Ausgestattet mit weitreichenden Rechten und Pflichten –

unser Ortschaftsrat

 

Der neu gewählte Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln ist seit 81 Tagen im Amt. In dieser Ausgabe unserer Ortschaftszeitung informieren wir bereits über seine dritte öffentliche Sitzung. Mit viel Elan und Verantwortungsbewusstsein erfüllen die sieben Ortschaftsräte ihren Wählerauftrag.

 

Ortschaftsrat Horst Pawlitzky hat für unsere Leser die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ortschaftsrates, wie sie die Sächsische Gemeindeordnung festgelegt hat, zusammengestellt. Nachstehend veröffentlichen wir seinen Text.

Die Redaktion

 

 

Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltmittel über die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht. Zu seinen Aufgaben gehören die Pflege des Ortsbildes und die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht, die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft, die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums, die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften sowie die die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten. Zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben werden ihm angemessene Haushaltmittel zur Verfügung gestellt und gemäß dem Eingemeindungsvertrag Brauchtumsmittel.

 

Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die die Ortschaft betreffen, ins-besondere bei der Aufstellung der ortsteilbezogenen Haushaltansätze, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Ortsvorsteherin ist Ehrenbeamte auf Zeit, ist ebenso wie die Ortschaftsräte ehrenamtlich tätig, vertritt den Oberbürgermeister und dessen Beigeordnete beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates. Sie kann an den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen, besitzt dort Rederecht. Im Verhinderungsfall wird sie von einem ihrer beiden Stellvertreter (Herr Dr. Fanenbruck oder Herr Pawlitzky) vertreten.

 

Die Beratungen des Ortschaftsrates sind bis auf Ausnahmen öffentlich und werden von der Ortsvorsteherin geleitet. Sie finden mit Ausnahme der Sommermonate monatlich statt. Stadträte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen. Die Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrates, die stets eine Bürgerfragestunde einschließt, ist fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen („Auen Kurier“, Aushang in den Schaukästen der Ortschaft). Der Ortschaftsrat ist Herausgeber des Ortsblattes „Auen Kurier“. Die Ortsvorsteherin oder von ihr beauftragte Ortschaftsräte führen regelmäßig Sprechstunden für die Einwohner der Ortschaft in ihrem Büro im Rathaus Lützschena, Am Brunnen 4, 04159 Leipzig durch. Sie ist darüber hinaus erreichbar über die Tel.-Nr. 0341/3911220 und die E-Mail-Adresse RA-Ziegler@t-online.de.

 

Stand per Januar 2010

 

Horst Pawlitzky