Öffentliche Weihnachtsbaumverbrennungen sind nicht
gestattet! – Mitteilung des Amtes für Umwelt -
In den letzten Jahren ist es
partiell zur Tradition geworden,
Weihnachtsbäume nach den Festtagen im Rahmen von Feierlichkeiten öffentlich zu
verbrennen. Diese Art der Entsorgung ist abfallrechtlich nicht zulässig, teilt
das städtische Amt für Umweltschutz mit.
Die Bäume sind auf einem der
angegebenen Ablageplätze zur Entsorgung durch die Stadtreinigung abzulegen, es
sei denn, die Bäume werden selbst verwertet oder kompostiert. Die alten Bäume
können zudem auf dem zuständigen Werkstoffhof abgegeben werden. Ein Gartenabfallbon ist dafür nicht
erforderlich.
Auch nach den Regelungen des
Lufteinhalteplans durch den die Feinstaubbelastung reduziert werden soll, kann
die ohnehin unzulässige Verbrennung von Christbäumen nicht genehmigt werden.