Zustellung Auenkurier
Wie ich auf Anfrage zur Sitzung des Ortschaftsrates erfahren mußte, ist die
Zustellung des Auenkuriers an sämtliche Haushalte von Lützschena und Stahmeln
schon öfters beanstandet worden.
Der Auenkurier als ehemaliges Amtsblatt der Gemeinde und jetzige Ortschaftszeitung
ist keine Werbebotschaft in Form eines Anzeigenblattes.
Die Zustellung an die Haushalte von Lützschena und Stahmeln wurde im Eingemeindungsvertrag
vereinbart.
Insofern sind die Eigenmächtigkeiten bei der Zustellung, indem der Auenkurier
als Werbung betrachtet wird , abzustellen, denn die Zustellung an sämtliche
Haushalte unserer Ortschaft ist vertraglich vereinbart.
D. Bäsler
Bürgermeister a.D.