Die Schubumkehr bei Landevorgängen 

„Bei Strahltriebwerken wird durch geeignete Klappen der Triebwerksstrahl in Bewegungsrichtung umgelenkt, so dass er eine Verzögerung des Flugzeugs bewirkt. Bei entsprechend ausgerüsteten Propellertriebwerken können die Propellerblätter so verstellt  werden, dass sie einen nach vorne gerichteten Schub erzeugen. Dies geschieht hauptsächlich zur Verkürzung der Landerollstrecke und zur Entlastung der mechanischen Bremsen eines Flugzeuges“. (Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie)

Die Schubumkehr ist also durchaus eine nützliche Sache, und bei bestimmten Landebedingungen sogar unerlässlich. Allerdings hat diese Technologie einen wesentlichen Nachteil: Es wird ziemlich laut, wenn die Schubumkehr bei Landungen eingesetzt wird. 

Der Flughafen Leipzig-Halle verfügt über zwei 3600 Meter lange Start- und Landebahnen. Diese sind für Landungen nahezu aller Flugzeugtypen ohne die „Zusatzbremse“ Schubumkehr völlig ausreichend. Daher wurde im Planfeststellungsbeschluss verfügt:  

Verfügender Teil A, Punkt A 4.7.4 Seite 33

Der Einsatz von Schubumkehr beim Landen der Flugfahrzeuge ist auf den Start- und Landebahnen nur aus Gründen der Flugsicherheit zulässig. 

 

Leider schert sich der Airport um diese konkrete und nicht interpretierbare Verfügung herzlich wenig.  

Das die Schubumkehr in der Realität am Flughafen Leipzig/Halle tatsächlich eher die Regel als die Ausnahme darstellt, wurde dem Lärmschutzbeauftragten des Flughafens, Herrn Semrau, bereits mehrfach vorgetragen. Nachdem er dieses Thema in persönlichen Gesprächen zunächst unter Bezug auf den obigen Passus des Planfeststellungsbeschlusses als unwahr­scheinlich abgetan hat, kam von ihm nunmehr ein Antwortschreiben auf den Protest eines Betroffenen: 

„...trotzdem wird festgestellt, dass [...die Schubumkehr] relativ häufig zum Ein­satz kommt. Der Flughafen Leipzig/Halle wird den Tatbestand prüfen.“ 

Flughafen-Geschäftsführer Malitzke äußerte sich am 23.05.2008 in der Leipziger Volkszeitung zum Thema wie folgt: „Es ist offensichtlich richtig, dass derzeit etwa 50 Prozent aller landenden Flugzeuge diese Methode benutzen“.  

 

Den Bürgern werden also vermeidbare Lärmbelastungen zugemutet, deren Ursache überdies noch, außer im Notfall, verboten ist! 

 

Wer sich den Standort des DHL-Terminals an der Start- und Landebahn Süd anschaut, ahnt auch, warum. 

Die Piloten verkürzen sich durch den Bremskraftverstärker Schubumkehr einfach die Rollwege (Taxi/Taxiway) zum Frachtumschlagplatz. Gesparte Wege und dadurch gesparte Zeit maximieren den Gewinn für das Luftfrachtunternehmen.  

Leider einmal mehr  zu Lasten der ohnehin schon lärmgeplagten Anwohner.

 

 

Matthias Brause 

BI gegen Flug- und Bodenlärm vom Flughafen Leipzig-Halle 

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