Meldungen aus dem Rathaus der Stadt Leipzig
Lohnsteuerkarten 2010 auch für 2011 gültig
Die gelbe Lohnsteuerkarte für
das Jahr 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte dieser Art im Postversand. Ab 2011
wird die farbige Pappkarte durch das elektronische Verfahren ElsterLohn II zur
Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Da die Einführung dieses
Verfahrens bei den Finanzämtern stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte
2010 auch für das Jahr 2011 gültig sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält jeder
Arbeitnehmer und nimmt diese wie gehabt bei einem Arbeitsplatzwechsel mit –
auch 2011.
Arbeitnehmer, die im Jahr
2011 erstmalig eine Tätigkeit beginnen und nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte
für das Jahr 2010 sind, erhalten beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Für
alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist ab 1. Januar
2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Ab dem Jahr 2012 werden die
notwendigen Daten von Arbeitnehmern mittels der persönlichen
Steueridentifikationsnummer durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für
Steuern abgefragt. Das erfolgt anhand der steuerlichen Identifikationsnummer
und des Geburtsdatums, welches die Arbeitnehmer zu Beginn der Tätigkeit dem
Arbeitgeber mitteilen.
Nehmen Hundehalter ihre Pflichten ernst?
Um das zu überprüfen, führte
das Ordnungsamt der Stadt im Juni umfassende Kontrollen zur Einhaltung der
Vorschriften zum Umgang mit Hunden durch.
Insgesamt wurden 347
Hundehalter angetroffen und kontrolliert. Ergebnis der Kontrollen ist, dass sich
ca. 30 Prozent aller kontrollierten Hundehalter nicht an die Regelungen der
Polizeiverordnung gehalten haben. Dieses Verhalten ist aus der Sicht des
Ordnungsamtes kritikwürdig und nicht zu akzeptieren. 64 Verstöße wurden
angezeigt, darunter 55 Anzeigen wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht, fünf
Anzeigen wegen fehlender Behältnisse (Tüten) zum Aufsammeln von Hundekot, drei
Anzeigen wegen nicht mitgeführter Steuermarke und eine Anzeige wegen
Verweigerung der Angaben zur Person. Des weiteren gab
es 41 mündliche Verwarnungen zur Einhaltung der Leinenpflicht.
Eine weitere Komplexkontrolle
ist demnächst geplant. Diese basiert auf der Polizeiverordnung über öffentliche
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (§ 16, Abs. 3 bis 6). Bis dahin
führen die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes Hundekontrollen im Rahmen
ihres täglichen Streifendienstes durch.
Alle Hundehalter werden
hiermit noch einmal aufgefordert, sich an die Verhaltensregeln (Leinenpflicht,
Mitnahme von Hundekot etc.) zu halten.
Bundes-Projekt Bürgerarbeit – auch Leipzig erhielt den
Zuschlag innerhalb der ausgewählten Modellregionen. Der Projektstart ist für
den 1. August 2010 geplant.
Ziel ist, die Chancen für
Langzeitarbeitslose langfristig zu verbessern. Die
ARGE Leipzig will die Vermittlung maßgeblich intensivieren. Die Vermittler
werden gemeinsam mit den Betroffenen Stärken und Schwächen analysieren und
zielführende Aktivitäten einleiten. Nähere Informationen sind bei der ARGE Leipzig zu erhalten.