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Aus dem Archiv des Heimatvereins Lützschena-Stahmeln |
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Anläßlich der nunmehr eingetretenen kälteren Jahreszeit werden hiermit
die Bestimmungen in §§ 3 und 5 des Regulativs über das Straßenwesen in
Stahmeln vom 27.September 1910 in Erinnerung gebracht. Hiernach sind die Fußwege
von den angrenzenden Grundstücksbesitzern, bzw. deren Stellvertretern, nach
Schneefall sofort gangbar zu machen. Der Gefallene Schnee ist abzukehren und, falls
er festgetreten ist mit Stoßeisen zu beseitigen. Bei eintretendem Glatteis sind
die Fußwege mit Sand zu bestreuen. Der hierzu erforderliche Sand wird von der
Gemeinde geliefert. Nur im Notfälle ist das Bestreuen mit Asche nachgelassen.
Die Vornahme der angeführten Arbeiten ist möglichst bald nach Eintritt der
Notwendigkeit, worüber die Ortspolizeibehörde zu entscheiden hat, zu bewirken,
jedoch nicht länger als bis 9 Uhr abends. Tritt die Notwendigkeit der Arbeiten
zwischen 9 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein, so sind diese möglichst bald nach
6 Uhr zu beginnen und spätestens bis 9 Uhr vormittags zu beenden.
Bei außergewöhnlich starkem Schneefall können die
vorstehenden festgesetzten Fristen angemessen verlängert werden.
In Zuwiderhandlungsfällen werden die in § 10 des Regulativs über das
Straßenwesen vom 27. September 1910 vorgesehenen Bestrafungen bis zu 30 M
unnachsichtlich eintreten.
Stahmeln, am 31. Dezember 1913.
der Gemeindevorstand, Rabe
der Heimatverein möchte Sie recht herzlich bitten, Unterlagen ähnlicher Art,
die sich noch in Ihrem Besitz befinden, dem Heimatverein zur Verfügung zu stellen.
Natürlich würden wir am liebsten das Original im Archiv erfassen, aber auch wenn
Sie uns eine Kopie solcher Unterlagen erstellen lassen, wäre dem Bestand des Archivs
geholfen.
In den Unterlagen des Archivs würden selbstverständlich die
Ursprungsbesitzer namentlich erfaßt werden.
Falls Sie bei
Haushaltsauflösungen, Umzügen oder ähnlichen Großräumaktionen
auf alte Unterlagen stoßen, bitte nicht wegwerfen. Wir würden diese sehr
sorgfältig prüfen und in den Bestand integrieren.
Vielen Dank
Heimatverein Lützschena-Stahmeln