Inhalt und Ergebnisse der 45. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln vom 8. September 2008

 

                                                           

Die Ortsvorsteherein, Frau Ziegler, begrüßte die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die

anwesenden Gäste zur Ortschaftsratssitzung. Sie stellte die Beschlussfähigkeit des

Gremiumsfest.  Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Fassung bestätigt.

 

Protokollkontrolle

Die Ortsvorsteherin berichtete über die noch offenen Punkte aus vorangegangenen

Sitzungen des Ortschaftsrates

·      Zur Anfrage des Herrn Noth, bezüglich der Begrünung der Flächen oberhalb des Wohngebietes Stahmelner Höhe (BA 3), wurde beim Stadtplanungsamt angefragt. Es erfolgt von dort eine Information sobald ein neuer Stand vorliegt.

·      Zur Begrünung entlang westlich der Bahnstraße liegt noch immer keine Antwort des Amt für Umweltschutz vor. Die Maßnahme bleibt weiter unter Kontrolle.

·      Die Arbeiten zur Reinigung des Fahrgastunterstandes in Stahmeln wurden bisher nicht ausgeführt. Es ist eine Veränderung der Zuständigkeiten bei allen Fahrgastunterständen der Straßenbahnhaltstellen eingetreten, diese liegen nun bei den Leipziger Verkehrsbetrieben. Eine entsprechende bereits erfolgte Anfrage an diese wird um die Haltestellen Stahmelner Allee und Hänichen-Bismarckturm erweitert.

·      Das Schreiben der drei Ortsvorsteher als Ergebnis ihrer gemeinsamen Beratung mit der Forderung nach Änderung der Zusammensetzung der Fluglärmkommission wurde an die Sächsische Staatsregierung abgesandt.

·      Zum Problem an der Einmündung des Dorettenrings in die Hohle Gasse wegen eingeschränkter Sicht und Unfallgefahr, liegt eine Antwort des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt vor. Nach dessen Einschätzung der Situation mit Hinweis auf die Tempo-30-Zone und die allgemeinen Verhaltensvorschriften der StVO, kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass es “leider keine sich aus der StVO ergebenden Möglichkeiten, die vorhandene Situation mittels Verkehrszeichen zu verbessern.” Sieht..

·      Zur zukünftigen personellen Absicherung der Vorarbeiten zur Herausgabe des Auenkuriers schreitet die Klärung voran.

·        Die Information eines Bürgers der Bahnstraße aus der vorangegangenen Sitzung des Ortschaftsrates über verstärkten Lärm aus dem Porscheareal an den Pfingstfeiertagen und die Frage wieviele genehmigte besondere Ereignisse im Jahr 2008 bereits erfolgten, wurde an die Stadverwaltung weitergeleitet.

·        Der Zustand nach Verschmutzung an diversen Gebäuden mit Graffiti ist weiterhin unbefriedigend.

·        Die schriftliche Anfrage von Herrn Schneidenbach bezüglich des Bauvorhabens “Alte Maltuchfabrik” wurde mit der Bitte um Beantwortung an Herrn Bürgemeister zur Nedden weitergeleitet.

 

 

Themen der Bürgerfragestunde

 

·        Herr Wagner fragte nach den Ergebnissen der Beratung mit dem Flughafenchef, Herrn Malitzke. Der Ortschaftsrat, Herr Thurm, führte aus, dass ein Protokoll noch nicht vorliege. Weiterhin berichtet er, dass die Bodenlärmmeßstation des Flughafens in Lützschena abgebaut wurde und die Daten derzeit ausgewertet werden.

·        Herr Berger wies auf ein beabsichtigtes Straßenfest in Leipzig Nord-West (Georg-Schumann-Straße und gegebenenfalls auch Hallesche Straße) hin. Es existieren dazu jedoch noch keine Einzelheiten.

·        Herr Ziegler fragt nach dem Stand zum Wertstoffhof. Er wurde auf den dazu entsprechenden Tagesordnungspunkt verwiesen.

