gerade hat der erste Wahlgang zur OBM Wahl stattgefunden und ich bin für
unsere Ortschaft sehr froh über die gute Wahlbeteiligung. Dafür spreche ich
meine Anerkennung aus. Ich hoffe, Sie lassen nicht nach und gehen auch zum
zweiten Wahlgang. Bitte bleiben Sie nicht auf halben Wege stehen und ich hoffe
noch auf eine stärkere Wahlbeteiligung.
In der nächsten Sitzung wollen wir die Diskussion zur Vergabe der Brauchtsumsmittel
in diesem Jahr führen. Die Frist für die Anmeldung hatten wir ja in der letzten
Sitzung bestimmt. Wichtig sind uns die Stärkung der Ortverbundenheit und die
Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Senioren.
Die Partnergemeinde Hurlach hat den Ortschaftsrat zu einem Gedankenaustausch
zur Belebung der und Pflege der Partnerschaft eingeladen. Wir werden den Termin
noch abstimmen und eine Beteiligung aller Ortschaftsräte anstreben.
Wir werden die Sitzung im März wieder in Stahmeln im dortigen Feuerwehrgerätehaus
durchführen.
Selbst wenn es nur eine gemeinsame Freiwillige Feuerwehr Lützschena-Stahmeln
gibt, so soll das Objekt weiter bei der Branddirektion bleiben. Diese Entscheidung
begrüße ich sehr, denn so wird es möglich bleiben, bei Verbesserung der Mitgliederzahlen
auch die Dienstbereitschaft in Stahmeln wieder herzustellen.
Der vom Ortschaftsrat gestellte Antrag zur Schaffung eines P+R-Platzes für
die bessere Nutzungsmöglichkeit des S-Bahnhaltepunktes wird nach dem Verwaltungsstandpunkt
momentan nicht als dringlich angesehen, wird aber als langfristige Zielstellung
verfolgt und in die weitere Planung einbezogen. Dieses Ergebnis kann der Ortschaftsrat
mittragen, auch wenn wir den Parkplatzbedarf höher und dringlicher einschätzen.
Für die weiteren Anträge zur Instandsetzung des Weges zum Friedhof und zur
Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses liegen die Verwaltungsstandpunkte
noch nicht vor.
Da es wieder kälter werden und auch schneien soll, erneuere ich meine Bitte
um die Beräumung und Abstumpfung der Gehwege und Offenhalten der Hydranten
und der Straßeneinläufe. Die Winterdienstsatzung regelt die Räumung der Straßen
nach Erfordernis durch die Stadtreinigung und beauftragte Dienste und ansonsten
sind die Pflichten bei den Anliegern. Der Bauhof sogt für die Ausführung der
Anliegerpflichten an städtischen Grundstücken und für die Gefahrenabwehr,
z. B an Kreuzungen und Steigungen.
Kommen Sie weiter gut durch den Winter.