Bekanntmachung

Nachdem das könig[liche] Ministerium des Inneren

den 31sten. August 1867

als Termin für Abgabe der Stimmen zu den Wahlen des norddeutschen Bundes festgesetzt und das könig[liche] Gerichtsamt II Leipzig den Unterzeichneten die Function des Wahldirigenten für den Wahlbezirk von

Lützschena, Quasnitz, Hänichen

übertragen hat; bringt derselbe zur öffentlichen Kenntniß daß

1.) Die Ortschaften Lützschena, Quasnitz u. Hänichen zu einem Wahlbezirk abgegrenzt sind. –

2.)Daß die Abgabe der Stimmzettel an obengenanntem Tage, Sonnabend den 31sten. August in der Zeit von Früh 9 Uhr an bis spätestens Nachmittag 3 Uhr in der Schänke zu Quasnitz zu erfolgen hat.

Die abgestempelten Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten an obgedachtem Orte der Wahlhandlung am 31sten. August von Früh 9 Uhr an in Empfang zu nehmen und es wird darauf aufmerksam gemacht daß kein anderer Stimmzettel gültig ist als wie der von der Behörde ausgetheilte sowie auch daß zu dessen Gültigkeit unbedingt notwendig ist daß derselbe den Namen nur einer Person enthalte, welche wählbar, und so bezeichnet sein muß daß kein Zweifel über dieselbe übrig bleibt, und daß jeder Stimmberechtigte den von ihm ausgefüllten Stimmzettel in eigener Person abgeben muß.

 

Lützschena

d. 22sten. August                 Der Wahldirigent

1867                             Speck von Sternburg