Bekanntmachung
Nachdem das könig[liche] Ministerium des
Inneren
den 31sten.
August 1867
als Termin für
Abgabe der Stimmen zu den Wahlen des norddeutschen Bundes festgesetzt
und das könig[liche]
Gerichtsamt II Leipzig den Unterzeichneten die Function
des Wahldirigenten für den Wahlbezirk von
Lützschena, Quasnitz, Hänichen
übertragen hat; bringt
derselbe zur öffentlichen Kenntniß daß
1.) Die
Ortschaften Lützschena, Quasnitz u. Hänichen zu einem Wahlbezirk abgegrenzt sind. –
2.)Daß die Abgabe der Stimmzettel an obengenanntem Tage, Sonnabend
den 31sten. August in der Zeit von Früh 9 Uhr an bis spätestens
Nachmittag 3 Uhr in der Schänke zu Quasnitz zu erfolgen
hat. –
Die
abgestempelten Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten an obgedachtem Orte der Wahlhandlung am 31sten.
August von Früh 9 Uhr an in Empfang zu nehmen und es wird darauf aufmerksam
gemacht daß kein anderer Stimmzettel gültig ist als
wie der von der Behörde ausgetheilte sowie auch daß zu dessen Gültigkeit unbedingt notwendig ist daß derselbe den Namen nur einer Person enthalte,
welche wählbar, und so bezeichnet sein muß daß kein Zweifel über dieselbe übrig bleibt, und daß jeder Stimmberechtigte den von
ihm ausgefüllten Stimmzettel in eigener Person abgeben muß.
Lützschena
d.
22sten. August Der Wahldirigent
1867 Speck von
Sternburg