„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen sie ihren Arzt oder Apotheker.“ 

Diesen Satz kennen wir alle aus der Werbung. Auf unser Flug- Bodenlärmproblem übersetzt würde der Satz lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums oder fragen Sie ihren Abgeordneten oder den Oberbürgermeister.“ 

Im Planfeststellungsbeschluss kann man dazu folgendes lesen: 

Zitat „Die Planfeststellungsbehörde hat die durch das Vorhaben entstehenden Lärmauswirkungen ermittelt und die von der FLHG vorgelegten lärmphysikalischen Berechnungen sachverständig überprüfen lassen. … Die Fluglärmberechnungen sind im Auftrag der Planfeststellungsbehörde durch einen Sachverständigen überprüft worden. Um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse für den Nachtschutz anzuwenden, wurde das Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) zu Rate gezogen. Dessen Empfehlungen wurden vom lärmmedizinischen und lärmpsychologischen Sachverständigen im Auftrag der Planfeststellungsbehörde überprüft….“ 

In Anlage 12 findet man die Berechnungsergebnisse, die für den Freirodaer Weg 51 besagen: 

Zitat „38,2 dB am Tag und 42,1 dB in der Nacht“ 

Unsere Messwerte (siehe www.Thurm.org) ergaben:

Durchschnittswerte März mit 55,6 dB am Tag und 52,3 in der Nacht und die erste Nacht mit Vollauslastung durch die DHL ergab am 1.4.08 die Werte 57,8 dB am Tag und 59,2 dB in der Nacht! Das sind Abweichungen von fast 50%, die die Berechnungen und deren sachverständige Überprüfung vollständig in Frage stellen. 

Dazu nochmals der Planfeststellungsbeschluss: 

Zitat „Die Fluglärmauswirkungen sind zumutbar, weil sie unter dem zulässigen Maß bleiben und die für das Vorhaben sprechenden Belange überwiegen.“ 

Zum Bodenlärm kann man im Planfeststellungsbeschluss folgendes nachlesen: 

Zitat „Hinsichtlich des Bodenlärms, der außerhalb der „DLR-Kontur “ auftritt, hat die Planfeststellungsbehörde im Süden des Flughafens gemäß der Nebenbestimmung A II.4.2.3. ein erweitertes Schutzgebiet festgesetzt, das dort durch die Bodenlärmkontur L eq 45 dB(A) außen/nachts begrenzt wird. In diesem erweiter- ten Gebiet gilt als einheitliches Schutzziel L eq 30 dB(A) innen/nachts im Hinblick auf Fluglärm und flughafeninduzierten Bodenlärm. Die Bewohner dieses erweiterten Schutzgebietes werden somit durch die von der FLHG zu veranlassenden Schallschutzmaßnahmen vor dem gesamten flughafeninduzierten Lärm geschützt.“ 

Lützschena liegt nicht im erweiterten Schutzgebiet – trotz der hohen Bodenlärmwerte, da die Berechnungen ausschlaggebend sind. Dadurch ist auch die Errichtung eines Schallschutzwalls für die Abschirmung von Lützschena-Stahmeln und des angrenzenden Auenwaldes nicht geprüft worden.  

Ob falsche Basis der Berechnungen oder falsche Berechnung – der Planfeststellungsbeschluss ist hinsichtlich der Lärmauswirkungen für Lützschena-Stahmeln fehlerhaft und damit rechtlich bedenklich. 

Ich fordere deshalb als ersten Schritt, den längst fälligen Lärmschutzwall zu prüfen und damit eventuell die berechneten Werte perspektivisch einzuhalten. 

Sollte dies nicht zeitnah  geschehen, ist eine einstweilige Verfügung zum Stopp der Nutzung der Südlandebahn wegen groben Berechnungsfehlern zu prüfen.

Ich empfehle den Bürgerinnen und Bürgern von Lützschena-Stahmeln genau dazu Ihren Abgeordneten bzw. ihren Oberbürgermeister zu fragen, denn die Risiken und Nebenwirkungen tragen WIR. Dass die für das Vorhaben sprechenden Belange überwiegen, d.h. wichtiger sind als die Auswirkungen auf UNS, dürfen wir nicht hinnehmen! 

 

Jörg Thurm 

Ortschaftsrat 

CDU