Schornsteinfeger - Glücksbringer?

Menschen brauchen Feuer für Wärme und Essenzubereitung. Anfangs waren die Feuerstellen im Freien, später in Höhlen und zuletzt in Häusern. Die Häuser bestanden zunächst aus Holz und der notwendige Feuerabzug, der Schornstein, bestand ebenfalls aus Holz. Abgesehen von der Brandgefahr war der sich ablagernde Ruß im Schornstein eine Gefahr. Der Ruß verengte zunehmend die Schornsteinlichtung, die Esse zog nicht mehr. Die Rückstände des Feuers schlugen zurück ins Innere des Hauses und brachten neben dem Qualm auch giftige Verbrennungsstoffe (Kohlenmonoxid) ins Haus. Der Schornstein musste gereinigt (gefegt) werden. Diese schmutzige Arbeit wollte niemand erledigen. So wurde lange kräftig geheizt, ohne auf Folgen zu achten. Die Brandgefahr war hoch. Oft brannte das Haus und die Umgebung. Im Mittelalter gab es flächendeckende Großbrände in vielen Städten.
Pfiffige Wanderburschen zogen durch die Städte und boten sich an, den Schornstein zu fegen. Jeder Haubesitzer war froh, dass die umherziehenden Schornsteinfeger diese Arbeit übernahmen. Hatte der Schornsteinfeger seine Arbeit getan, konnte man beruhigt wieder heizen. Es war ein Glück, wenn der Schornsteinfeger kam: er war der Glücksbringer.
Zeitgleich mit der Schornsteinfegergilde entwickelte sich im Mittelalter die freiwillige Feuerwehr. Gegenwärtig sind die Häuser mit Herd, Kamin und Heizanlagen (Gas, Öl, Holz, Erdwärme) komfortabel ausgestattet. Aber geblieben ist die Gefahr der Immission, nämlich die störende Einwirkung von Verunreinigung der Luft und des Wassers z.B. durch Ruß, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Schwermetalle, durch lästige Gerüche und Qualm auf Lebewesen oder Gegenstände als Folge einer Emission.
Die Bundesimmissionschutzverordnung in Deutschland, die seit den 1970er Jahren gilt, hat jetzt eine neue gesetzmäßige Folge erfahren, die zum 01.01.2013 in Kraft tritt. Jeder Haus- und Wohnungsbesitzer (jeder Betrieb) ist verpflichtet, seine Heizanlage bzw. seinen Kamin in regelmäßig festgesetzten Intervallen prüfen zu lassen. Die Schadstoffbelastung muss so gering wie möglich sein. Für durch Immission verursachte Schäden kann jeder Betrieb -aber auch jeder Bürger -verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortung und Kontrolle im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt aber weiterhin beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM). Dieser muss sich an das Schornsteinfegerhandwerksgesetz, welches in der Innung festgeschrieben ist, halten. Im Jahr 2009 beging die Innung der Schornsteinfeger in Sachsen ihr 300 jähriges Bestehen. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz regelt in Deutschland die Einteilung in Bezirke. Im Regierungsbezirk Leipzig gibt es ungefähr 60 Bezirke. Die Bezirksschornsteinfegermeister haben darauf zu achten, dass alle Tätigkeiten, die das Gesetz verlangt, auch durchgeführt werden. Die Bundesimmissionsverordnung sieht seit 2008 verkürzte Intervalle zur Kontrolle der Feuerstätten vor. Neu ist jetzt, dass es bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister (BBSM) gibt, die noch strenger alle Schornsteinfegertätigkeiten kontrollieren müssen. Ihnen obliegt die Bauabnahme jeder neuen Feuerstätte. Nach dem Einbau einer neuen Gasheizanlage durch den Installateur, auch wenn sie optimal eingestellt wurde, muss die Abnahme der Heizanlage durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister (BBSM) erfolgen. Auch die Änderung von Neubauten an Feuerungsanlagen muss vom BBSM kontrolliert werden. Der BBSM ist verantwortlich für die Feuerstättenschau und innerhalb von 7 Jahren muss diese zweimal durch den BBSM erfolgen. Der BBSM ist verantwortlich für das Führen des Kehrbuches und des Feuerstättenbescheids (Kehrordnung), den der Kunde zu bekommen hat.