 

 

Information zum weiteren Ausbau des Luppendeiches.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt informierten Herr Frauendorf von der Landestalsperrenverwaltung und Herr Fried vom Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Die Landestalsperrenverwaltung wird auf der Grundlage eines Deichsicherungserlasses die Sanierung des Deiches Richtung Schkeuditz fortsetzen.

Die Städte Leipzig und Schkeuditz bekennen sich zum Elsterfernradweges. Ein entsprechender Vertrag ist in Vorbereitung. Maßstab für die Deichkrone ist der bisherige neue Ausbau. Ziel ist es, den Radweg bis zur Landesgrenze auf dem Deich zu führen.

Bankstandorte werden wie bisher an Auffahrten vorgesehen. Der Zugang zum Schloßpark Lützschena vom Südosten her wird in die Betrachtung einbezogen.

Herr Frauenhofer bezog sich auf die von der Landesdirektion Leipzig (ehemaliges Regierungspräsidium) erlassene Gefahrenabwehranordnung. Die Planung ist anspruchsvoll und soll bis Ende Oktober 2008 erfolgen. Die Sanierung wird in 5 Teilabschnitte untergliedert werden, der erste Abschnitt soll im Frühjahr 2009 begonnen werden. Die Gesamtmaßnahme soll in ca. 3 Jahren abgeschlossen sein.

Die Ortsvorsteherin wird bei entsprechendem Planungsstand Informiert werden.

Durch den Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass der jetzige Plattenweg von “Am Pfingstanger” in Richtung “Verlängerter Forstweg” als Zufahrt für die Auwaldstation erforderlich ist. Eine Kombination mit dem neu zu errichtenden Deichverteidigungsweg ist anzustreben.

 

 

Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan (Nr. 219)

„Wohngebiet am Heidegraben“.

 

Nachdem der Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln in seiner Sitzung am 09.06.2008 die Vorlage abgelehnt und der Fachausschuß für Stadztentwicklung und Bau daraufhin nicht votiert hatte, fand ein Abstimmungstermin zwischen Vertretern des Ortschaftsrates und des Stadtplanungsamtes beim Amtsleiter, Herrn Kunz, am 07.08.2008 statt.

Herr Christiansen (Stadtplanungsamt) trug die Beratungsergebnisse in der heutigen Sitzung nochmals erläutend, vor und bezog sich auf die Einwendungen des Ortschaftsrates.

Zur bemängelten unzureichenden Qualität des städtebaulichen Entwurfs

Es wurde dargelegt, dass der Entwurf durchaus eine dem Standort und der vorgesehenen Siedlungstypologie angemessene städtebauliche Qualität aufweist und sich in die vorhandene Bebauung westlich und östlich einfügt. Es wurden die Optimierungen zum rechtskräftigen Plan (kein Geschosswohnungsbau, deutlich geringere Verkehrsflächen), der große Grünflächenanteil und die unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten (beispielsweise auch "Bungalowstil") dargestellt. Zudem bewegt sich die Nachfrage innerhalb eines bestimmten Preissegmentes. Im Ergebnis der nochmaligen Untersuchungen seien Änderungen hierzu nicht erforderlich.

Lärmimmision durch Flughafenbetrieb

Da für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, sind die Wohnnutzungen durch den Lärmverursacher zu berücksichtigen. Änderungen des Planes sind daher unabhängig vom Ergebnis der Schallmessungen nicht erforderlich. Eine Festsetzung als Mischgebiet, dass nur zum Teil dem Wohnen dient, ist zwar möglich, jedoch wird bezweifelt, dass entsprechende gewerbliche Nutzer gefunden werden. Zudem ist mit zusätzlichen Emissionen zu rechnen, die die Qualität des Baugebietes wieder schmälern.

Im Ergebnis wurde vereinbart, die Aussagen zum Thema Schallimmissionen in der Begründung zu ergänzen, um Bauwillige ausdrücklich auf diesen Aspekt aufmerksam zu machen. Darüber hinaus soll in der Begründung zum Bebauunghsplan das Thema "Start- und Landebahn Süd" des Flughafens Leipzig/Halle besser verständlich formuliert werden.

