Schornsteinfeger - Glücksbringer?
Menschen brauchen Feuer für Wärme und Essenzubereitung. Anfangs waren die
Feuerstellen im Freien, später in Höhlen und zuletzt in Häusern. Die Häuser
bestanden zunächst aus Holz und der notwendige Feuerabzug, der Schornstein,
bestand ebenfalls aus Holz. Abgesehen von der Brandgefahr war der sich ablagernde
Ruß im Schornstein eine Gefahr. Der Ruß verengte zunehmend die Schornsteinlichtung,
die Esse zog nicht mehr. Die Rückstände des Feuers schlugen zurück ins Innere
des Hauses und brachten neben dem Qualm auch giftige Verbrennungsstoffe
(Kohlenmonoxid) ins Haus. Der Schornstein musste gereinigt (gefegt) werden.
Diese schmutzige Arbeit wollte niemand erledigen. So wurde lange kräftig
geheizt, ohne auf Folgen zu achten. Die Brandgefahr war hoch. Oft brannte
das Haus und die Umgebung. Im Mittelalter gab es flächendeckende Großbrände
in vielen Städten.
Pfiffige Wanderburschen zogen durch die Städte und boten sich an, den Schornstein
zu fegen. Jeder Haubesitzer war froh, dass die umherziehenden Schornsteinfeger
diese Arbeit übernahmen. Hatte der Schornsteinfeger seine Arbeit getan,
konnte man beruhigt wieder heizen. Es war ein Glück, wenn der Schornsteinfeger
kam: er war der Glücksbringer.
Zeitgleich mit der Schornsteinfegergilde entwickelte sich im Mittelalter
die freiwillige Feuerwehr. Gegenwärtig sind die Häuser mit Herd, Kamin und
Heizanlagen (Gas, Öl, Holz, Erdwärme) komfortabel ausgestattet. Aber geblieben
ist die Gefahr der Immission, nämlich die störende Einwirkung von Verunreinigung
der Luft und des Wassers z.B. durch Ruß, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid,
Fluorwasserstoff, Schwermetalle, durch lästige Gerüche und Qualm auf Lebewesen
oder Gegenstände als Folge einer Emission.
Die Bundesimmissionschutzverordnung in Deutschland, die seit den 1970er
Jahren gilt, hat jetzt eine neue gesetzmäßige Folge erfahren, die zum 01.01.2013
in Kraft tritt. Jeder Haus- und Wohnungsbesitzer (jeder Betrieb) ist verpflichtet,
seine Heizanlage bzw. seinen Kamin in regelmäßig festgesetzten Intervallen
prüfen zu lassen. Die Schadstoffbelastung muss so gering wie möglich sein.
Für durch Immission verursachte Schäden kann jeder Betrieb -aber auch jeder
Bürger -verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortung und Kontrolle im
Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt aber weiterhin beim
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM). Dieser muss sich an das
Schornsteinfegerhandwerksgesetz, welches in der Innung festgeschrieben ist,
halten. Im Jahr 2009 beging die Innung der Schornsteinfeger in Sachsen ihr
300 jähriges Bestehen. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz regelt in Deutschland
die Einteilung in Bezirke. Im Regierungsbezirk Leipzig gibt es ungefähr
60 Bezirke. Die Bezirksschornsteinfegermeister haben darauf zu achten, dass
alle Tätigkeiten, die das Gesetz verlangt, auch durchgeführt werden. Die
Bundesimmissionsverordnung sieht seit 2008 verkürzte Intervalle zur Kontrolle
der Feuerstätten vor. Neu ist jetzt, dass es bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister
(BBSM) gibt, die noch strenger alle Schornsteinfegertätigkeiten kontrollieren
müssen. Ihnen obliegt die Bauabnahme jeder neuen Feuerstätte. Nach dem Einbau
einer neuen Gasheizanlage durch den Installateur, auch wenn sie optimal
eingestellt wurde, muss die Abnahme der Heizanlage durch den bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegermeister (BBSM) erfolgen. Auch die Änderung von Neubauten
an Feuerungsanlagen muss vom BBSM kontrolliert werden. Der BBSM ist verantwortlich
für die Feuerstättenschau und innerhalb von 7 Jahren muss diese zweimal
durch den BBSM erfolgen. Der BBSM ist verantwortlich für das Führen des
Kehrbuches und des Feuerstättenbescheids (Kehrordnung), den der Kunde zu
bekommen hat.
