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Da Frau Ziegler aus einem wichtigen Grund nicht zu Beginn der Ortschaftsratssitzung anwesend sein konnte, übertrug sie im Vorfeld die Leitung der Sitzung an ihren Stellvertreter, Herrn Pawlitzky.
Er begrüßte die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste zur Ortschaftsratssitzung. Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form bestätigt. Ab 18.50 Uhr war auch die Ortsvorsteherin anwesend.
Herr Pawlitzky berichtet über die noch offenen Punkte aus den vorangegangenen Protokollen:
-Die Punkte aus der Beanstandungsliste wurden an die zuständigen Ämter weitergeleitet.
-Die Bearbeitung der schriftlichen Einwände betreffs des Fußweges Am Brunnen (Poller) wurden angemahnt.
-Das Problem der Überpflügung der Feldwege wird nunmehr in präzisierter Form an das Tiefbauamt herangetragen.
-Die Problematik Gehwegeverbindung für Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen zwischen Zum Auwald, Am Brunnen und Gehweg Hallesche Straße ist bei den angesprochenen Ämtern in Bearbeitung. Das Bauordnungsamt ist bereits tätig geworden. Es liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor.
-Die Eingabe der Herren Borowiec und Geyger wurde schriftlich beantwortet. Zur Klärung von Ausbesserungsmöglichkeiten erfolgte die Weiterleitung an das Tiefbauamt, Bereich Straßenunterhaltung, zu Händen von Frau Neumann.
-Die Anfrage des Herrn Pietag, ob der ehemalige Weg "Südlich des Erdbeerfeldes" zwischen Lützschena und Stahmeln als Feldweg rechtlich existiert und öffentlich nutzbar ist, wurde in die Problematik Überpflügen der Feldwege integriert.
-Die Anfrage der Frau Sgaga zur Zuständigkeit des Winterdienstes für den hinteren Teil des Weges zum Lützschenaer Friedhofes wurde an die Außenstelle der Stadt in Böhlitz-Ehrenberg herangetragen.
Bürgerfragestunde
-Frau Sgaga wies auf witterungsbedingt stark ausgeprägte Fahrspuren auf dem Luppendamm hin. Bei der Außenstelle der Stadt in Böhlitz-Ehrenberg wird angefragt, ob dies durch Fahrzeuge des Bauhofs bei der Leerung der Papierkörbe verursacht wurde und wie das künftig bei aufgeweichtem Boden vermieden werden kann.
-Frau Poschinski wies darauf hin, dass an der Einmündung des Charlottenweges in den Radefelder Weg der Gehweg durch die Schmelzwasserereignisse beschädigt wurde (Mosaikpflaster). Es erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Außenstelle der Stadt.
-Frau Kerckhoff, Freirodaer Weg 31, fragte an, ob im Hinblick auf erfolgte Grundsteueranhebungen im Eingemeindungsvertrag unterschiedliche Fristen für einzelne Zusagen vereinbart sind. Herr Pawlitzky bestätigte dies und nannte für das angesprochene Problem 7 Jahre.
Sonstiges
Dazu erfolgten Informationen durch Herrn Pawlitzky:
-Das Tiefbauamt teilte mit, dass der erste Bauabschnitt "Gehwege Gartenstadt" mit 48 T_ in die dortige Prioritätenliste eingestellt ist. Weitere Informationen erfolgen, sobald ein Planentwurf vorliegt.
-Die Leiterin des Amtes für Umweltschutz der Stadt, Freifrau von Fritsch, übermittelte mit Schreiben vom 24.02.2006 Antworten auf offene Fragen aus der letzten Ortschaftsratssitzung. Wesentliche Punkte im Inhalt des Schreibens sind:
Nach Zeitplan der TSM soll im Juli mit Leitungsumverlegungen begonnen werden. Ab August sollen voraussichtlich die Deichbaumaßnahmen beginnen.
Im Gebiet des KGV Stahmeln Süd wird zur geringeren Flächeninanspruchnahme eine Spundwand in den Deich eingebracht. Die wegemäßige Erschließung des KGV kann somit erhalten werden.
Die vorhandene Fußgängerbrücke bleibt erhalten. Sie wird bei Bemessungshochwasser nicht eingestaut.
Die Planung der Geh- und Radwege war nicht Gegenstand der wasserrechtlichen Plangenehmigung. Die Geh- und Radwegeplanung liegt dem Amt für Umweltschutz noch nicht vor. Die Frage nach einer möglichen Treppe zum hinteren Eingang des Schlossparks kann deshalb zurzeit nicht beantwortet werden.
Beim 2. Bauabschnitt Luppendeich war das Sachgebiet Flächenmanagement des Amtes für Umweltschutz nicht beteiligt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Eingriffs- und Ausgleichsregelung im Planfeststellungsverfahren problemlos geklärt wurde.
-Über die Antwort des Amtes für Umweltschutz vom 23.02.2006 auf ein Schreiben des Herrn Noth, Stahmelner Höhe, vom 10.01.2006 zu Wegen und Bänken im Zusammenhang mit der Luppendeichsanierung wurde informiert.
-Der Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen liegt fortgeschrieben vor. Er ist im Internet einsehbar oder bei der Abteilung Stadtentwicklung bestellbar.
