Öffentliche Weihnachtsbaumverbrennungen sind nicht gestattet! – Mitteilung des Amtes für Umwelt -

 

In den letzten Jahren ist es partiell zur Tradition  geworden, Weihnachtsbäume nach den Festtagen im Rahmen von Feierlichkeiten öffentlich zu verbrennen. Diese Art der Entsorgung ist abfallrechtlich nicht zulässig, teilt das städtische Amt für Umweltschutz mit.

 

Die Bäume sind auf einem der angegebenen Ablageplätze zur Entsorgung durch die Stadtreinigung abzulegen, es sei denn, die Bäume werden selbst verwertet oder kompostiert. Die alten Bäume können zudem auf dem zuständigen Werkstoffhof abgegeben werden. Ein Gartenabfallbon ist dafür nicht erforderlich.

 

Auch nach den Regelungen des Lufteinhalteplans durch den die Feinstaubbelastung reduziert werden soll, kann die ohnehin unzulässige Verbrennung von Christbäumen nicht genehmigt werden.