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Kurzmeldungen aus der Stadt Leipzig

Rodung von Bäumen und Gehölzen bis zum Herbst verboten

Ab 1. März bis einschließlich 13. September ist untersagt, Hecken, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu roden oder zu beschneiden. Dieses Verbot ist im Sächsischen Naturschutzgesetz geregelt und gilt auch für Kleingärten und Parkanlagen, nicht aber für die Forstwirtschaft. Es ist notwendig, um den Tieren, die auf den Lebensraum aus Laub und Ästen angewiesen sind, Deckung und Schutz zu geben: Viele Vögel beginnen im April in Hecken und Bäumen mit dem Brüten, Igel verstecken sich im dichten Gestrüpp, für Insekten sind früh blühende Sträucher eine wichtige Nahrungsquelle.
Kleinere Formschnitte an Hecken und Bäumen sind in dieser Zeit zulässig, soweit keine Brut- oder Lebensstätten wild lebender Tiere gefährdet werden.
Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EURO geahndet werden.
Ausnahmen kann die Naturschutzbehörde zulassen, wenn der Nachweis erfolgt, dass die Maßnahmen unbedingt zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen, Belange des Artenschutzes nicht beeinträchtigen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Gehölzen, die nicht unter Baumschutzsatzungen fallen, erteilt das Amt für Umweltschutz auf Antrag. Entsprechende Formulare sind beim Amt für Umweltschutz, Abteilung Naturschutz, Nonnenstraße 5c, Haus B. Zimmer 137 erhältlich. Informationen erteilen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz unter der Telefonnummer 123 34 29

Amphibien wandern wieder

Trotz zahlreicher Schutzmaßnahmen werden bedauerlicherweise jährlich Hunderttausende von Amphibien im Straßenverkehr getötet. Das Amt für Umweltschutz appelliert daher an alle Autofahrer, ihr Fahrverhalten besonders auf Straßen, die an Gewässern vorbeiführen, so rücksichtsvoll wie möglich zu gestalten. In vielen Fällen schaffen so genannte Krötenzäune "Leiteinrichtungen mir Rohrdurchlässen" schon Abhilfe. So haben Mitarbeiter des Amtes an der B 46 bereits ein Amphibien-Leitsystem errichtet, das an neun Stellen ein ungefährliches Passieren ermöglicht. Zu den Gefahrenstellen in Leipzig gehört beispielsweise auch der Marienweg.

Für frisch gebackene Mütter und Väter: Leipzig begrüßt seine neuen Erdenbürger mit einem "Elternbrief"

Seit Anfang dieses Jahres erhält jede Leipziger Familie für ihr erstgeborenes Kind "Elternbriefe". Herausgeber der Briefe ist der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. Berlin, der sie in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet hat und für die ständige Aktualisierung sorgt. Die 48 Folgen umfassende Elterninformation ist kostenlos und soll die junge Familie bei der Erziehung hilfreich begleiten und unterstützen. Das Angebot können die jungen Eltern bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes in Anspruch nehmen. Den ersten dieser Briefe erhalten sie kurz nach der Geburt ihres Kindes, im ersten Lebensjahr kommen sie monatlich, im zweiten Jahr alle zwei Monate und bis zum achten Lebensjahr in größeren Abständen ins Haus. Alle wichtigen Entwicklungsphasen des Kindes werden von Pädagogen, Psychologen und Kinderärzten beschrieben.
Die praktischen Anregungen der Fachleute sollen den Eltern helfen, sich dem Alltag mit ihrem Kind und all seinen Freuden und Konflikten zu stellen. Beispielsweise werden Themen wie: "Was heißt verwöhnen?", "Es geht auch ohne Klapps" oder "Zweisprachig aufwachsen" leicht verständlich und klar dargestellt.
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat den Versand der Briefe übernommen. Gemeinsam mit der Stadt trägt er auch die Kosten. Sie betragen im Jahr etwa 10.000 Euro. Deshalb möchte der DKSB auch Sponsoren für den Versand der Elternbriefe gewinnen. Wer die Elternbriefe sammeln und vielleicht für das zweite oder dritte Kind aufheben möchte, bekommt vom Kinderschutzbund einen freundlich gestalteten Ordner.
Kontakt: Dr. Jost Schönfelder, Deutscher Kinderschutzbund, Tarostraße 17-19, 04103 Leipzig, Tel. 0341-702570

Jobs in den Ferien ? was ist zu beachten?