-Der durch unseren Ortschaftsrat ergänzte Antrag der Fraktion B 90/ Die Grünen zum Lärmschutz im Leipziger Norden wurde ins Verfahren gegeben und am 07.03.2006 im Fachausschuss Umwelt und Ordnung des Stadtrates behandelt. Unterlagen können bei der Ortsvorsteherin eingesehen werden.
-Es wurde darüber informiert, dass ein Verein Jugendförderung Leipzig gegründet wurde. Die beteiligten Unternehmer wollen damit ihre soziale Verantwortung wahrnehmen. Der Rugbyclub in Stahmeln wird beispielsweise von den Unternehmen Nerlich und Zankl unterstützt.
-Weiterhin wurde über ein Schreiben des Siedlervereins Stahmeln zu geplanten Änderungen des Einkommenssteuerrechts bei Immobilienverkäufen informiert und auf eine Information des Bundes der Steuerzahler zu Grundsteuern bei selbstgenutztem Wohneigentum hingewiesen.
Vorstellung der Möglichkeiten des ortsnahen Ausgleichs für Inanspruchnahme von Flächen durch das Güterverkehrszentrum
Anwesend zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Leiterin der Abteilung Flächenmanagement / Wasserwirtschaft des Amtes für Umweltschutz, Frau Zábojnik, sowie ihre Mitarbeiterinnen, Frau Krutsch und Frau Walther.
Frau Zábojnik erläuterte die Grundzüge und Arten des Ausgleichsflächenmanagement der Stadt Leipzig.
Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren:
a) beim Planfeststellungsverfahren, zum Beispiel. bei Bahnanlagen, - hier erfolgen 100% Ausgleich;
b) bei der Bauleitplanung - hier erfolgt eine Abwägung über Ausgleich auch unter 100%.
Grundzüge des Ausgleichs für Eingriffe durch Baumaßnahmen sind:
- Der Ausgleich kann örtlich und zeitlich getrennt erfolgen, der ortsnahe Ausgleich hat jedoch Vorrang.
- Die Flächen müssen für eine naturschutzfachliche Maßnahme geeignet sein und eine Aufwertung ermöglichen, z.B. bringt Entsiegelung eine höhere Aufwertung als Grünland oder Wald.
- Die Fläche muss verfügbar sein, es reicht auch die Duldung des Eigentümers.
- Der Ausgleich muss planerisch passen und laut Flächenutzungsplan geschehen.
- Die Maßnahme muss dauerhaft sein.
- Es sind auch Dach- und Fassadenbegrünungen als Ausgleich für kleinere Baumaßnahmen
möglich.
Zur Verfahrensweise wurde der "Flächenpool" als Sammlung aller Flächen mit ihrem Status und das " Ökokonto" als Sammlung vorfinanzierter Maßnahmen erläutert.
Vorschläge für Ausgleichflächen ab 500 m5 können mit genauer Benennung (Flurstück) an das Flächenmanagement herangetragen werden.
Vorrangig erfolgt eine Lenkung des Ausgleichs auf zu entsiegelnde Brachflächen. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ausgleichsmaßnahmen soll vermieden werden.
Über das "Leipziger Bewertungsmodell" und den "Pflegekatalog" (Pflege bis zur ökologischen Wirksamkeit) wurde informiert.
Im November 2005 fand eine Beratung zum Ausgleich im Bereich Güterverkehrszentrum Süd 1 mit dem Amt für Umweltschutz bei der Ortsvorsteherin von Lützschena-Stahmeln statt. Daraus resultiert eine Liste von Flächen und Maßnahmen, die auf Eignung und Verfügbarkeit geprüft werden sollen. Frau Walther informierte ausführlich über den Bearbeitungsstand. Eine kurze, schriftliche Information zu den einzelnen Punkten wird nachgereicht.
In der Diskussion wurde vom Ortschaftsrat nochmals auf die Notwendigkeit folgender Maßnahmen hingewiesen:
- Wiederbepflanzung des nordwestlichen Endes der Lindenallee am Bismarckturm,
- Renaturierung der Gewässer im Bereich Pfingstanger,
- Bepflanzung der Westseite der nördlichen Bahnstraße,
- Straße Am Pfingstanger begradigen und so teilweise aus dem Wald herausnehmen,
-altes Anschlussgleis und ehemaliger Kohleumschlagplatz der Brauerei,
-Renaturierung des Hundewassers, dazu ältere Planungen aus den 90-er Jahren zum Anstauen des Hundewassers prüfen.
Als derzeit aussichtsreiche Maßnahmen wurden die Baumpflanzung am Windmühlenweg und Schrägweg, die Offenlegung des Heidegrabens und die Aufwertung einer Fläche im Süden (Flur Gundorf) genannt.
Zu Aktivitäten in der Aue wies Frau Zábojnik auf die zurzeit in Bearbeitung befindliche "Wiedervernässungsstudie" hin. Weitere Informationen können an den Ortschaftsrat nach deren Fertigstellung erfolgen.
Der 1998 vom damaligen Gemeinderat Lützschena-Stahmeln beschlossene und vom Regierungspräsidium bestätigte Flächennutzungsplan mit dazugehörigem Landschaftsplan wurde von Herrn Pawlitzky an Frau Walther mit der Bitte um Einsichtnahme und Berücksichtigung übergeben.
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