Inhalt und Ergebnisse
der 45. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln vom 8.
September 2008
Die Ortsvorsteherein, Frau Ziegler, begrüßte die
Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die
anwesenden Gäste zur Ortschaftsratssitzung. Sie
stellte die Beschlussfähigkeit des
Gremiumsfest.
Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Fassung bestätigt.
Protokollkontrolle
Die Ortsvorsteherin
berichtete über die noch offenen Punkte aus vorangegangenen
Sitzungen des
Ortschaftsrates
·
Zur Anfrage des Herrn Noth, bezüglich der Begrünung
der Flächen oberhalb des Wohngebietes Stahmelner Höhe (BA 3), wurde beim Stadtplanungsamt
angefragt. Es erfolgt von dort eine Information sobald ein neuer Stand
vorliegt.
·
Zur Begrünung entlang westlich der Bahnstraße liegt
noch immer keine Antwort des Amt für Umweltschutz vor. Die Maßnahme bleibt
weiter unter Kontrolle.
·
Die Arbeiten zur Reinigung des Fahrgastunterstandes in
Stahmeln wurden bisher nicht ausgeführt. Es ist eine Veränderung der
Zuständigkeiten bei allen Fahrgastunterständen der Straßenbahnhaltstellen eingetreten,
diese liegen nun bei den Leipziger Verkehrsbetrieben. Eine entsprechende
bereits erfolgte Anfrage an diese wird um die Haltestellen Stahmelner Allee und
Hänichen-Bismarckturm erweitert.
·
Das Schreiben der drei Ortsvorsteher als Ergebnis
ihrer gemeinsamen Beratung mit der Forderung nach Änderung der Zusammensetzung
der Fluglärmkommission wurde an die Sächsische Staatsregierung abgesandt.
·
Zum Problem an der Einmündung des Dorettenrings in die
Hohle Gasse wegen eingeschränkter Sicht und Unfallgefahr, liegt eine Antwort
des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt vor. Nach dessen Einschätzung der
Situation mit Hinweis auf die Tempo-30-Zone und die allgemeinen
Verhaltensvorschriften der StVO, kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass es “leider
keine sich aus der StVO ergebenden Möglichkeiten, die vorhandene Situation
mittels Verkehrszeichen zu verbessern.” Sieht..
·
Zur zukünftigen personellen Absicherung der
Vorarbeiten zur Herausgabe des Auenkuriers schreitet die Klärung voran.
·
Die Information eines Bürgers der Bahnstraße aus der
vorangegangenen Sitzung des Ortschaftsrates über verstärkten Lärm aus dem
Porscheareal an den Pfingstfeiertagen und die Frage wieviele genehmigte
besondere Ereignisse im Jahr 2008 bereits erfolgten, wurde an die
Stadverwaltung weitergeleitet.
·
Der Zustand nach Verschmutzung an
diversen Gebäuden mit Graffiti ist weiterhin unbefriedigend.
·
Die schriftliche Anfrage von Herrn Schneidenbach
bezüglich des Bauvorhabens “Alte Maltuchfabrik” wurde mit der Bitte um
Beantwortung an Herrn Bürgemeister zur Nedden weitergeleitet.
Themen
der Bürgerfragestunde
·
Herr Wagner fragte nach den Ergebnissen der Beratung
mit dem Flughafenchef, Herrn Malitzke. Der Ortschaftsrat, Herr Thurm, führte
aus, dass ein Protokoll noch nicht vorliege. Weiterhin berichtet er, dass die
Bodenlärmmeßstation des Flughafens in Lützschena abgebaut wurde und die Daten
derzeit ausgewertet werden.
·
Herr Berger wies auf ein beabsichtigtes Straßenfest in
Leipzig Nord-West (Georg-Schumann-Straße und gegebenenfalls auch Hallesche
Straße) hin. Es existieren dazu jedoch noch keine Einzelheiten.
·
Herr
Information zum weiteren
Ausbau des Luppendeiches.
