Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport und
der Eigenbetrieb Stadtreinigung informieren:
Städtischer Winterdienst räumt etwa 1/3 des Straßennetzes. 295 Arbeitskräfte
können eingesetzt werden, auch in Lützschena-Stahmeln.
Die Winterdienstpflicht für Gehwege besteht für die Anlieger. Das bezieht
sich auf Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke. Zur Pflicht
der Anlieger gehört das Räumen und Abstumpfen von Gehwegen, Stellflächen
der Abfallbehälter, Freimachen von Hydranten, Absperrschiebern und Zugängen.
Es darf nur Splitt oder Sand zum Abstumpfen benutzt werden. Der Gehweg muss
von 7-20 Uhr, sonntags ab 8 Uhr in einer Breite von 1,20 m von Schnee geräumt
und abgestumpft werden. Der Eigentümer kann eine dritte Person zur Räumung
beauftragen. Verletzungen der Winterdienstpflicht können bis 500 € kosten.
Ordnungstelefon: 0341 1238888