Offener Brief
Kurze Südabkurvung ist gegen geltendes Recht festgesetzt – Stadt Leipzig
in der Pflicht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.12.2013 festgestellt, dass bei der
Flugroutenfestlegung der FLK-Sitzung vom 08.11.2006 in Verbindung mit dem
Planfeststellungsbeschluss von 2004 gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Die kurze Südabkurvung wurde und wird also derzeit unrechtmäßig beflogen.
Gemäß nunmehr erlangter Rechtsprechung „müssen Flugrouten vor ihrer Festlegung
daraufhin geprüft werden, ob ihre Benutzung geeignet ist, Gebiete zum Schutz
von Natur und Landschaft erheblich zu beeinträchtigen“.
Offensichtlich ist die gewachsene Befindlichkeit der Gesellschaft zum Thema
Fluglärm bei der Stadtverwaltung noch immer nicht in zu erwartendem Maße
angekommen. Wie sonst erklärt sich, dass es die Stadt Leipzig div. Verbänden
und Privatpersonen überlässt, sich unter Einsetzung privater finanzieller
mittel über den Gerichtsweg für die Fauna der grünen Lunge Leipzigs, den
Auenwald, einzusetzen.
Ungeachtet dessen ergeben sich aus dem Urteil für uns zunächst folgende
Fragen an Sie:
1. Welche Informationen hat die Stadt Leipzig als FLK-Mitglied im Vorfeld
der FLK-Sitzung vom 08.11.2006 über die Flugroutenänderungen erhalten?
2. Hat die Stadt Leipzig im Nachgang zur FLK-Sitzung die Rechtmäßigkeit
dieser Flugrouten prüfen lassen? Wenn Nein, warum nicht?
3. Wird die Stadt Leipzig im Ergebnis des BverwG-Urteils aktiv werden, insbesondere
hinsichtlich einer sofortigen Aussetzung der kurzen Südabkurvung bis zu
der vom BverwG geforderten Prüfung der „ Auswirkungen der Flugrouten auf
die betroffenen Schutzgebiete“. Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?
Darüber hinaus halten wir nochmals folgende bisherige Entwicklung fest:
- Im Planfeststellungsverfahren zur Start- und Landebahn Süd war die kurze
Südabkurvung nicht enthalten.
- Der EU wird erklärt, über das Europäische Naturschutz/Vogelschutzgebiet
führt keine Flugroute.
- Die Deutsche Flugsicherung bestätigt dem Flughafen Leipzig-Halle in 2006
die Nutzung der kurzen Südabkurvung auf max. 30 t und 44 Flüge im Jahr.
- Die Annahme der Petition zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung wurde
2013 lediglich durch die Stimmen der Bundes-CDU abgelehnt.
- Der seinerzeit die kurze Südabkurvung bestätigende Bundesverkehrsminister
Tiefensee (SPD) erklärt, dass diese nach seinen heutigen Erkenntnissen nicht
notwendig ist.
- Der komplette Leipziger Stadtrat fordert mit Stadtratsbeschluss die Abschaffung
der kurzen Südabkurvung.
- Und nun bestätigt auch noch das Bundesverwaltungsgericht das Recht auf
Klage gegen Flugrouten bei Verletzung des Beteiligungsrechts.
Wir fordern Sie auf, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
unterstützen Sie die Bürgerinitiativen und Verbände im Rechtsstreit zur
Abschaffung der kurzen Südabkurvung. Im konkreten Fall ist die Grüne Liga
Sachsen e.V. mit Unterstützung unserer Bürgerinitiative für die Stadt Leipzig
in Vorlage gegangen. Es bedarf seitens der Stadt Leipzig nun nur noch, dem
Rechtstreit beizutreten und eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der
strittigen kurzen Südabkurvung einzufordern.
Die Klägerin Stadt Leipzig wäre/ist in ihren eigenen Rechten verletzt. Der
Auenwald ist Stadtforst und somit ist die Stadt Leipzig direkt betroffen.
Im Übrigen zeigen andere Kommunen, dass sie sich beherzt auch gerichtlich
um die Lärmentlastung ihrer Bürger bemühen.
Zudem fordern wir die Stadt Leipzig auf, bei der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission
unter Berufung des Urteils eine sofortige Aussetzung der kurzen Südabkurvung
einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmermann
Pressesprecher
BI "Gegen die neue Flugroute" / BI "Gegen Flug- und Bodenlärm"
www.fluglaermleipzig.de
Bürgerinitiative "Gegen die neue Flugroute"
Postfach 26 01 10
04139 Leipzig
info@fluglaermleipzig.de