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Kurzmeldungen aus der Stadt Leipzig

Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen

Seit dem 1. Mai beträgt der Elternanteil an einem Kitaplatz für das erste Kind bei neunstündiger Betreuung 101,36 Euro, ein entsprechender Krippenplatz 168,37 Euro und eine sechsstündige Hortbetreuung 59,30 Euro. Die durch die Stadt Leipzig gewährten Vergünstigungen, wie die wöchent- liche Betreuungszeit, Staffelung nach Geschwistern, Familien/Alleinerziehenden und Beitragsfreiheit für das dritte Kind (wenn alle drei Kinder eine Einrichtung besuchen) bleiben im vollen Umfang bestehen.
Weitere Informationen und Beratung beim Jugendamt und in den Einrichtungen.

Entfernung von Mauersegler- und Schwalbennestern kann teuer werden

Während sich die meisten Menschen dieser Tage an dem Gezwitscher der Mauersegler und Schwalben erfreuen, fühlen sich andere vor allem durch den Nestbau dieser Vögel gestört und beseitigen deshalb die Nester. Dabei lässt sich z.B. das Problem der Verschmutzung der Hauswände schon durch das Anbringen eines Kotbrettes unter dem Nest lösen. Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass die Niststätten der Mauersegler und Schwalben geschützt sind. Wer Nester beschädigt oder zerstört, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EURO rechnen.
Dieser gesetzliche Schutz ist erforderlich, weil es durch die Einwirkungen des Menschen in der Vergangenheit zu einem merklichen Rückgang von Mauerseglern und Schwalben gekommen ist. Auch für Leipzig muss eine Abnahme der Bestände dieser Arten konstatiert werden.
Sollte eine Beseitigung von Nestern unumgänglich sein, so bedarf es dafür einer schriftlichen Genehmigung der Naturschutzbehörde. Diese ist beim
Amt für Umweltschutz, Abteilung Naturschutz,
in der Nonnenstraße 5c,
in 04229 Leipzig zu beantragen.
Tel. 123- 34 29 und Fax: 123 34 25.

Was städtische Ämter mitzuteilen haben

Neues im Telegrammstil

Kurzinformationen aus unserer Ortschaft




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