Dateiname: ak11-neuigkeiten

 

Informationen aus dem Rathaus Leipzig

 

Neuer Personalausweis seit 1. November 2010

Seit dem 1. November wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat mit Internetfunktion den bisherigen Personalausweis ablösen. Alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger, die ab diesem Zeitpunkt in den Leipziger Bürgerämtern einen Personalausweis beantragen, erhalten dann den neuen Personalausweis mit kontaktlosem Chip im Scheckkartenformat.

Die bisherigen Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig. Es besteht keine Umtauschpflicht. Aufgrund des geänderten Bearbeitungsverfahrens bei der Beantragung sowie auch bei der Abholung kann es zeitweise zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Das Ordnungsamt bittet dafür um Verständnis.

Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und seinen Funktionen findet man im Internet unter www.leipzig.de oder www.personalausweisportal. de

Für die Bearbeitung eines Anliegens können die Leipziger – unabhängig von ihrer Leipziger Wohnanschrift – in einem Bürgeramt der Stadt Leipzig ihrer Wahl vorsprechen.

Bürgeramt Lützschena-Stahmeln, Am Brunnen 4, 04159 Leipzig-Lützschena, Tel.: 0341 123-5580

Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr

 

Neue Öffnungszeiten des Umweltinformationszentrums (UiZ)

Das Umweltinformationszentrum (UiZ) im Technischen Rathaus (Prager Straße 118-136) ist seit dem 19. Oktober jeweils dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 10-13 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine unter der Rufnummer 0341 123 6711 vereinbart werden. Das UiZ erreicht man im Technischen Rathaus über das Hauptfoyer sowie im Außenbereich über den Eingang Haus A II.

 

Abfallwirtschaft: Neukalkulation der Gebührensätze unumgänglich

Kostenänderungen bei der Abfallversorgung, veränderte Behältergewichte und veränderte Behälter- und Leerungszahlen machen eine Neukalkulation der Gebührensätze in der Abfallwirtschaft unumgänglich.

Ab 1. Januar 2011 gelten deshalb neue Gebührensätze. Das 2006 eingeführte Gebührenmodell bleibt unverändert. Darauf basierend und abhängig vom verwendeten Behältersystem liegen die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Einwohner für die Abfallwirtschaft im Jahr 2011 für Nutzer mit Biotonnen zwischen 1,14 Euro und 1.66 Euro höher als in der Prognose für 2010. Kompostieren die Abfallerzeuger selbst, beträgt der durchschnittliche Anstieg der Ausgaben in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße zwischen 63 Cent und 82 Cent pro Einwohner und Jahr. Die Gebührenerhöhungen fallen relativ moderat aus, da zurzeit noch auf eine Rückstellung zur Stützung der Gebühren zurückgegriffen werden kann.