Schulhof Grundschule Stahmeln
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schulhof der Grundschule Stahmeln befindet sich seit längerem in einem
so desolaten Zustand, dass eine gefahrlose und ungeminderte Nutzung durch
die Schüler nicht gegeben ist.
Dieser ungesetzliche Zustand wurde Ihnen bereits durch die Schulleitung mit
Schreiben vom 19.12.03, 10.12.04, 11.04.05, 09.01.06 und 27.09.06 zur Kenntnis
gebracht. Obwohl Ihnen gleichzeitig mit Datum vom 17.12.03 und 23.04.04 ein
Kostenvoranschlag des Columbus e.V. zur Kostenabschätzung übermittelt wurde,
blieben Reaktionen zur Behebung des Problems leider aus. Auch wurden Sie in
einem Schreiben vom 19.11.04 des Elternrates der Kindertagesstätte Stahmeln
(Hortbetreuung)um eine Lösung des Problems gebeten. Weiterhin liegen Ihnen
Kontrollberichte des Gesundheitsamtes Abt. Hygiene der Stadt Leipzig vom 12.09.05
und 04.12.06 vor, in denen ebenfalls eine Änderung des Schulhofbelages gefordert
wird.
Als Elternrat der Grundschule Stahmeln möchten wir, in großer Sorge um die
Gesundheit unserer Kinder, Sie nochmals eindringlich auffordern und bitten
unverzüglich konkrete Schritte zur Beseitigung des vorhandenen Zustandes einzuleiten
und den Schulhof der Grundschule Stahmeln so umzugestalten, dass eine saubere,
grüne, gefahrlose und kindgerechte Nutzung möglich ist.
Außerdem möchten wir Ihnen versichern, dass wir bereit sind Ihnen uns jede
mögliche Unterstützung hierbei teil werden zu lassen.
Der direkt vor dem Schulgebäude befindlicher Teil des Schulhofes ist gepflastert,
der restliche Teil des Schulhofes (1660 m²) ist nur mit Splitt oder teils
unbewachsener Erde versehen. Dadurch kommt es bei trockenem Wetter beim Aufenthalt
der Kinder zu erheblicher Staubbildung (Belastung der Atemwege und damit der
Lungen der Kinder, starke Verschmutzung der Bekleidung), bei nassem Wetter
spielen die Kinder im Sclamm!. Der Splittuntergrund führt bei Stürzen der
Kinder zu Verletzungen. Laut dem Rundschreiben 181 der GUV Sachsen §§ 5 (1)
und 14 ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt, Splitt auf Schulhöfen
aufzubringen oder zu belassen. Außerdem wird durch die Profilsohlen an den
Schuhen der Schüler dieser Splitt auch ins Schulhaus getragen und führt dort
zu Beschädigungen am Fußbodenbelag und erhöhter Verschmutzung.
Weiterhin steht nach jedem Regen eine große Pfütze auf dem Schulhof, so dass
dieser tagelang abgesperrt wird und die Kinder sich nur noch auf dem gepflasterten
Vorplatz aufhalten können.
Bei einer Größe von 350 M2 des Vorplatzes bei einer Schülerzahl von derzeit
90 Schülern entspricht dies nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Größe von
6 m2/pro Kind in der Grundschule (Regelung für Schulhausneubau des Freistaates
Sachsen vom 15.12.1993 veröffentlicht im Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus 18/1993). Durch die dabei entstehende Enge sind auch hier Unfälle
mit Verletzungen vorprogrammiert. Es wird hier dringend eine Drainage benötigt,
damit auch eine Schädigung der Bausubstanz des Schulgebäudes durch dieses
ständig stehende Wasser vermieden wird.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass der Schulhof neben der Pausengestaltung
auch nach dem Unterricht für den Hort genutzt wird. Eine im Schulhof aufgestellte
Tischtennisplatte ist unter den vorgenannten Gegebenheiten nur eingeschränkt
und nicht ganz gefahrlos nutzbar. Weitere Spielgeräte stehen leider nicht
zur Verfügung.
Zur Dokumentation des unhaltbaren Zustandes, in dem sich der Schulhof zur
Zeit befindet, sind diesem Schreiben 5 Fotos beigelegt.
Der Elternrat erwartet nun nach mehr als 4 Jahren, dass es doch möglich sein
muss, hier Abhilfe zu schaffen.
In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid und einer konstruktiven Zusammenarbeit
verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen Fr. Chr. Neuenfeld
(Vorsitzende des Elternrates)