Kontrolliert werden müssen: moderne Gasanlagen alle 2 Jahre, vorausgesetzt der BBSM hat den Neubau der Gasanlage kontrolliert, alle anderen Gasanlagen müssen jährlich kontrolliert werden. Kamine müssen jährlich 1mal oder sogar 2mal jährlich kontrolliert werden, je nach Nutzung des Kamins. Der Bezirksschornsteinfeger-meister (BSM) hat folgende Aufgaben: das Kehren der Kaminanlage, die Abgasmessung, die Abgaswegeüberprüfung (Sicherheitsüberprüfung) an den Heizungen. Aus diesem Grund sind in Mehrfamilienhäusern in den Küchen die Abgaswegeüberprüfungen notwendig. Je nach Bauart sind die Abgaswege bis zum eigentlichen Schornstein oft verwinkelt und bedürfen einer Abgasüberprüfung. Bezirksschornsteinfegermeister (oder ihre Gesellen) als Hüter des Brandschutzes sind Glied der öffentlichen Verwaltung. Deshalb darf niemand ihnen den Zugang zur Wohnung verwehren. Besondere Anforderungen werden an die Zunft der BSM gestellt, dazu gehört Zuverlässigkeit und Diskretion. Der Kunde muss sich an den BSM wenden, den er für sich als zuverlässig erkannt hat. Diese Entscheidung ist meistens ein Dauerauftrag, kann aber auch gekündigt werden. Großkunden (10 Wohnungen) müssen sich mit dem Hausbesitzer einigen, der den Entscheid für den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger trifft. Es gibt Schornsteinfeger innerhalb der EU, die einfache Kehrarbeiten übernehmen können, das Monopol der Schornsteinfeger könnte damit gebrochen sein, aber die Kontrolle und Verantwortung im Bereich der Kehr- und Überprüfungsarbeiten liegt weiterhin beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister, der mit dem Kunden den Vertrag ausgehandelt hat. Der BSM berät den Kunden über festgestellte Mängel an Heizungsanlage oder am Kamin, welches Brennmaterial bevorzugt werden sollte und welches auf keinen Fall zu verwenden ist. Die Beratung erstreckt sich auch auf Holzstapelung im Kamin, Beachtung von Witterung, alles zum Schutz vor Qualm, störenden Geruch oder Ruß. Nachbarn dürfen nicht belästigt oder sogar gesundheitlich gefährdet werden. Der BSM muss alle durchgeführten Arbeiten und Kontrollen und festgestellte Mängel dem BBSM melden, auf einem Formblatt ist alles nachweisbar. Sollte der Besitzer der Gasanlage oder des Kamins festgestellte Mängel nicht beseitigt haben, ist der BBSM verpflichtet, diesen Verstoß gegen das Immissionsgesetz der Behörde zu melden. Dem Besitzer der Feuerstätte kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro auferlegt werden. Die sächsische Landesinnung der Bezirksschornsteinfegermeister hält sich an die Ordnung der zentralen Innung in Deutschland. Es gibt einen technischen Innungswart, einen Wart für Berufsbildung und einen Wart für Öffentlichkeitsarbeit. Alle arbeiten vernetzt und achten darauf, dass die Bundesimissionsverordnung eingehalten wird.
Viele Menschen schauen fasziniert in die Flamme einer Kerze oder in die lodernde Glut im Kamin. Kaminbauer haben in den letzten Jahren viele Ideen bekundet. Kamine in allen Formen und Farben, ob Kacheln oder Speckstein, oder Verkleidung mit Holz oder Metall –alles liegt im Trend. Bei jeder auch noch so modernen Heizquelle muss die Immissionsschutzverordnung beachtet werden. Jeder ist verpflichtet, die vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den Schornsteinfegermeister einzuhalten. Das ist Schutz für die Gesundheit aller.
Also: der Schornsteinfeger bringt auch in der Gegenwart Glück.
aneu