Schulhof Grundschule Stahmeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schulhof der Grundschule Stahmeln befindet sich seit längerem in einem so desolaten Zustand, dass eine gefahrlose und ungeminderte Nutzung durch die Schüler nicht gegeben ist.
Dieser ungesetzliche Zustand wurde Ihnen bereits durch die Schulleitung mit Schreiben vom 19.12.03, 10.12.04, 11.04.05, 09.01.06 und 27.09.06 zur Kenntnis gebracht. Obwohl Ihnen gleichzeitig mit Datum vom 17.12.03 und 23.04.04 ein Kostenvoranschlag des Columbus e.V. zur Kostenabschätzung übermittelt wurde, blieben Reaktionen zur Behebung des Problems leider aus. Auch wurden Sie in einem Schreiben vom 19.11.04 des Elternrates der Kindertagesstätte Stahmeln (Hortbetreuung)um eine Lösung des Problems gebeten. Weiterhin liegen Ihnen Kontrollberichte des Gesundheitsamtes Abt. Hygiene der Stadt Leipzig vom 12.09.05 und 04.12.06 vor, in denen ebenfalls eine Änderung des Schulhofbelages gefordert wird.
Als Elternrat der Grundschule Stahmeln möchten wir, in großer Sorge um die Gesundheit unserer Kinder, Sie nochmals eindringlich auffordern und bitten unverzüglich konkrete Schritte zur Beseitigung des vorhandenen Zustandes einzuleiten und den Schulhof der Grundschule Stahmeln so umzugestalten, dass eine saubere, grüne, gefahrlose und kindgerechte Nutzung möglich ist.
Außerdem möchten wir Ihnen versichern, dass wir bereit sind Ihnen uns jede mögliche Unterstützung hierbei teil werden zu lassen.
Der direkt vor dem Schulgebäude befindlicher Teil des Schulhofes ist gepflastert, der restliche Teil des Schulhofes (1660 m²) ist nur mit Splitt oder teils unbewachsener Erde versehen. Dadurch kommt es bei trockenem Wetter beim Aufenthalt der Kinder zu erheblicher Staubbildung (Belastung der Atemwege und damit der Lungen der Kinder, starke Verschmutzung der Bekleidung), bei nassem Wetter spielen die Kinder im Sclamm!. Der Splittuntergrund führt bei Stürzen der Kinder zu Verletzungen. Laut dem Rundschreiben 181 der GUV Sachsen §§ 5 (1) und 14 ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt, Splitt auf Schulhöfen aufzubringen oder zu belassen. Außerdem wird durch die Profilsohlen an den Schuhen der Schüler dieser Splitt auch ins Schulhaus getragen und führt dort zu Beschädigungen am Fußbodenbelag und erhöhter Verschmutzung.
Weiterhin steht nach jedem Regen eine große Pfütze auf dem Schulhof, so dass dieser tagelang abgesperrt wird und die Kinder sich nur noch auf dem gepflasterten Vorplatz aufhalten können.
Bei einer Größe von 350 M2 des Vorplatzes bei einer Schülerzahl von derzeit 90 Schülern entspricht dies nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Größe von 6 m2/pro Kind in der Grundschule (Regelung für Schulhausneubau des Freistaates Sachsen vom 15.12.1993 veröffentlicht im Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 18/1993). Durch die dabei entstehende Enge sind auch hier Unfälle mit Verletzungen vorprogrammiert. Es wird hier dringend eine Drainage benötigt, damit auch eine Schädigung der Bausubstanz des Schulgebäudes durch dieses ständig stehende Wasser vermieden wird.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass der Schulhof neben der Pausengestaltung auch nach dem Unterricht für den Hort genutzt wird. Eine im Schulhof aufgestellte Tischtennisplatte ist unter den vorgenannten Gegebenheiten nur eingeschränkt und nicht ganz gefahrlos nutzbar. Weitere Spielgeräte stehen leider nicht zur Verfügung.
Zur Dokumentation des unhaltbaren Zustandes, in dem sich der Schulhof zur Zeit befindet, sind diesem Schreiben 5 Fotos beigelegt.
Der Elternrat erwartet nun nach mehr als 4 Jahren, dass es doch möglich sein muss, hier Abhilfe zu schaffen.
In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid und einer konstruktiven Zusammenarbeit verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen Fr. Chr. Neuenfeld
(Vorsitzende des Elternrates)

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