Dateiname: ak10-informationen
Von den Ämtern der Stadt wird informiert:
Umweltzone, Bearbeitungsstart der Ausnahmeanträge
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmen von den Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone, die als zentrale Maßnahme des Luftreinhaltungsplanes der Stadt Leipzig ab 1. März 2011 wirksam wird, hat begonnen. Die Leipziger haben nun ein halbes Jahr Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Ausnahmeregelungen, die beantragt werden müssen, sind gebührenpflichtig. Die Antr#ge werden beim Ordnungsamt gestellt, das federführend bei diesem Verfahren ist. Zur Bearbeitung der Anträge wurde ein Team aus 13 Verwaltungsmitarbeitern gebildet, das im Rathaus Leutzsch zu finden ist. Dieses Team betreut ebenso die Hotline (123 34 34), über die sich Bürger telefonisch informieren können.
Fragen können auch per E-Mail unter der Adresse umweltzone@leipzig.de, die an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Informationen sind zudem im Internet-Portal der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de zu finden.
Bis Jahresende Umtausch alter Parkausweise für Behinderte
Alle vor dem Jahr 2001 ausgegebenen blauen Parkausweise für Blinde sowie schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung müssen bis zum Jahresende umgetauscht werden. Ab 1. Januar 2011 gelten für diese Personen nur noch die neuen blauen europäischen Parkausweise für Behinderte.
Die Beantragung des Umtausches ist zu folgenden Zeiten im Ordnungsamt (Prager Straße 136, Haus A, Zimmer A 3040) möglich: Mo, Die, Do und Fr 9-12 sowie Die 13 bis 18 und Do 13-16 Uhr.
Als Unterlagen sind der alte blaue Parkausweis, die alte Ausnahmegenehmigung im A4-Format, der Personalausweis oder der Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung, der Schwerbehindertenausweis sowie ein aktuelles Passfoto mitzubringen.
Erfolgt die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten, ist zusätzlich dessen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Vollmacht oder ein Betreuerausweis vorzulegen.
Es wird empfohlen nicht bis zum Jahresende zu warten, sondern sich zeitig um eine Neuausstellung der Parkerleichterung zu bemühen.
Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet
Pflanzliche Abfälle dürfen durch Verrotten, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück entsorgt werden. Dies entspricht den Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung und gilt auch für das durch Häckseln oder Schreddern vorbehandelte Abfälle.
Außerdem bestehen in der Stadt Leipzig zahlreiche weitere Entsorgungsmöglichkeiten wie Wertstoffhöfe, Gartenabfallcontainer und Biotonnen. Dagegen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Leipzig grundsätzlich verboten.
Das Amt für Umweltschutz hat zu diesem Thema ein Merkblatt erarbeitet, welches unter www.leipzig.de/de/buerger/umwelt/publikationen/07966 zum Download bereit steht und zudem im Haus A des Technischen Rathauses /Prager Straße 118-136) erhältlich ist. Auf diesem Merkblatt finden die Leipziger auch Kontaktadressen zur Stellung eines Ausnahmeantrages, falls eine Verrottung oder die Nutzung der kostenlosen oder kostenpflichtigen Entsorgungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig im Einzelfall nicht möglich ist.
Einhaltung Polizeiverordnung vom 9.12.2009
-.Sie gilt im gesamten Stadtgebiet (§1)
-.Hecken und Pflanzungen dürfen Gehwege und Fahrbahnen nicht beeinträchtigen (§2)
-.Abbrennen von Lager- und Brauchtumsfeuern bedarf der Genehmigung (§9)
-.lärmerzeugende Haus- und Gartenarbeiten und motorbetriebene Garten- und Bodenbearbeitungsgeräte dürfen außerhalb der Zeiten Mo.-Sa. von 7-13 und 15-20 Uhr nicht durchgeführt bzw. betrieben werden, Trimmer und Freischneider sind nicht in den Zeiten Mo.-Sa. 7-9 , 13-17 und 17-20 Uhr zu benutzen (§10)
-.Einwurf in Wertstoffbehälter nur Mo.-Sa. 7-13 und 15-20 Uhr