Standpunkt zum Vermittlungsausschuss

Die Vorlage des OBM zeigt auf, was alles nicht geht, aber nicht, was geht! Ein ernsthaftes Bemühen um das Aufzeigen von Lösungen ist nicht erkennbar. Wenn in Lützschena-Stah-meln künftig Investmaßnahmen erfolgen sollen, aber der Ausgleich von Eingriffen in die Natur nicht ortsnah, zeitnah und vollständig geschieht und den Einwohnern der Ortschaft weitere Lasten zugemutet werden, dann wird der Ortschaftsrat seine Zustimmung dazu verweigern.

Hier geht es um die Verwendung von Geldern, die gezahlt worden sind, weil kein Ausgleich in der Ortschaft möglich war. dazu liegt die Genehmigung des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung und für Wirtschaft und Arbeit vom 11.09.1996 vor. Es ist daher paradox wenn die Stadt behauptet, dass dieses Geld nur für Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden dürfe.( Für deren Nichtdurchführbarkeit es ja gerade gezahlt wurde). Dieses Vorgehen ist falsch und deckt sich nicht mit dem Lastenausgleichsvertrag, der auf alle Arten von landschaftspflegerischen Maßnahmen abstellt. Hierzu ist überhaupt keine Prüfung erfolgt.
Im Vermittlungsausschuss sollten wir uns die bisherige Verwendung des abgerechneten Geldes ansehen, dann wird der Standpunkt des OR klarer.
Nicht exakt definiert ist der Begriff „landschaftspflegerische Maßnahmen“, so dass nicht nur Ausgleichsmaßnahmen darunter verstanden werden. Hier ist eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet, denn jede Maßnahme kann durchgeführt werden, die der Landschaftspflege dient.
Warum soll ein Teil der noch verfügbaren Mittel nicht eingesetzt werden, um geeignete Flächen für die Stadt zu erwerben und dort Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen? Ist das Entschlammen von Gewässern nicht auch eine landschaftspflegerische Maßnahme, die durchgeführt werden sollte, bevor diese ihren Wert als Naturraum verlieren? Und haben die Landwirte durch das Überpflügen von Feldwegen nicht nutzbare Flächen hinzugewonnen, die ihnen womöglich gar nicht gehören? Erfordert das Kappen vorhandener Wegebeziehungen durch Industrieansiedlungen nicht einen Ersatz?
Diese Beispiele könnte ich beliebig fortsetzten.

Die Anlage 7a zeigt deutlich, dass mit Ausnahme der Komplettierung der Krimlindenallee am Bismarckturm alle Maßnahmen nicht so wie im Vertrag festgelegt im ehemaligen Gemeinde-gebiet realisiert wurden. Welches sind die drei Kompensationsmaßnahmen, welche derzeit in Vorbereitung sind und wo sollen sie durchgeführt werden? Wenn die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden sollten, so haben sie den Zweck wohl verfehlt!

Dass der Einsatz dieses Geldes weiter in der Ortschaft Lützschen-Stahmeln erfolgt, ergibt sich auch aus der Abrechnung der Anlagen 10 und 11 des Eingemeindungsvertrages, die in der Beratung des OR mit dem Hauptamt am 19.06.2006 erfolgte. Der Lastentragungsvertrag ist die Pos. 6 der Anlage 1, die mirt dem Satz endet" Für vertraglich zugesagte landschaftspflegerische Maßnahmen in Lützschena-Stahmeln stehen noch 531.449,52 € zur Verfügung. Diese wollen wir haben, nicht mehr aber auch nicht weniger.