Ausgestattet mit weitreichenden Rechten und Pflichten
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unser Ortschaftsrat
Der neu gewählte
Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln ist seit 81 Tagen im Amt. In dieser
Ausgabe unserer Ortschaftszeitung informieren wir bereits über seine dritte
öffentliche Sitzung. Mit viel Elan und Verantwortungsbewusstsein erfüllen die
sieben Ortschaftsräte ihren Wählerauftrag.
Ortschaftsrat Horst Pawlitzky hat für unsere Leser die Aufgaben, Rechte und
Pflichten des Ortschaftsrates, wie sie die Sächsische Gemeindeordnung
festgelegt hat, zusammengestellt. Nachstehend veröffentlichen wir seinen Text.
Die Redaktion
Entsprechend der Sächsischen
Gemeindeordnung entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Haushaltmittel über die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der
in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, die Reihenfolge der
Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von
Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht
hinausgeht. Zu seinen Aufgaben gehören die Pflege des Ortsbildes und die
Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren
Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht, die Förderung von
Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft, die Förderung
und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums, die
Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften sowie die die Information,
Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.
Zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben werden ihm angemessene
Haushaltmittel zur Verfügung gestellt und gemäß dem Eingemeindungsvertrag Brauchtumsmittel.
Der Ortschaftsrat ist zu
wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die die Ortschaft betreffen, ins-besondere
bei der Aufstellung der ortsteilbezogenen Haushaltansätze, zu hören. Er hat ein
Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die
Ortsvorsteherin ist Ehrenbeamte auf Zeit, ist ebenso wie die Ortschaftsräte ehrenamtlich tätig, vertritt den Oberbürgermeister
und dessen Beigeordnete beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates. Sie
kann an den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender
Stimme teilnehmen, besitzt dort Rederecht. Im Verhinderungsfall wird sie von
einem ihrer beiden Stellvertreter (Herr Dr. Fanenbruck
oder Herr Pawlitzky) vertreten.
Die Beratungen des
Ortschaftsrates sind bis auf Ausnahmen öffentlich und werden von der
Ortsvorsteherin geleitet. Sie finden mit Ausnahme der Sommermonate monatlich
statt. Stadträte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte
sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme
teilnehmen. Die Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrates, die stets eine
Bürgerfragestunde einschließt, ist fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen
(„Auen Kurier“, Aushang in den Schaukästen der Ortschaft). Der Ortschaftsrat
ist Herausgeber des Ortsblattes „Auen Kurier“. Die Ortsvorsteherin oder von ihr
beauftragte Ortschaftsräte führen regelmäßig Sprechstunden für die Einwohner
der Ortschaft in ihrem Büro im Rathaus Lützschena, Am Brunnen 4, 04159 Leipzig
durch. Sie ist darüber hinaus erreichbar über die Tel.-Nr. 0341/3911220 und die
E-Mail-Adresse RA-Ziegler@t-online.de.
Stand per Januar 2010
Horst Pawlitzky