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Inhalt und Ergebnisse der 24. ordentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena­Stahmeln vom 8. Oktober 2001



Die Ortsvorsteherin Frau Ziegler eröffnete die Sitzung des Ortschaftsrates und stellte seine Beschlussfähigkeit fest. Ohne Änderungen und Ergänzungen wurde die Tagesordnung bestätigt.

Die Ortsvorsteherin informierte über eingeleitete Maßnahmen zu den Anfragen und Hinweisen von Ortschaftsräten und Bürgern aus den Ortschaftsratssitzungen der vergangenen zwei Monate:


In der Bürgerfragestunde wurden von Ortschaftsräten und Bürgern folgende neue Hinweise und Anfragen vorgetragen:


Fluglärm durch veränderte Flugrouten und Trainingsflüge über die Ortschaft
Zum diesem Thema war als Vertreter des Flughafens Leipzig/Halle Herr Semrau anwesend.
Er informierte, dass es zur Zeit circa 47.000 Flugbewegung pro Jahr auf beiden Bahnen des Flughafens gibt und zu 70 Prozent die Nordbahn benutzt wird. Landung und Start erfolgen gegen den Wind, wobei die Hauptwindrichtung Südwest ist. Größere Maschinen starten und landen in der Regel auf der Nordbahn, von der Südbahn meist nur kleinere. Dabei gibt es von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagene Flugstraßen zu 3­4 Kilometern Breite, die einzuhalten sind. Hierbei wird beachtet, dass Ortschaften nur in einer bestimmten Höhe überflogen werden. Bei guter Sicht ist es den Fluggesellschaften gestattet, im Sichtanflug zu landen. Dies geschieht über einen Queranflug, wobei die Ortschaft Lützschena­Stahmeln überflogen wird. Der Flughafen Leipzig/Halle hat die Fluggesellschaften bereits gebeten, von diesen Sichtanflügen weitgehend abzusehen. Die Flugrouten werden nach dem Luftverkehrsgesetz von der Deutschen Flugsicherung als Genehmigungsbehörde nach Abstimmung mit der Fluglärmkommission beschlossen.
Die Trainingsflüge sind von der übergeordneten Behörde vorgeschrieben und müssen durchgeführt werden. Bisher fanden 2001 an drei Sonntagen Trainingsflüge statt, wobei jeweils 26 Starts und Landungen hintereinander geflogen wurden.
Als überwachendes Gremium gibt es eine Fluglärmkommission, die aus Vertretern der Kommunen und des Flughafens besteht. Die Stadt Leipzig vertritt Frau Dr. Heymann, die Persönliche Referentin von Beigeordneten Tschense ist.
Ortschaftsrat Pawlitzky schlug vor, die Nutzungserlaubnis des Flughafens dahingehend zu ändern, dass zwischen 13 und 15 Uhr keine Trainingsflüge gestattet werden.
In ihrer nächsten Sitzung am 7. November 2001 wird Herr Semrau das Problem vortragen und danach den Ortschaftsrat unterrichten.

Verkehrssicherheit des Bismarckturmes
Dazu beschloss der Ortschaftsrat folgenden Antrag an die Ratsversammlung der Stadt Leipzig:
“Es wird ein Sanierungskonzept für den Bismarckturm für die nächsten Jahre erarbeitet. Weiterhin sind Sofortmaßnahmen für die Wiederherstellung der Sicherheit des Bismarckturmes zu ergreifen.”

Stand der Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen Quartier A im Güterverkehrszentrum
Darüber sprach Herr Ober vom Referat Bauverwaltung der Stadt. Er teilte mit, dass mit Beginn der Pflanzperiode 2002 die Ausgleichsmaßnahmen begonnen werden. Der Beginn hat sich aufgrund von Eigentumsverhandlungen, die noch durchgeführt werden mussten, verzögert.