Straßenbahnwendeschleife

Hierzu liegen bereits langfistige Forderungen des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln nach einer Verlagerung des potentiellen Standortes nach Westen (Einbeziehung der Haltestellen Freirodaer Weg und Hänichen/Bismarckturm) vor.

Im Abstimmungstermin wurde vereinbart, dass der Standort der Wendeschleife im weiteren Verfahren nochmals intensiv von den Leipziger Verkehrsbetrieben in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamtes zu prüfen ist. Gegebenenfalls ist es denkbar, eine kombinierte Anlage (Abstellanlage/Wendeschleife) im Bereich Windmühlenweg zu errichten, so dass die Wendeanlage im Bebauungsplan-Gebietes Gebiet nicht erforderlich wäre.

Da das Baurecht für die Wendeanlage über ein gesondertes Verfahren zu schaffen ist, trifft der Bebauuungsplan hierzu keine abschließenden Entscheidung. Um jedoch die Möglichkeit einer Wendeschleife offen zu halten, sollte die entsprechende Festsetzung zumindest vorerst beibehalten werden.

In Abhängigkeit von der oben genannten Prüfung könnte alternativ gegebenenfalls im Bedbauungsplan die Flächenfestsetzung für die Straßenbahn entfernt werden, jedoch keine Baufläche (die die Wendeschleife unmöglich machen würde), sondern eine Grünfläche festgesetzt werden. Hierzu hat eine Überarbeitung des Schallgutachten zu erfolgen, um sicherzustellen, dass auch diesbezüglich die Möglichkeiten für eine Wendeschleife erhalten bleiben.

Der Ortschaftsrat besteht nach Diskussion in der heutigen Beratung weiterhin auf seiner Forderung, die Wendeschleife im Bebauungsp-Gebiet nicht vorzusehen.

Versammlungsraum/Jugendclub/Kindertagesstätte

Die Einrichtungen sind im Plangebiet zulässig. Zu klären wäre eine Finanzierung. Änderungen des Planes sind nicht erforderlich.

Verlauf Heidegraben

Seitens des Ortschaftsrates wird ein mäandrierender Verlauf gewünscht.

Änderungen des Grabenverlaufes sind mittels Bebauungsplan-Festsetzung nicht möglich, da das (jetzt schon vorhandene) Baurecht durch ein wasserrechtliches Verfahren (Plangenehmigung) hergestellt wurde. Herr Christiansen erläuterte auch städtebauliche Vorzüge.

Etablierung einer Nahversorgungseinrichtung

Der Ortschaftsrat regte an, im Geltungsbereich eine Nahversorgungseinrichtung zu etablieren. Dies ist nach den Festsetzungen des Entwurfes für kleinflächige Einrichtungen ("Nachbarschaftsläden") bereits möglich. Änderungen des Planes sind daher nicht erforderlich.

Das Thema geht über den Bebauungsplan hinaus. Herr Christiansen erläuterte die Gesamtsituation der Ortschaft.

Im Abstimmungstermin wurde dazu vereinbart::

Im Stadtplanungsamt wird nochmals die rechtliche und städtebauliche Situation recherchiert und diskutiert. Im Anschluss sollen nochmals in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat eventuell  Lösungsvorschläge besprochen werden.

Zum weiteren Vorgehen wurde im Abstimmungstermin vereinbart:

Die vereinbarten Änderungen bewirken eine weitere Verzögerung um ca. 6 Monate. Da der Grundstückseigentümer jedoch möglichst zeitnah mit einer Realisierung beginnen möchte, erklärte sich der Ortschaftsrat damit einverstanden, den Auslegungsbeschluss für den Plan in unveränderter Fassung beschließen zu lassen. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Ortschaftsrat seine Anregungen nochmals einbringen. Diese werden dann entsprechend der oben genannten Ergebnisse in die Planung eingearbeitet, eventuell. ist dann eine erneute Auslegung für Teilbereiche durchzuführen.

