat lässt Einwohnerfragen zu:
• Es wird mehrfach der fehlende Fußweg kritisiert. Antwort: Da es sich um eine Anliegerstraße mit verringerten Verkehrsaufkommen handelt, wird wie in andern Bauprojekten auf einen Fußweg verzichtet (u.a. Kirschallee).
• Die Sicherheit für Passanten und besonders für Kinder ist nicht gegeben.
• Nutzung dieser Anliegerstraße wird anders als im Baugebiet Quasnitz gesehen, weil durch Forstfläche und Heidegraben erhöhter Besucherverkehr entstehen wird.
• Der Investor baut den Fuß-/Radweg von der Straße Zum Kalten Born bis über den Heidegraben.
• Terminplanungen sind noch nicht bekannt.
• Ob die Verbreiterung der Bahnstraße vor Baubeginn erfolgt, ist nicht bekannt.
• Vorschlag eines Einwohners, für Baufahrzeuge wäre noch die geschotterte Anfahrt von der Halleschen Straße möglich, die bereits beim Bau des Heidegrabens und der archäologischen Erkundung benutzt wurde.
Der Ortschaftsrat schließt sich ausdrücklich den angesprochenen Punkten an und fordert in der Ausführung und beim städtebaulichen Vertrag noch Einfluss zu nehmen. Die Anliegerstraße sollte als Spielstraße ausgewiesen werden.
Zu den Themen Beschilderung und Geschwindigkeit wird Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde, Frau Patzke aufgenommen.

TOP 7 Beratung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt zur Umsetzung des Beschluss 32/06/15 zu Instandhaltungsarbeiten an den Fußwegen und Baumscheiben in der Gartenstadt Lützschena

Herr Klehmann vom Verkehrs- und Tiefbauamt führte aus, dass bisher der Bereich Radefelder Weg und der Charlottenweg instandgesetzt wurden. Zurzeit ist die Instandhaltung im Paulinengrund und am oberen Teil des Charlottenweges in Arbeit. Weitere Maßnahmen sind 2016 nicht in Planung. Es wird ein zukünftig ein Gehwegplan für Leipzig erarbeitet, wie und wo Gehwege instand zu setzen sind. Dazu erfolgte verwaltungsintern die Aufnahme und Zustandsbewertung aller Fußwege. Es wird ein Vororttermin mit dem Ortschaftsrat zur Abklärung der baulichen Erfassung der Gehwege in der Gartenstadt geplant.
Herr Stein vom Verkehrs- und Tiefbauamt ist zusätzlich anwesend und teilt mit, dass die laufende Unterhaltung der Straßenbelege nach den Möglichkeiten erfolgt und Mitteilungen des Ortschaftsrates dabei beachtet werden.

TOP 8 DS-01638 Vorhaben und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“, Aufhebung; Satzungsbeschluss

Beschluss 38/10/15: Der Ortschaftsrat stimmt der Aufhebung DS-01638 Vorhaben und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“ zu.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung zur Unterstützung der Wiederherstellung der Herkulesstatue aus Mitteln der Lastentragung
Frau Ziegler legt die Notwendigkeit und den Sachstand kurz dar, Herr Bäsler ergänzt aus Sicht des Fördervereines. Der Zuwendungsbescheid der Denkmalpflege liegt jetzt vor und es kann noch in diesem Jahr mit der Neuherstellung begonnen werden.

Beschluss 39/10/15 Der Ortschaftsrat beschließt zur Wiederherstellung der Skulptur des Herkules den finanziellen Anteil der Ortschaft um weitere 12.000.-€ zu erhöhen.

1. Für die Wiedererstellung der Skulptur des Herkules am Lützschenaer Schlosspark wird durch den Ortschaftsrat die Finanzierung der Restmittel aus der Haushaltposition „Maßnahmen des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln“ zusätzlich zum Beschluss 34/06/15 zugesichert.
Der finanzielle Anteil über den Ortschaftsrat wird damit um weitere 12.000.-€ erhöht.

2. Der Förderverein wird beauftragt, Spendenmittel einzuwerben, um den Betrag der offenen Restmittel zu reduzieren. Eingehende Spenden werden dann der Haushaltposition zugeführt und mindern den Beitrag des Ortschaftsrates.

