STADT LEIPZIG 10.07.2013
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- IV. Wahlperiode -

S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 44. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln am Montag, 26.08.2013, 19:00 Uhr, im Zimmer 3, Lützschena-Stahmeln, ehemalige Grundschule Lützschena, Am Bildersaal 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sondersitzung, begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste und weist auf die ausgelegten Pläne hin (Gewerbegebiete incl. Bebauungspläne, Landschafts- und Flächennutzungsplan).

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 7 von 7 Ortschaftsräten einschließlich der Ortsvorsteherin anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig.
Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Dr. Fanenbruck und Herr Schneider festgelegt.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zur Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 354 "Gewerbepark Stahmeln“

Im Gewerbegebiet Stahmeln sollen nördlich größere und südlich kleinere Gewerbeeinheiten entstehen. Die Zufahrt soll durch eine neue Anbindung an die B6 erfolgen. LKW-Stellplätze sollen nördlich der B6 entstehen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan E 77 der ehemaligen Gemeinde Stahmeln soll damit aufgehoben werden. Für die Regenwasserableitung soll der Bahngraben geöffnet werden.

Der Heimatverein gab dazu eine Stellungnahme ab, die von Frau Ziegler vorgelesen wurde. Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

• Die Bebauung führt zur Zerstörung des Landschaftsbildes. Deshalb ist eine besondere städtebauliche Betrachtung erforderlich.
• Schutzgut Mensch mit der angrenzenden Wohnbebauung ist zu betrachten.
• Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer im Gewerbepark sind zu regeln.
• Es ist ein ortsnaher Ausgleich durch den Eingriff in die Natur erforderlich.
• Es sind die Erfassung des erhöhten Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme, die innerorts fließen könnten, und Beachtung eines 24-Stunden-Betriebes notwendig.

In der anschließenden Diskussion kamen auch die Einwohner zu Wort. Anwesende Bewohner vom Wiesenring führten aus, dass statt der versprochenen ruhigen Wohngegend, der Verkehrs- und Umgebungslärm ständig zunimmt und sie befürchten, dass durch die geplante Bebauung der Lärm sich noch steigert und die Werte ihrer Eigentumswohnungen sinken.
Prof. Weiler sagte, dass die Grundsätze eines Wohn- und Gewerbemischgebietes beibehalten werden sollten und verwies auf ein Amtsblatt vom 21.11.1998.
Frau Wächtler informierte, dass das Vermarktungsblatt der Stadt Leipzig für das Gebiet einen Gewerbe- und Industriestandort ausweist.
Herr Wagner kritisierte an der Formulierung im Bebauungsplan, dass die Ansiedlung von Logistikunternehmen verschleiert wird.
Herr Werther mahnte an, dass der Flächennutzungsplan eingehalten werden sollte.

Der Ortschaftsrat erarbeitete folgenden Beschluss, der als Antrag in den Stadtrat eingebracht werden soll.

Beschluss 74/08/13:

1. Der B-Plan 354 muss die Grundsätze des VE-Planes E-77 von 1993 als Wohn- und Gewerbegebiet umsetzen. Veränderungen durch die B6n sind zu berücksichtigen. Die Grundsätze des jetzt gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sind weiterhin einzuhalten.

2. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird für das Gebiet der Ortschaft Lützschena-Stahmeln zeitnah gefordert. Das heißt, die Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan sind mit der obigen Planung vorzulegen.

3. Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln ist bei der Entscheidung zu den anzusiedelnden Unternehmen mit Stimmrecht einzubeziehen.

Begründung:

Der Ortschaftsrat und die Bürger fühlen sich getäuscht durch die offenen Formulierungen zu " umschlagsintensiven Nutzungen ", da der Ortschaftsrat bereits mit Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum 2. Bebauungsplan Nr. 354 „Logistikpark" DS IV/4646 vom 27.10.2009 abgelehnt hat. Die Veröffentlichungen der Wirtschaftsförderung gehen noch darüber hinaus und sprechen von einem Gewerbe- und Industriegebiet. Vor diesem Hintergrund muss eine großmodulare Bebauung sehr kritisch gesehen und hinterfragt werden. Daher setzt sich der gesamte Ortschaftrat in der heutigen Sitzung und nach Diskussion mit den anwesenden Bürgern für diesen Antrag an den Stadtrat ein.
Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben sich dazu bekannt, dem Leipziger Norden wegen der Belastungen durch die bestehenden großen Gewerbe- und Industrieflächen besonderes Augenmerk zu schenken.
Es muss zum Schutz der Einwohner gefordert werden, dass die Wohnqualität nicht weiter verschlechtert wird. Dies setzt aber voraus, dass konsequent und zeitnah die Umsetzung von Lärmminderungsplanung erfolgt und die Umgebungslärmbestimmungen eingehalten werden. Auch weitere Immissionen, wie die Belastung mit Kerosin, sind zu untersuchen.

Die Ortschaft kann sich nicht auf die Untersuchungen für den Nordraum vertrösten lassen, denn jetzt werden Entscheidungen getroffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Es handelt sich auch um das letzte noch nicht vermarktete Gewerbegrundstück in der Ortslage Lützschena-Stahmeln außerhalb des GVZ.

Daher setzt sich der Ortschaftsrat dafür ein, dass alle Möglichkeiten für eine Lärmminderung in der Ortslage von Lützschena-Stahmeln südlich der B 6 ausgeschöpft werden.

Die Ansiedelung von Logistikunternehmen und Unternehmen mit großer Lärmbelästigung solle nur im GVZ erfolgen und nicht mehr in der Nähe von Wohnbebauung zugelassen werden.
Beachtet werden muss, dass der V- und E-Plan Nr. 77 nach der Darstellung im Amtsblatt Nr. 24 vom 21.11.1998 das Zusammenwachsen der Ortsteile befördern soll, in dem im Wohn-und Gewerbepark auf 65 Hektar Wohnungen, Büros und Gebäude für Kleingewerbe gebaut werden sollen.

Votum:7/0/0 (dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 4. Sonstiges und Informationen

• Am Mittwoch dem 28.08.2013 findet um 18.00 Uhr zur Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum „Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln“ eine Veranstaltung im Veranstaltungsraum des TÜV am Wiesenring statt.
• Am Sonntag dem 01.09.2013 beginnt ab 11.00 Uhr das Schlossparkfest in Lützschena.