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierten Herr
Frauendorf von der Landestalsperrenverwaltung und Herr Fried vom Amt für
Stadtgrün und Gewässer.
Die Landestalsperrenverwaltung wird auf der Grundlage
eines Deichsicherungserlasses die Sanierung des Deiches Richtung Schkeuditz
fortsetzen.
Die Städte Leipzig und Schkeuditz bekennen sich zum
Elsterfernradweges. Ein entsprechender Vertrag ist in Vorbereitung. Maßstab für
die Deichkrone ist der bisherige neue Ausbau. Ziel ist es, den Radweg bis zur
Landesgrenze auf dem Deich zu führen.
Bankstandorte werden wie bisher an Auffahrten
vorgesehen. Der Zugang zum Schloßpark Lützschena vom Südosten her wird in die
Betrachtung einbezogen.
Herr Frauenhofer bezog sich auf die von der
Landesdirektion Leipzig (ehemaliges Regierungspräsidium) erlassene Gefahrenabwehranordnung.
Die Planung ist anspruchsvoll und soll bis Ende Oktober 2008 erfolgen. Die
Sanierung wird in 5 Teilabschnitte untergliedert werden, der erste Abschnitt
soll im Frühjahr 2009 begonnen werden. Die Gesamtmaßnahme soll in ca. 3 Jahren
abgeschlossen sein.
Die Ortsvorsteherin wird bei entsprechendem Planungsstand
Informiert werden.
Durch den Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass
der jetzige Plattenweg von “Am Pfingstanger” in Richtung “Verlängerter
Forstweg” als Zufahrt für die Auwaldstation erforderlich ist. Eine Kombination
mit dem neu zu errichtenden Deichverteidigungsweg ist anzustreben.
Nachdem der Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln in
seiner Sitzung am 09.06.2008 die Vorlage abgelehnt und der Fachausschuß für
Stadztentwicklung und Bau daraufhin nicht votiert hatte, fand ein
Abstimmungstermin zwischen Vertretern des Ortschaftsrates und des
Stadtplanungsamtes beim Amtsleiter, Herrn Kunz, am 07.08.2008 statt.
Herr Christiansen (Stadtplanungsamt) trug die
Beratungsergebnisse in der heutigen Sitzung nochmals erläutend, vor und bezog
sich auf die Einwendungen des Ortschaftsrates.
Zur bemängelten unzureichenden
Qualität des städtebaulichen Entwurfs
Es wurde dargelegt, dass der Entwurf durchaus eine dem
Standort und der vorgesehenen Siedlungstypologie angemessene städtebauliche
Qualität aufweist und sich in die vorhandene Bebauung westlich und östlich
einfügt. Es wurden die Optimierungen zum rechtskräftigen Plan (kein
Geschosswohnungsbau, deutlich geringere Verkehrsflächen), der große
Grünflächenanteil und die unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten
(beispielsweise auch "Bungalowstil") dargestellt. Zudem bewegt sich
die Nachfrage innerhalb eines bestimmten Preissegmentes. Im Ergebnis der
nochmaligen Untersuchungen seien Änderungen hierzu nicht erforderlich.
Da
für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, sind die
Wohnnutzungen durch den Lärmverursacher zu berücksichtigen. Änderungen des
Planes sind daher unabhängig vom Ergebnis der Schallmessungen nicht
erforderlich. Eine Festsetzung als Mischgebiet, dass nur zum Teil dem Wohnen
dient, ist zwar möglich, jedoch wird bezweifelt, dass entsprechende gewerbliche
Nutzer gefunden werden. Zudem ist mit zusätzlichen Emissionen zu rechnen, die
die Qualität des Baugebietes wieder schmälern.
Im
Ergebnis wurde vereinbart, die Aussagen zum Thema Schallimmissionen in der
Begründung zu ergänzen, um Bauwillige ausdrücklich auf diesen Aspekt aufmerksam
zu machen. Darüber hinaus soll in der Begründung zum Bebauunghsplan das Thema
"Start- und Landebahn Süd" des Flughafens Leipzig/Halle besser
verständlich formuliert werden.