3. Dem Ortschaftsrat ist zum Eigentum der Statue die vertragliche Regelung bekanntzugeben.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

Sachverhalt:
Die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Wiederherstellung des Herkules erfolgte für den Förderverein Auwaldstation und Schlosspark Lützschena mit der Auflage, die Bevölkerung zum Verbleib der Skulptur zu befragen. Im Ergebnis wurde das Oberteil (Kopf und Schulter) in einem Privatgrundstück aufgefunden. In dessen Folge wurde die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung dahingehend angepasst,“ es ist eine Nachbildung des Herkules aus den Fundteilen zu fertigen“ und daraus dann eine Abformung anzufertigen zur Herstellung eines Abguss.
Es entstehen Mehrkosten für die Rekonstruktion in Höhe von 18.850,00 €.
Für den Förderverein ergibt sich daraus ein Fehlbetrag von ca. 12.000,00 €

TOP 10 Sonstiges und Informationen

• Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04138Flächennutzungsplan

Der Ortschaftsrat beanstandet, dass in der Beschlussvorlage die Ortschaft nicht zur Anhörung vorgesehen ist, obwohl die Ortschaft betroffen ist. Das ist ein beachtlicher Verfahrensfehler, da die Einbeziehung des Ortschaftsrates in eine Änderung dieses wichtige Planungsdokument Wirksamkeitsvoraussetzung ist.

Beschluss 40/10/15 Der Ortschaftsrat beschließt zur Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04138 Flächennutzungsplan einen Änderungsantrag einzubringen:

Der Ortschaftsrat beantragt, den Änderungsbereich 14 „Erweiterungsfläche Flughafen“ als Gewerbegebiet vorzusehen und am südlichen Rand der Fläche einen durchgehenden Grünstreifen in einer Breite von 80 Meter darzustellen.

Begründung
Die Fläche soll als „Gewerbliche und industrielle Baufläche“ ausgewiesen werden. Das ist wegen der im Umfeld befindlichen Wohnbebauung und den schon bestehenden Belastungen nicht zumutbar. Die Belastung des Nordens darf nicht durch die Ansiedlung von lärmintensiven Firmen, durch weitere Abgase und Feinstaub erhöht werden. Die gesundheitlichen Aspekte für die dort lebenden Leipziger Bürger müssen Vorrang haben.
An die Südseite, soll ein 80 Meter breiter Grünstreifen angelegt werden und ein durchgängiger breiter Grüngürtel zur Abschirmung der Gewerbegebiete von der Wohnbebauung entstehen. Das hat der Ortschaftsrat schon bei der bisherigen Diskussion zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gefordert.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

• Einführung Bundesmeldegesetz (BMG) zum 01.11.2015:
Im § 50 Abs. 2 BMG werden die Alters- und Ehejubiläen neu definiert. Entsprechend der gesetzlichen Grundlage darf die Meldebehörde weiterhin auf Verlangen von Mandatsträgem, Presse oder Rundfunk Auskunft zu Einwohner erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind nunmehr der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Frau Ziegler klärt noch, ob die bisherige Regelung des Ortschaftsrates angepasst werden muss.
• Am 07.11.2015 findet ein Parkpflegetermin von 9-12 Uhr im Schlosspark statt. Bitte Werkzeug und Laubsammelsäcke mitbringen. Als Abschluss gibt es einen Imbiss.
• Am 29.10.2015 findet eine Vorbereitungsveranstaltung zur Fluglärmkommission statt. Themen bitte an Frau Ziegler melden
• Schneezäune werden wieder aufgestellt.
• Bei der Planung eines Weges durch das Sportplatzgelände in Lützschena favorisierte der Ortschaftsrat einen Weg östlich am Heidegraben, hingegen die Stadt westlich am Gelände. Da beides nicht praktikabel erscheint, wird eine neue Variante westlich am Heidegraben geprüft. Dabei muss ggf. Wildwuchs beseitigt werden, um die Fußwegbreite zu erreichen.
• Die Bearbeitung zur Urheberrechtsverletzung läuft noch beim Rechtsamt der Stadt Leipzig. Der Ortschaftsrat hat dabei keine Fehler gemacht, da das Bild von Sankt Veit 2008 veröffentlicht wurde und die Urheberrechte erst 2013 eintraten.
• Der Kleingartenverein Stahmeln 209 e.V. beantragte für sein Jubiläum noch zusätzliche Mittel. Der Ortschaftsrat billigt dafür 125,00 € zu. Der Rest wird für Blumen zu Seniorenjubiläen verwendet.
• Für den nächsten OBM-Termin wird vorgeschlagen, die Befreiung der Grundschuld für die KITA-Erweiterung als Priorität zu setzen, den P+R Platz am S-Haltepunkt sowie die Einkaufsmöglichkeiten anzusprechen.