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Am 19.09.2004 wird der 4. Sächsische Landtag mit seinen 120 Mitgliedern in 60 Wahlkreisen gewählt. In jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat über die Direktstimme gewählt, die anderen 60 Mitglieder werden mit der Listenstimme über Landeslisten der Parteien gewählt; das heißt, jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Zur Landtagswahl 2004 gibt es sieben Leipziger Wahlkreise.
Lützschena und Stahmeln gehört zum Wahlkreis Leipzig 7, der Wahlkreis
31 in der landesweiten Einteilung. Diesem Wahlkreis Leipzig 7 (31) sind auch
die drei nördlichen Nachbargemeinden Schkeuditz, Rackwitz und Taucha zugeordnet.
Die Wahlkreisgrenze dieses Wahlkreises durchschneidet wiederum den Ortsteil
Plaußig-Portitz.
Zur den rechtlichen Bestimmungen der Wahl teilt der Wahlleiter der Stadt Leipzig mit:
Wahlrechtsänderungen.
Von den Wahlrechtsänderungen ist für den Wähler vor allem von
Bedeutung, dass Wahlbriefe am Wahltag bis 16 Uhr (nicht erst 18 Uhr) eingegangen
sein müssen und auch bei der Landtagswahl (außer bei der Briefwahl)
keine Umschläge mehr verwendet werden, die Stimmzettel also in der Wahlzelle
gefaltet und nachfolgend in die Urne geworfen werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz,
die nicht nach ? 12 SächsWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten
(19. Juni 2004) im Freistaat Sachsen eine Wohnung ? bei mehreren Wohnungen die
Hauptwohnung ? haben oder weder im Freistaat Sachsen noch in einem anderen Bundesland
für eine Wohnung gemeldet sind und sich gewöhnlich im Freistaat Sachsen
aufhalten.
Eintragung in das Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die am 15. August 2004 bei der Meldebehörde gemeldet sind,
werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte,
die zwischen dem Stichtag und dem Beginn der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
innerhalb Sachsens in eine andere Gemeinde umziehen, werden auf Antrag bei der
Zuzugsgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen; gleiches gilt für
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag seit drei Monaten im Freistaat Sachsen
gewöhnlich aufhalten ohne eine Wohnung innezuhaben. Der Antrag ist schriftlich
bis zum 29. August 2004 beim Wahlamt zu stellen.
Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden von der
Gemeinde spätestens am 29. August 2004 benachrichtigt. Wer keine Wahlbenachrichtigung
erhalten hat, sollte unbedingt beim Wahlamt (Tel.: 123-2865) nachfragen um seine
Wahlteilnahme zu sichern.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahlbezirk zu wählen, kann einen
Wahlschein beantragen. Der Antrag ist mündlich (jedoch nicht telefonisch),
schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde grundsätzlich bis zum zweiten
Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, in Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher
Erkrankung oder wenn der Wahlberechtigte nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt
hat) noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr zu stellen. In dem Antrag sind neben dem
Namen und der Anschrift des Wahlberechtigten auch sein Geburtsdatum oder seine
Wählerverzeichnisnummer anzugeben. Insbesondere bei formlosen Anträgen
sind diese Angaben erforderlich, um sicher zu gehen, dass der Antrag tatsächlich
von dem Wahlberechtigten stammt.
Wahltag
Wahltag ist der 19.09.2004. Die Wahlräume sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jeder Wähler hat seine Wahlbenachrichtigungskarte bzw. seinen Wahlschein
sowie seinen Personalausweis (um sich gegebenenfalls über seine Person
ausweisen zu können) mitzubringen.
Bewerber als Direktkandidat für den Abgeordnetensitz
im Wahlkreis 31
Nr. |
Kurzwort
bzw. Kennwort des Kreiswahlvorschlages |
Bewerber |
1 |
CDU |
Seidel,
Rolf |
2 |
SPD |
Bonneß,
Bernd |
3 |
Grüne |
Markurt,
Torsten |
4 |
FDP |
Janßen,
Cornelius |
5 |
DSU |
Prof.
Dr. Kern, Bernd-Rüdiger |
6 |
Die
Parteilosen, Lebenserfahrenen, Berufserfahrenen PLB |
Kunath,
Jürgen |
Der Wahlvorschlag Denecke, Wolfgang der PDS wurde aufgrund
fehlender Unterlagen vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen; am 29.07.2004
entscheidet der Landeswahlausschuss über die Beschwerde gegen die Zurückweisung.