Vergabe von finanziellen Mitteln aus dem
Fonds „Förderung des örtlichen Brauchtums und des Vereinslebens“
Allen
Antragstellern wird nur über den Auenkurier mitgeteilt, dass die Anträge auf
Mittelvergabe aus dem Fonds „Förderung des örtlichen Brauchtums und des
Vereinslebens“ bis spätestens 20. März
an das Büro der Ortsvorsteherin im Rathaus Lützschena, Am Brunnen 4, zu
stellen sind. Bereits erfolgte Anmeldungen sind nach diesen Kriterien zu wiederholen,
verspätete Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der
Fördermittelantrag muss die Maßnahmen kurz sowie die gewünschte Unterstützung
darlegen.
Ein wichtiges
Kriterium für die Vergabe wird, wie in den vorangegangenen Jahren, die
Darlegung von Ideen und Aktivitäten des Antragstellers zur Teilnahme und
Unterstützung des Sport- und Heimatfestes sein. Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit,
Entwicklung der Heimatverbundenheit und des Geschichtsbewusstseins sind
weitere Kriterien.
Bitte melden Sie,
wenn besondere Anlässe oder Jubiläen Ihres Vereins anstehen.
Die Beschlussfassung ist für die
Ortschaftsratssitzung am 6. April 2009 vorgesehen.
Hinweis: Auf die
Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.
Die Verwendung
ist über die Ortsvorsteherin mit Originalbelegen beim Büro für
Ratsangelegenheiten bis zum 30.11.2009 abzurechen.
Margitta Ziegler
Ortsvorsteherin