Die Chronik von Pfr. Ernst Moritz Reichel enthält für das Jahr 1863 – seinem Sterbejahr – nur wenige Einträge. Wir fügen deshalb an dieser Stelle Abschnitte aus dem Jahr 1833 ein:

25. Juli früh 5 U. starb im Gasthofe zu Hänichen der Tags zuvor bei Freiroda durch einen Sturz von einem Frachtwagen u. Ueberfahr[un]g desselb. verunglückte J. S. Noack, Schleifknecht bei Ottens in Leipzig u. ward in der folgenden Nacht dahin von seinen Angehörigen abgeholt, ohne daß von Seiten des hiesigen Pfarramts ein Hinderniß oder ein Anspruch auf Funeralgelder hätte erhoben werden können). Nur eine Copie des LeichenschreibereiPassierscheins empfing Pastor loci [Leichenpaß, die obrigkeitliche Bescheinigung, daß die Wegführung einer Leiche von dem Sterbeorte u. deren Durchführung durch andere Parochien behufs der Beerdigung od. Beisetzung an einem dritten Orte gestattet sei. Die Einführung der Leichenpässe ist als eine allgemeine Maßregel theils durch medicinalpolizeiliche Rücksichten, theils auch durch die Rücksichten auf die Geistlichen des Sterbeortes wegen der ihnen zukommenden Funeralgebühren veranlaßt worden Leichen, welche an ansteckenden Krankheiten gestorben sind, dürfen in der Regel gar nicht transportirt werden; deshalb wird zur Ausstellung eines jeden Leichenpasses das vorgängige Gutachten des Gerichtsarztes erfordert. Die Funeralgebühren am Sterbeorte sind bei Wegführung einer Leiche in der Regel nur dann zu bezahlen, wenn der Verstorbene der Parochie des Sterbeortes als Parochian angehörte. In den Kirchspielen, welche der Leichentransport berührt, sind Stolgebühren an Geistliche u. Kirchendiener nur dann zu entrichten, wenn besondere kirchliche Functionen, wie z.B. der Empfang mit der Schule, ausdrücklich in Anspruch genommen werden. d.Ü.].

Nachträglich ist noch zu bemerken, daß am 21. Juli Mustermann (Name geändert), Handarb. in Lützschena, welcher seit 3 3/4 ungetraut mit der Ganssin aus Profen bei Pegau gelebt hatte, nach Beseitigung aller Hindernisse u. mit Erlaubnis des H. Ephorie-Verwesers D. Goldhorn - bei der bevorstehenden Niederkunft der E. - in der Stille nach genossenem Abendmahle post vesperam [nach dem Abendgebet d.Ü.], rechtmäßig verbunden - ein seltener Actus, zu welchem ich mir ein besonderes Formular niederschrieb. Mustermann (Name geändert) hatte sich schon früher durch Unziemlichkeiten in Worten u. Werken Arrest zugezogen.
P.S. Dieser E. hat in derfolge wieder in Böhlitz einen Damenmantel aus einer Kutsche gestohlen, ihn aber, verfolgt weggeworfen, und die That hierauf geleugnet!