 

Nach Diskussion schlug die Ortsvorsteherin folgende Beschlussfassung vor:

“Der Ortschaftsrat von Lütschena-Stahmeln stimmt der Vorlage zu. Ausgenommen von der Zustimmung ist ausdrücklich die vorgesehene Wendeschleife für die Straßenbahnlinie im Bebauungsplan-Gebiet. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beachtung der Bedenken der Ortsschaftsrates gemäß den Ergebnissen der Beratung vom 07.08.2008 bei der weiteren Bearbeitung des Bebauujgsplanes.”

Der Ortsschaftsrat stimmte darüber ab.

Votum: 5 dafür / keine Enthaltung / 1 dagegen

 

 

Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig und Zuwendungsfestlegungen.

 

Herr Branddirektor Wijtanowski begründete die Notwendigkeit der Überarbeitung der städtischen Feuerwehrsatzung. Seit dem Inkrafttreten des jetzigen Satzung vor 12 Jahren haben sich territoriale Voraussetzungen (Eingemeindungen) und rechtliche Grundlagen verändert.

Folgende Veränderungen können benannt werden:

Auf Grund gesetzlicher Änderungen wird die Aufwandsentschädigung der Ortswehrleiter herabgesetzt.

Die Freiwillige Feuerwehr kann jetzt Ehrungen für 50- und 60-jährige Mitgliedschaft vornehmen.

Rechtssicherheit für den Ausschluß von Kameraden aus der Freiwilligen Feuerwehr wurde geschaffen.

Der Einzugsbereich für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr wurde mit 2 km ums Gerätehaus definiert.

Nach Diskussion, in der seitens des Ortschaftsrates erneut auf die Notwendigkeit der Besetzung der Bauhöfe mit Feuerwehrleuten zur Absicherung der Einsatzbereitschaft am Tag hingewiesen wurde, wurde zur Vorlage votiert.

Votum: 5/0/1

 

Information zur Situation des Wertstoffhofes.

 

Die Abteilungsleiterin Abfallentsorgung des Eigenbetriebes Stadtreinigung, Frau Jurich, berichtete zum Stand der Problematik.

Überraschend wurde die bisherige Sondergenehmigung zum Befahren der Luppenbrücke mit Fahrzeugen der Stadtreinigung -  6 t - in diesem Jahr vom zuständigen städtischen Amt nicht wieder erteilt. Ein eingelegter Widerspruch blieb ohne Erfolg. Eine Andienung über Böhlitz-Ehrenberg seiunter anderem .wegen der Einfahrtsituation in den Wertstoffhof nicht möglich. Die Stadtreinigung Leipzig installierte eine Interimslösung zwischen Elster und Luppe. Nach einer dauerhafteren Lösung wurde gesucht. Nachdem keine geeigneten städtischen Liegenschaften gefunden wurden, kam ein Vertrag mit dem Eigentümer des ehemaligen Kohlelagerplatz der Brauerei zustande. Dort werden ab Samstag, den 20.09.2008 Wertstoffe und Grünschnitt angenommen werden. Die Öffnungszeit wird mit Rücksicht auf die Anwohner am Samstag auf 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt.

Über die Wiedereinführung einer zusätzlichen Öffnung an einem anderen Wochentag wird im Frühjahr befunden werden.

Frau Ziegler bedankt sich für die Ausführungen und informierte über ihr Schreiben an Verkjehrs- und Tiefbauamt  dem Ziel der Ertüchtigung der Luppenbrücke.

 

In der Diskussion brachten die Mitglieder des Ortschaftsrates zum Ausdruck, dass sie am bisherigen Standort des Wertstoffhofes festhalten und erwarten, dass eine “Ertüchtigung” der Brücke oder eine Änderung der Einfahrt in den Wertstoffhof erfolgt.

 

 

Sonstiges

 

Die Ortsvorsteherin informierte::

·        Zur Aufstellung des Haushaltsplanes liegt eine Iinf0rmation des Schulverwaltungsamtes zu Erfordernissen der Grundschule vor.

·        Das Jugendamt sieht für den Haushaltsplan  2009 keinen Bedarf in der Ortschaft.

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