Zwar sind die Winterferien vorüber, aber die nächsten Ferien kommen bestimmt, Ostern vom 28. März bis 5. April, Pfingsten vom 18. bis 21. Mai und ab 20. Juni bis 31. Juli 2002 die Sommerferien. Mit den Schulferien verbunden ist das Bestreben von Schülerinnen und Schülern, Aushilfsjobs anzunehmen, um sich zusätzlich ein paar Euro zu verdienen. Aber dafür sind die Regelungen des Jugend- und Arbeitsschutzes zu beachten: Kinder dürfen mit Einwilligung der Eltern ab 13 Jahre arbeiten. Dabei muss die Beschäftigung leicht und geeignet sein, darf im Regelfall nicht mehr als 2 Stunden täglich betragen und darf nicht zwischen 18 und 8 Uhr liegen. Während der Schulferien dürfen Schüler über 15 Jahren einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben. Grundsätzlich gilt für Jugendliche die Fünf-Tage-Woche und die 40-Stunden-Woche. Der Samstag ist generell arbeitsfrei und im Allgemeinen dürfen Jugendliche auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung mitgewirkt werden.
Pausen zur Erholung sind ein Muss. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen diese 60 Minuten dauern, wobei die erste Pause nach spätestens 4,5 Stunden gewährt werden muss und auch nicht kürzer als 15 Minuten sein darf. Dazu gibt es eine Broschüre und den Kalender im Jugendamt der Stadt, Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig, im Bereich Information und Kinder- und Jugendschutz, Zimmer 410, Haus D.

Jugendamt reagiert auf Straftaten von Jugendlichen

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) und das Jugendamt haben Anfang Februar einen Kooperationsvertrag geschlossen. Er regelt die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendgerichtshilfe. Jugendliche, die Sachbeschädigungen wie Vandalismus, Graffiti-, Kratzbilder- und andere Schmierereien in Straßenbahnzügen und in Wartehallen verübt haben, sollen bei den LVB den Schaden wieder gut machen. Immerhin beträgt der in der Folge von Straftaten gegenwärtig jährlich mehrere Hunderttausend Euro, abgesehen von der zusätzlich notwendigen Organisation und Personalbereitstellung. Bei den Wiedergutmachungseinsätzen steht die aktive Auseinandersetzung mit der Straftat und ihren Folgen sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen im Vordergrund. Außerdem sollen Jugendliche, die auf Grund richterlicher Weisungen gemeinnützige Arbeitsstunden leisten müssen, an die LVB vermittelt werden.

Bilanz 2001 -- Feuerwehr und Rettungsdienst täglich 255 mal im Einsatz

93.182 Mal wählten Leipziger Bürger im vergangenen Jahr die Nummer der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in der Hauptfeuerwache. In den Einrichtungen der Stadt und der Hilfsorganisationen standen Feuerwehren, Rettungsdienste und Krankentransporte bereit, um Verletzte zu versorgen, Brände zu löschen oder ausgelaufene Flüssigkeiten zu beseitigen. Das waren 3 568 Einsätze oder 4 Prozent mehr als im Vorjahr.
Mit 85.870 Einsätzen tragen der öffentlich-rechtliche Notfallrettungsdienst und der Krankentransport den Löwenanteil. Insgesamt 52.359 Mal rückten Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber aus, um Bürgern in Lebensgefahr oder mit Verletzungen zu helfen. Die Wagen des Krankentransportes wurden 31.355 Mal in Anspruch genommen.
Für die Einsatzkräfte der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr erklang im vergangenen Jahr in den Feuerwachen 6.709 Mal der Alarmgong. Mit 2 077 Bränden, darunter 13 Großbrände, lag die Statistik 11,9% unter denen des Vorjahres. Die rund 600 Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren kamen dabei 1.470 Mal sowohl zur Unterstützung der Berufsfeuerwehren als auch eigenständig zum Einsatz. Zwei Brandtote waren 2002 zu beklagen. Sie erlagen noch vor Ankunft der Feuerwehr der Wirkung giftiger Rauchgase. Dagegen retteten Feuerwehrmänner 75 Personen und 46 Tiere vor dem Tod durch Flammen oder Rauchgase. Bei den Einsätzen trugen 12 Feuerwehrmänner Verletzungen, wie Verbrühungen, Verstauchungen oder Prellungen davon. 4.632 Mal wurde die Feuerwehr um technische Hilfeleistungen gebeten, 9,6% mehr als im Vorjahr. Dazu einige Beispiele: So halfen die Feuerwehrleute 421 Mal Personen, die sich in einer Notlage befanden, 244 Mal wurde die Feuerwehr zu Unfällen gerufen, wo mit hydraulischen Rettungsgeräten eingeklemmte Personen aus dem Auto befreit werden mussten. 759 Mal waren ausgelaufene Flüssigkeiten zu beseitigen.
Die böswilligen Alarmierungen, bei denen die Feuerwehr "zum Spaß" gerufen wurde, stiegen leider im Vergleich zum Vorjahr um 11 % auf 51 an.

