Neues aus dem Leipziger Rathaus

Neue Polizeiverordnung soll mehr für Sicherheit bei Fußballspielen sorgen

 

Für mehr Sicherheit bei Fußballspielen soll künftig die neue Polizeiverordnung der Stadt Leipzig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Fußballspielen im Zentralstadion, Alfred-Kunze-Sportpark und Bruno-Plache-Stadion sorgen.

 

Durch die Polizeiverordnung, die zunächst nur für ein Jahr gelten soll, werden die repressiven Einflussmöglichkeiten der Polizeibehörden verbessert. Die Verordnung gilt nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern  hat speziell festgelegte Geltungsbereiche, die sich aus den Arealen der drei Stadien und deren näherem Umfeld zusammensetzen. In diesen Geltungsbereichen kann auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sehr viel unkomplizierter und schneller reagiert werden, da die Polizeibehörden künftig auch unabhängig vom Hausrecht der Veranstalter aktiv werden können. Das heißt, das Regelungen zur Sicherheit in den Stadien und bei Fußballspielen, die vorher von den Stadionbetreibern auf privatrechtlichem Wege erlassen werden mussten, nun umfassend öffentlich-rechtlich organisiert werden, um das Agieren der Polizeibehörden zu erleichtern. In der neuen Polizeiverordnung werden klare Gebote und Verbote definiert, zu denen bekannte Restriktionen gehören, die beispielsweise rassistische, diskriminierende Äußerungen jeglicher Art oder das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln in den Arenen verbieten. Künftig soll auch fünf Stunden vor und fünf Stunden nach dem Spiel das Konsumieren und Mitführen von Alkohol in den Geltungsbereichen der Polizeiverordnung untersagt werden.

 

Auch Leipzig war bereits mehrfach von Fußballkrawallen betroffen. Die Stadtverwaltung hat darauf reagiert und arbeitet seit Jahren mit Vereinen, Polizei, städtischen Unternehmen und Stadionbetreibern sowie dem Fußballfanprojekt zusammen, um so eine bessere Abstimmung bei den Sicherheitsanforderungen bei Fußballspielen gewährleisten zu können.

 

Auch wenn diese Polizeiverordnung gegenwärtig zunächst nur in festgelegten Geltungsbereichen angewendet wird, so setzt sie doch neue Maßstäbe für den vom Ortschaftsrat und dem Verein angestrebten wirksameren Schutz für den Sportplatz des SV Sternburg in Lützschena und für dessen Fußballspiele. Das gilt besonders für die Verhinderung und Ahndung des Vandalismus, von dem wiederholt auch die Sporteinrichtungen der Ortschaft betroffen waren. Dennoch werden alle Einwohner erneut aufgerufen, bei der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Ortschaft aktiv mitzuwirken.