Ist das denn ein Ausgleich für Natureingriffe?
Während der Sprechstunde des Oberbürgermeisters am 19. Februar 2015 wurde die Frage gestellt, ob das Aufstellen einer Tischtennisplatte und von Bänken auf der Freifläche „Am Eselshaus“ in Stahmeln noch etwas mit dem Ausgleich für einen Natureingriff zu tun hat. Darauf konnte der Oberbürgermeister die Frage der Frau aus Stahmeln nicht beantworten, da ihm der Sachverhalt nicht bekannt war. Bei genauer Kenntnis des Vorgangs hätte er jedoch antworten müssen „Jawohl, sie haben recht!“ Denn hier geht es nicht um gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichmaßnahmen, sondern man muss wissen, dass am 29. März 1996 zwischen der damals noch politisch selbständigen Gemeinde Lützschena-Stahmeln und der GVZE mbH ein Vertrag geschlossen wurde, die Lasten, welche den Bürgern der Ortschaft durch die Gewerbeansiedlung im Norden ihres Gemeindegebietes entstehen, zu mindern. Es sollten für „landschaftspflegerische Maßnahmen“ 2.812.500 DM (heute 1.438.008,42 €) ausgegeben werden, also nicht allein für Ausgleichsmaßnahmen, was das Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung sowie das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit am 11. September 1996 bestätigte. Denn es wurden in der Ortschaft keine Flächen gefunden, auf denen Ausgleichsmaßnahmen möglich waren.
So wurden bis zum 31. Dezember 2004 insgesamt 906.588,90 € für verschiedene Maßnahmen ausgegeben, darunter die Renaturierung des Jägergrabens. In einer gemeinsamen Beratung von Ortschaftsrat und Stadtverwaltung am 19. Juni 2006 wurde festgestellt, dass aus dem Lastenteilungsvertrag noch 531.449,52 € zur Verfügung stehen. Mit diesem Geld sollten verschiedene Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet finanziert werden, darunter erfolgte im Jahr 2008 am Bismarckturm in Hänichen die Komplettierung der Krimlindenallee. In der Stadtverwaltung war man nämlich der falschen Auffassung, dass mit der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln in die Stadt Leipzig das Geld aus dem Lastenteilungsvertrag nun der Stadt frei zur Verfügung steht. Dem widersprach der Ortschaftsrat, denn es sollten ausdrück-lich Maßnahmen im Gebiet der Ortschaft umgesetzt werden. Da leider keine gütliche Eini-gung erzielt wurde beantragte der Ortschaftsrat gemäß § 18 des Eingemeindungsvertrags die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Dieser stellte fest, dass die o.g. Summe insgesamt der Ortschaft zusteht und vertragsgemäß zu verwenden ist. Weil aber dieses Geld in den Haushalt der Stadt einzustellen ist, in der Summe aber wegen der Finanzsituation der Stadt nicht einmalig zu verkraften ist und auch binnen eines Jahres nicht verbaut werden kann einigte man sich, dass das in Jahresscheiben erfolgt. Die einzelnen Maßnahmen sind zu bestimmen mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer. Dessen Amtsleiterin leitete bisher einen Arbeitskreis, der jeden Monat vor der Sitzung des Ortschaftsrates zusammentritt und den Fortschritt der Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen kontrolliert. Dazu gehört z.B. die Entschlammung und Renaturierung der Gewässer im Schlosspark. Nach dem Verständnis des Ortschaftsrates ist Landschaft aber nicht allein eine grüne Wiese mit Gänseblümchen und einem Wald im Hintergrund, sondern es gibt auch Stadtlandschaften. Mit dieser Begründung soll der Brunnen an der Jungfernstiege instand gesetzt werden und noch im Jahr 2015 wieder munter sprudeln. Und damit die Stahmelner ebenfalls von der Industrieansiedlung in der Ortschaft profitieren sollen die Tischtennisplatte und Bänke auf der Freifläche am Eselshaus aufgestellt werden. Die Aufstellung von zwei Bänken an der Haltestelle Stahmeln auf der Grünfläche südlich der Schule scheiterte bisher daran, dass es keine Zustimmung durch das Schulverwaltungsamtes dazu gab. Trotzdem arbeitet der Ortschaftsrat weiter intensiv daran, dass die vorhandenen Gelder zur Verbesserung der Lebensqualität der Einwohner unserer Ortschaft dienen. Dabei ist er auf die Unterstützung der Bürger und weitere Vorschläge zu geeigneten Objekten angewiesen.