Kontrolliert werden müssen: moderne Gasanlagen alle 2 Jahre, vorausgesetzt
der BBSM hat den Neubau der Gasanlage kontrolliert, alle anderen Gasanlagen
müssen jährlich kontrolliert werden. Kamine müssen jährlich 1mal oder sogar
2mal jährlich kontrolliert werden, je nach Nutzung des Kamins. Der Bezirksschornsteinfeger-meister
(BSM) hat folgende Aufgaben: das Kehren der Kaminanlage, die Abgasmessung,
die Abgaswegeüberprüfung (Sicherheitsüberprüfung) an den Heizungen. Aus
diesem Grund sind in Mehrfamilienhäusern in den Küchen die Abgaswegeüberprüfungen
notwendig. Je nach Bauart sind die Abgaswege bis zum eigentlichen Schornstein
oft verwinkelt und bedürfen einer Abgasüberprüfung. Bezirksschornsteinfegermeister
(oder ihre Gesellen) als Hüter des Brandschutzes sind Glied der öffentlichen
Verwaltung. Deshalb darf niemand ihnen den Zugang zur Wohnung verwehren.
Besondere Anforderungen werden an die Zunft der BSM gestellt, dazu gehört
Zuverlässigkeit und Diskretion. Der Kunde muss sich an den BSM wenden, den
er für sich als zuverlässig erkannt hat. Diese Entscheidung ist meistens
ein Dauerauftrag, kann aber auch gekündigt werden. Großkunden (10 Wohnungen)
müssen sich mit dem Hausbesitzer einigen, der den Entscheid für den bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger trifft. Es gibt Schornsteinfeger innerhalb der EU,
die einfache Kehrarbeiten übernehmen können, das Monopol der Schornsteinfeger
könnte damit gebrochen sein, aber die Kontrolle und Verantwortung im Bereich
der Kehr- und Überprüfungsarbeiten liegt weiterhin beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister,
der mit dem Kunden den Vertrag ausgehandelt hat. Der BSM berät den Kunden
über festgestellte Mängel an Heizungsanlage oder am Kamin, welches Brennmaterial
bevorzugt werden sollte und welches auf keinen Fall zu verwenden ist. Die
Beratung erstreckt sich auch auf Holzstapelung im Kamin, Beachtung von Witterung,
alles zum Schutz vor Qualm, störenden Geruch oder Ruß. Nachbarn dürfen nicht
belästigt oder sogar gesundheitlich gefährdet werden. Der BSM muss alle
durchgeführten Arbeiten und Kontrollen und festgestellte Mängel dem BBSM
melden, auf einem Formblatt ist alles nachweisbar. Sollte der Besitzer der
Gasanlage oder des Kamins festgestellte Mängel nicht beseitigt haben, ist
der BBSM verpflichtet, diesen Verstoß gegen das Immissionsgesetz der Behörde
zu melden. Dem Besitzer der Feuerstätte kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro
auferlegt werden. Die sächsische Landesinnung der Bezirksschornsteinfegermeister
hält sich an die Ordnung der zentralen Innung in Deutschland. Es gibt einen
technischen Innungswart, einen Wart für Berufsbildung und einen Wart für
Öffentlichkeitsarbeit. Alle arbeiten vernetzt und achten darauf, dass die
Bundesimissionsverordnung eingehalten wird.
Viele Menschen schauen fasziniert in die Flamme einer Kerze oder in die
lodernde Glut im Kamin. Kaminbauer haben in den letzten Jahren viele Ideen
bekundet. Kamine in allen Formen und Farben, ob Kacheln oder Speckstein,
oder Verkleidung mit Holz oder Metall –alles liegt im Trend. Bei jeder auch
noch so modernen Heizquelle muss die Immissionsschutzverordnung beachtet
werden. Jeder ist verpflichtet, die vorgegebenen Schutzmaßnahmen und die
Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den Schornsteinfegermeister einzuhalten.
Das ist Schutz für die Gesundheit aller.
Also: der Schornsteinfeger bringt auch in der Gegenwart Glück.
aneu