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Ausgabe
Nachrichten und Mitteilungen der Kirchgemeinde Lützschena
Unsere Gottesdienste (bis zum 17.3. immer in der Schloßkirche)
13.1. | 10.15 Uhr (mit Kindergottesdienst) |
20.l. | 10.15 Uhr |
27.1. | 10.15 Uhr |
3.2. | 10.15 Uhr (Familiengottesdienst) |
10.2. | 10.15 Uhr |
Brot für die Welt
Bis zum 3.2. sammeln wir für Menschen in den Armutsregionen und
Katastrophengebieten der Erde. Der gesamte Verwaltungsaufwand dieser
deutschlandweiten Hilfsaktion wird aus Kirchensteuermitteln finanziert.
Darum kommt jede Spende in voller Höhe zu denen, die Hilfe brauchen.
Im Familiengottesdienst am 3.2. wollen wir unsere Sammelaktion beenden und
das Gesamtergebnis bekanntgeben.
Bis Anfang März nehmen wir auch noch ausländische Münzen entgegen, die
durch den Euro ersetzt werden. Auch diese Mittel gehen an Brot für die
Welt.
Christenlehre
Ab Mittwoch, dem 16.1. beginnt die Christenlehre 15.30 Uhr für die Kleinen
(bis 16.20) und 17 Uhr für die Großen (bis 18 Uhr).
Kinderkreis:
5.2. 14.45 Uhr im Kindergarten
15.30 Uhr im Gemeinderaum
Frauenkreis:
Mittwoch, 16.1., 17 Uhr
Bibelkreis
Mittwoch, 23.1., 20 Uhr
Danke
Allen denen, die uns im vergangenen Jahr auf vielfältige weise geholfen
haben, ein herzliches Dankeschön. Ihnen und allen Lesern wünsche ich ein
behütetes gutes neues Jahr.
Ihr R. Pappe
Öffnungszeiten der Kanzlei
(Schloßweg 4, Tel. 46 19 034)
Montags 15 - 18 Uhr
Mittwochs 16 - 18 Uhr
Unsere Bankverbindungen:
für Spenden und Kirchgeld
Kto. - Nr. 113 950 0178
Sparkasse Leipzig, BLZ 8605 5592
Für Friedhofsgebühren
Kto. - Nr. 103 900 034
LKG Sachsen, BLZ 8509 5164
Aus Platzgründen(wegen der folgenden notwendigen Mitteilungen zur
Währungsumstellung) entfällt die Abschrift aus dem Tagebuch von Pfarrer
Reichel.
Änderung der Kirchgeldbeträge und der Friedhofsgebührenordnung
Durch die Währungsumstellung ändern sich ab dem 1.1.2002 die Kirchgeld- und
Friedhofsgebührensätze
1.Kirchengeld
Schüler, Auszubildende, Studierende, nicht berufstätige Verheiratete,
Soldaten im Grundwehrdienst, Zivildienstleistende, Blinde und Gehörlose sowie
Empfänger von Sozialhilfe zahlen mindestens 0,50 Euro monatlich bzw.
6 Euro jährlich.
Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zahlen mindestens 1
Euro monatlich bzw. 12 Euro jährlich
Berufstätige und Rentner zahlen mindestens 2,50 Euro monatlich bzw. 30 Euro
jährlich.
2.Friedhofsgebühren (Auszug)
- Nutzungsgebühren für Wahlgrabstellen
- Einzelstelle (Sarg) 286,40 Euro
- Doppelstelle (Urne) 286,40 Euro
- Verlängerung des Nutzrechts bei Wahlgrabstätte
pro Jahr und Stelle 14.32 Euro
- Urnengemeischaftsgrab
- ohne Namensnennung 994,46 Euro
- mit Namensnennung 1.147,85 Euro
- Friedhofsunterhaltungsgebühr
pro Grablager und Jahr 10,23 Euro
- Urnenbeisetzungsgebühr 139,85 Euro
Den vollständigen Text der Gebührenordnung erhalten Sie im Pfarramt.