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Das
Wort der Ortsvorsteherin
Nach dem Schneefall
und dem teilweise eingetretenen Verkehrschaos habe ich mich entschlossen, mich
zum Thema Anliegeraufgaben, dem quasi “Dauerrenner” zu äußern.
Jeder Grundstückseigentümer und Anlieger von öffentlichen Straßen
und Wegen mache ich nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass Geh- und Radwege
von Schnee zu beräumen und gegen Glätte zu streuen sind. Es ist nicht
nur eine satzungsgemäß wahrzunehmende Aufgabe (Einzelheiten entnehmen
Sie bitte der Winterdienstsatzung vom 01.11.2003 und der Veröffentlichung
im Auen-Kurier Dezember 2002), sondern es geht um unsere Gesundheit und unser
Leben. Wie schnell hat man sich bei einem Sturz verletzt oder gar Bein oder Arm
gebrochen. Für die Haftpflichtversicherung des Verursachers kann sogar die
Ein-trittspflicht entfallen, wenn nicht geräumt und abgestumpft war. Das
kann teuer werden. Der Preis von Streugut und die einzusetzende Muskelkraft fallen
dagegen nicht ins Gewicht. Hin-zu tritt, dass in unserer Ortschaft nur wenige
Straßen dem Winterdienst unterliegen und auch die Straßen gefährlich
glatt sind. Bei leeren Kassen in den Kommunen wird auch an dieser Stelle gespart.
Ich appelliere daher an die Einsicht, lieber etwas mehr zu tun, als die Satzung
verlangt und damit einen Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit aller
zu leisten.
Nun zu einem anderen Thema, die verständlicher Weise geforderte Einflussnahme
auf ver-müllte und verwahrloste Grundstücke. Die Einflussnahmemöglichkeit
des Ortschaftsrates ist leider als gering einzuschätzen. Sofern der Eigentümer
bekannt ist, kann nur eine höfliche Erinnerung und Aufforderung erfolgen.
Ein Einschreiten durch den Stadtordnungsdienst setzt eine konkrete Gefährdung
voraus, Müll Unrat oder Unkraut reichen leider nicht aus.
An dieser Stelle kann ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und
Bürger nur versichern, dass diese Probleme bereits an den Stadtordnungsdienst
herangetragen sind und auch bei den regel-mäßigen Beratungen mit
dem Stadtordnungsdienst angesprochen werden.
Mit besten Grüssen und Wünschen für eine unfallfreie Zeit verbleibe
ich als
Ihre Ortsvorsteherin
M.Ziegler
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