Zustellung Auenkurier

Wie ich auf Anfrage zur Sitzung des Ortschaftsrates erfahren mußte, ist die Zustellung des Auenkuriers an sämtliche Haushalte von Lützschena und Stahmeln schon öfters beanstandet worden.
Der Auenkurier als ehemaliges Amtsblatt der Gemeinde und jetzige Ortschaftszeitung ist keine Werbebotschaft in Form eines Anzeigenblattes.
Die Zustellung an die Haushalte von Lützschena und Stahmeln wurde im Eingemeindungsvertrag vereinbart.
Insofern sind die Eigenmächtigkeiten bei der Zustellung, indem der Auenkurier als Werbung betrachtet wird , abzustellen, denn die Zustellung an sämtliche Haushalte unserer Ortschaft ist vertraglich vereinbart.

D. Bäsler
Bürgermeister a.D.

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