Neue Suchtbeauftragte hat Arbeit aufgenommen

Es ist die 38-jährige Diplompädagogin Sylke Lein, die seit 1991 in der Leipziger Stadtverwaltung tätig ist. Zuletzt arbeitete sie als Referentin im Stadtbüro Mitte. Sie tritt an die Stelle von Dr. Uta Göbel, die in den Ruhestand ging. Sylke Lein will an deren verdienstvoller Arbeit anknüpfen und das inzwischen vorhandene gute Netz an Präventions-, Beratungs- und Betreuungsangeboten in Leipzig weiterentwickeln. Außerdem baut sie auf die sehr effiziente, strukturübergreifende Kooperation mit Ämtern, freien Trägern, Vereinen und Schulen.

Citykarte für Behinderte

Die 3. überarbeitete Auflage der Citykarte für Menschen mit Behinderungen ist erschienen. Und das mit gutem Grund: Die Stadt verändert laufend ihr Gesicht - auch für behinderte Menschen. Behindertenparkplätze wurden verlegt, neue kommen hinzu. So zum Beispiel im kommenden Frühjahr zwei neue Stellplätze zwischen Café Augustus und Gewandhaus. Damit können Behinderte dann wieder unmittelbar am Gewandhaus parken, Auch Telefonhauben für Rollis und Kleinwüchsige wurden verändert, vom Markt kann man direkt seine E-Mail übers Internet verschicken. Die Citykarte gibt auch zu erkennen, wo sich erhöhte Haltestellen-Inseln befinden, die Leuten mit Rollstühlen und auch mit Kinderwagen das Leben erleichtern.
Zu haben ist die Karte u.a. in den Bürgerämtern im Rathaus Wahren oder Am Brunnen 4 in Lützschena (ehemaliges Rathaus).

Gesamtkonzeption zur Tierunterbringung in Leipzig

Die Stadt Leipzig als zuständige Fundbehörde hat die gesetzlich geregelte Pflicht, Fundtiere (entlaufene, herrenlose aber z.B. auch abgegebene Tiere) entgegenzunehmen und unterzubringen, In aller Regel geschieht dies durch Übergabe der Tiere in ein Tierheim, dessen Betrieb in der Stadt Leipzig an den "Ersten Freien Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e.V." übertragen wurde.
Durch das im Zuge der Gemeindegebietsreform gestiegene Aufkommen an derartigen Tieren einerseits und die auf Dauer nicht mehr haltbaren bzw. erweiterbaren Standorte in den Zweigstellen Max-Liebermann-Straße und Rosental andererseits, wurde der Neubau eines Heimes dringend erforderlich. Basierend auf einer ganzen Reihe von Kriterien, wie beispielsweise eine angemessene Grundstücksgröße und -lage, erfolgte die Auswahl des neuen Standortes in Breitenfeld.
Im derzeit laufenden 1. Bauabschnitt (Kosten 1,2 Millionen Euro), der im Frühjahr diesen Jahres abgeschlossen sein wird, werden die räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung von 54 Hunden geschaffen, Damit entfällt die Hundehaltung am Standort in der Max-Liebermann-Straße ab diesem Zeitpunkt. Im 2. Bauabschnitt, der noch in diesem Jahr in Angriff genommen wird, entstehen dann weitere 52 Plätze in Breitenfeld, so dass alle Leipziger Tierheimhunde hier Platz finden werden.
Nach dem Wegfall der Hundehaltung in der Max-Liebermann-Straße verbleibt hier zunächst die Katzenunterbringung bis zur Entstehung des neuen Katzenhauses in Breitenfeld, dessen Bau für Ende 2003 vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist die entsprechend gesicherte Finanzierung. Hier ist neben der Stadt Leipzig und dem Tierschutzverein auch das Engagement privater Spender und Sponsoren gefragt. Das Areal des Tierschutzvereins im Rosental bleibt den Tierfreunden auch langfristig erhalten, da es sich als gut erreichbare Kontakt-, Anlauf und Informationsstelle sowie für die Kinder- und Jugendarbeit besonders gut eignet.




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