Fehlende Abstimmung zu Öffnungszeiten des Bürgeramtes in Lützschena-Stahmeln
Schreiben des Hauptamtes vom 09. 06.11
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
der Ortschaftsrat muss sich beschwerdeführend direkt an Sie wenden, da uns über das Hauptamt massive Einschränkungen zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes in Lützschena zum 01.08.11 angekündigt worden sind.
Dieses Vorgehen kann der Ortschaftsrat nicht hinnehmen, da es zu einem weiteren Abbau der Bürgernähe führt. In diesem Zusammenhang von Service oder gar noch von Luxus zu sprechen ist ein Hohn für die Einwohner der Ortsteile.
Dies hat nichts mit einer schlanken Verwaltung zu tun!
Schon bisher kam es laufend zu Schließungen des Bürgeramtes, aktuell ist seit dem 7. Juli keine Öffnung gewesen. Die Zusammenstellung der Schließzeiten des letzten Jahres werden nachgereicht.
Das Argument der geringen Besucherzahlen können wir nicht gelten lassen, da viel zu oft die Bürger vor verschlossener Tür stehen und somit keine andere Wahl haben, als ein anderes Bürgeramt aufzusuchen. Die Bürger empfinden das als unangemessene Behandlung, wir teilen diese Ansicht.
Wir verweisen auf die Regelung der Eingliederungsvereinbarung und betrachten die Festlegung der Öffnungszeit als einen Verstoß gegen die fehlende Abstimmung. Es wird mit der Öffnungszeit mittwochs von 9-14 Uhr die Fortsetzung „des Sterbens auf Raten“ eingeleitet. Die Belange der Bürger, die Arbeit haben, findet keine Berücksichtigung.
Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes, der Bibliothek und des Ortsvorstehers müssen aufeinander abgestimmt sein und es dem Bürger ermöglichen, mehrere Anliegen auf einem Weg zu erledigen. Das war bisher donnerstags der Fall.
Hier müssen in der Stadtpolitik zur Sicherung der Öffnungszeiten der Bürgerämter andere Entscheidungen getroffen werden und entsprechendes Personal vorgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Margitta Ziegler
Ortsvorsteherin