Hierzu liegen bereits langfistige Forderungen des Ortschaftsrates
Lützschena-Stahmeln nach einer Verlagerung des potentiellen Standortes nach
Westen (Einbeziehung der Haltestellen Freirodaer Weg und Hänichen/Bismarckturm)
vor.
Im
Abstimmungstermin wurde vereinbart, dass der Standort der Wendeschleife im
weiteren Verfahren nochmals intensiv von den Leipziger Verkehrsbetrieben in
Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamtes zu prüfen ist. Gegebenenfalls ist es
denkbar, eine kombinierte Anlage (Abstellanlage/Wendeschleife) im Bereich
Windmühlenweg zu errichten, so dass die Wendeanlage im Bebauungsplan-Gebietes Gebiet
nicht erforderlich wäre.
Da
das Baurecht für die Wendeanlage über ein gesondertes Verfahren zu schaffen
ist, trifft der Bebauuungsplan hierzu keine abschließenden Entscheidung. Um
jedoch die Möglichkeit einer Wendeschleife offen zu halten, sollte die
entsprechende Festsetzung zumindest vorerst beibehalten werden.
In
Abhängigkeit von der oben genannten Prüfung könnte alternativ gegebenenfalls im
Bedbauungsplan die Flächenfestsetzung für die Straßenbahn entfernt werden,
jedoch keine Baufläche (die die Wendeschleife unmöglich machen würde), sondern
eine Grünfläche festgesetzt werden. Hierzu hat eine Überarbeitung des
Schallgutachten zu erfolgen, um sicherzustellen, dass auch diesbezüglich die
Möglichkeiten für eine Wendeschleife erhalten bleiben.
Der Ortschaftsrat besteht nach Diskussion in der
heutigen Beratung weiterhin auf seiner Forderung, die Wendeschleife im Bebauungsp-Gebiet
nicht vorzusehen.
Versammlungsraum/Jugendclub/Kindertagesstätte
Die Einrichtungen sind im
Plangebiet zulässig. Zu klären wäre eine Finanzierung. Änderungen des Planes
sind nicht erforderlich.
Verlauf Heidegraben
Seitens des Ortschaftsrates wird
ein mäandrierender Verlauf gewünscht.
Änderungen
des Grabenverlaufes sind mittels Bebauungsplan-Festsetzung nicht möglich, da
das (jetzt schon vorhandene) Baurecht durch ein wasserrechtliches Verfahren
(Plangenehmigung) hergestellt wurde. Herr Christiansen erläuterte auch
städtebauliche Vorzüge.
Der
Ortschaftsrat regte an, im Geltungsbereich eine Nahversorgungseinrichtung zu
etablieren. Dies ist nach den Festsetzungen des Entwurfes für kleinflächige
Einrichtungen ("Nachbarschaftsläden") bereits möglich. Änderungen des
Planes sind daher nicht erforderlich.
Das Thema geht über den Bebauungsplan hinaus. Herr
Christiansen erläuterte die Gesamtsituation der Ortschaft.
Im Abstimmungstermin wurde dazu vereinbart::
Im Stadtplanungsamt wird nochmals
die rechtliche und städtebauliche Situation recherchiert und diskutiert. Im
Anschluss sollen nochmals in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat
eventuell Lösungsvorschläge besprochen
werden.
Zum weiteren Vorgehen wurde im Abstimmungstermin
vereinbart:
Die vereinbarten Änderungen
bewirken eine weitere Verzögerung um ca. 6 Monate. Da der Grundstückseigentümer
jedoch möglichst zeitnah mit einer Realisierung beginnen möchte, erklärte sich
der Ortschaftsrat damit einverstanden, den Auslegungsbeschluss für den Plan in
unveränderter Fassung beschließen zu lassen. Während der
Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Ortschaftsrat seine Anregungen nochmals
einbringen. Diese werden dann entsprechend der oben genannten Ergebnisse in die
Planung eingearbeitet, eventuell. ist dann eine erneute Auslegung für
Teilbereiche durchzuführen.
