2.Teil 

Vom sagenumwobenen Gasthof 

„ZUM GOLDENEN HAKSCH“ 

 

Aber es gibt mehrere Gründe, die gegen die Annahme sprechen, in dem alten Lehmgebäude – es befand sich übrigens damals in Höhe der heutigen Grundstücke Stahmelner Str. 143 . . . 147 – habe sich ein Gasthof befunden. Ältere Einwohner unseres berichteten mir vor etwa 50 Jahren, dass das Haus 1928 abgebrochen wurde und dass auf dem Grundstück nicht darauf hinwies, was auf einen ehemaligen Gasthof hätte schließen lassen. Übrigens bauten unsere Vorfahren ihre Schänken nicht am Ende des Dorfes, sondern in dessen Mitte. In längst vergangenen Zeiten befand sich nämlich dort die westliche Bebauungsgrenze des Dorfes Stahmeln. 

Schließlich stimmen die Erzählungen der Alten in einem Punkte nicht, nämlich in den Zeitangaben. Ihre Großeltern können nicht im „Haksch“ getanzt haben, wenn er etwa 1810 aufgehört hatte zu bestehen. Das Beispiel des anfangs erwähnten Kötteritzsch, zu dem genaue Daten vorliegen, beweist das. Kötteritzschs Großvater wurde 1811 geboren; nach Stahmeln ist er mit seinem Vater, also dem Urgroßvater von Friedrich Kötteritzsch, erst 1819 gekommen. Die Zeit, die ihn auf den Tanzböden hätte finden können, dürften die Jahre um 1830 gewesen sein. Aber da bestand der „Haksch bestimmt nicht mehr, falls es ihn überhaupt gegeben hat. 

Nach allen was in der Sache ermittelt werden konnte, scheint sich zu bestätigen: Mündliche Überlieferungen berichten den Kern von Tatsachen, verlieren aber allmählich die Beziehung zu Zeit und Begleitumständen. Was die Alten von ihren Großeltern gehört haben war sicher schon zu deren Zeit Legende, die lebendig gebliebene Erinnerung an die Porstuben. 

Klaus Karstedt 

Zu Teil 1 dieses Berichts