Nach Diskussion schlug die Ortsvorsteherin folgende Beschlussfassung
vor:
“Der Ortschaftsrat von Lütschena-Stahmeln stimmt der
Vorlage zu. Ausgenommen von der Zustimmung ist ausdrücklich die vorgesehene
Wendeschleife für die Straßenbahnlinie im Bebauungsplan-Gebiet. Die Zustimmung
erfolgt vorbehaltlich der Beachtung der Bedenken der Ortsschaftsrates gemäß den
Ergebnissen der Beratung vom 07.08.2008 bei der weiteren Bearbeitung des
Bebauujgsplanes.”
Herr Branddirektor Wijtanowski begründete die
Notwendigkeit der Überarbeitung der städtischen Feuerwehrsatzung. Seit dem
Inkrafttreten des jetzigen Satzung vor 12 Jahren haben sich territoriale Voraussetzungen
(Eingemeindungen) und rechtliche Grundlagen verändert.
Folgende Veränderungen können benannt werden:
Auf Grund gesetzlicher Änderungen wird die
Aufwandsentschädigung der Ortswehrleiter herabgesetzt.
Die Freiwillige Feuerwehr kann jetzt Ehrungen für 50-
und 60-jährige Mitgliedschaft vornehmen.
Rechtssicherheit für den Ausschluß von Kameraden aus
der Freiwilligen Feuerwehr wurde geschaffen.
Der Einzugsbereich für Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr wurde mit 2 km ums Gerätehaus definiert.
Nach Diskussion, in der seitens des Ortschaftsrates erneut
auf die Notwendigkeit der Besetzung der Bauhöfe mit Feuerwehrleuten zur
Absicherung der Einsatzbereitschaft am Tag hingewiesen wurde, wurde zur Vorlage
votiert.
Die Abteilungsleiterin Abfallentsorgung des Eigenbetriebes
Stadtreinigung, Frau Jurich, berichtete zum Stand der Problematik.
Überraschend wurde die bisherige Sondergenehmigung zum
Befahren der Luppenbrücke mit Fahrzeugen der Stadtreinigung - 6 t - in diesem Jahr vom zuständigen
städtischen Amt nicht wieder erteilt. Ein eingelegter Widerspruch blieb ohne
Erfolg. Eine Andienung über Böhlitz-Ehrenberg seiunter anderem .wegen der
Einfahrtsituation in den Wertstoffhof nicht möglich. Die Stadtreinigung Leipzig
installierte eine Interimslösung zwischen Elster und Luppe. Nach einer
dauerhafteren Lösung wurde gesucht. Nachdem keine geeigneten städtischen
Liegenschaften gefunden wurden, kam ein Vertrag mit dem Eigentümer des
ehemaligen Kohlelagerplatz der Brauerei zustande. Dort werden ab Samstag, den
20.09.2008 Wertstoffe und Grünschnitt angenommen werden. Die Öffnungszeit wird
mit Rücksicht auf die Anwohner am Samstag auf 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
beschränkt.
Über die Wiedereinführung einer zusätzlichen Öffnung
an einem anderen Wochentag wird im Frühjahr befunden werden.
Frau
In der Diskussion brachten die Mitglieder des
Ortschaftsrates zum Ausdruck, dass sie am bisherigen Standort des
Wertstoffhofes festhalten und erwarten, dass eine “Ertüchtigung” der Brücke oder
eine Änderung der Einfahrt in den Wertstoffhof erfolgt.
Die Ortsvorsteherin informierte::
·
Zur Aufstellung des Haushaltsplanes liegt eine Iinf0rmation
des Schulverwaltungsamtes zu Erfordernissen der Grundschule vor.
·
Das Jugendamt sieht für den Haushaltsplan 2009 keinen Bedarf in der Ortschaft.
.