Bericht über die Erarbeitung der Radwegeverbindung Nord­Süd im Quartier B des Güterverkehrszentrums
Den Bericht erstattete ebenfalls Herr Ober. Er erläuterte die Planung. Mit dem Bau der Radwegeverbindung kann erst begonnen werden, wenn die Gleisbaumaßnahmen abgeschlossen sind. Auch hier gibt es noch eigentumsrechtliche Probleme, die Stadt drängt aber auf eine schnellstmögliche Regelung.

Konzept über die Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksräte
Der Ortschaftsrat hatte dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat eine Stellungnahme zu den von der Stadt Leipzig vorgelegten Konzept erarbeitet, die im Ortschaftsrat zur Diskussion stand. Zusammen mit den Änderungen und Ergänzungen der Bürgerinitiative hat der Ortschaftsratsrat diese Stellungnahme beschlossen. Sie wird der Stadt übergeben.
Der Ortschaftsrat spricht sich für die flächendeckende Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamt Stadtgebiet von Leipzig aus. Er schlägt deshalb folgende Verfahrensschritte vor:
  1. Beginnend mit der Wahlperiode 2004/2009 werden die bisherigen zehn Stadtbezirke mit den dazu gehörenden eingegliederten Gemeinden, für welche die Ortschaftsverfassung im Jahre 2004 ihre Gültigkeit verliert, gemäß § 65, Abs. 2 SächsGemO, zu Ortschaften zusammengefasst und für sie die Ortschaftsverfassung gemäß §§ 65­69 SächsGemO eingeführt. Dazu werden bei den Kommunalwahlen im Jahre 2004 neben den Stadträten die Ortschaftsräte gewählt. Der § 26 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ist entsprechend zu ändern, §§ 24 und 25 zu streichen.
  2. In den in die Stadt Leipzig eingegliederten Gemeinden Lützschena­Stahmeln, Böhlitz­Ehrenberg, Lindenthal­Breitenfeld und Wiederitzsch gilt die Ortschaftsverfassung gemäß den Eingemeindungsverträgen weiter bis zum Jahre 2014. Damit gilt für das gesamte Stadtgebiet die Ortschaftsverfassung bis zum Jahre 2014, es sei denn, einzelnen der hier genannten Ortschaften beschließen die Auflösung ihrer Ortschaftsräte und damit die Eingliederung in die jeweiligen Stadtbezirke noch vor Ablauf der Bestandsfrist im Jahre 2014.
  3. In der Ortschaft Lützschena­Stahmeln entscheidet der Ortschaftsrat, ob er von der im § 5, Abs. 1 des Eingemeindungsvertrages zugesicherten Option auf Verlängerung der Gültigkeit der Ortschaftsverfassung über das Jahr 2014 hinaus Gebrauch machen will. Das sollte in der Wahlperiode 2009 bis 2014 geschehen.
  4. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob gemäß § 67, Abs. 2 SächsGemO den Ortschaftsräten weitere, die Ortschaft betreffende Angelegenheiten zur dauerhaften Erledigung übertragen werden können, z. B. die Entscheidung über den Einsatz von Mitteln für die Brauchtums­ und Heimatpflege.
  5. Die §§ 26, 27 und 28 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sind bei Durchsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend zu ändern.


Beschlüsse der 24. Sitzung des Ortschaftsrates

Beschluss Nr. 152­10/01
Verkehrssicherheit des Bismarckturmes

Beschluss Nr. 153­10/01
Stellungnahme des Ortschaftsrates Lützschena­Stahmeln zur DS III/1591
( Konzept über Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte )

Keine Sprechstunden des Bürgerpolizisten mehr

Wegen der erhöhten Anforderungen an Ordnung und Sicherheit muß bis auf weiteres die Sprechstunde des Bürgerpolizisten in unserer Ortschaft ausfallen. Diese Information wurde nur mündlich gegeben.

Informationsveranstaltungen zum Baumschutz

Am 8.10. vor der Ortschaftsratsitzungwurde durch das Grünflächenamt auf Anregung des Ortschaftsrates diese Informationsveranstaltung durchgeführt. Herr Keppler und Herr Nußmann informierten über die Baumschutzsatzung und die erforderlichen Antragstellungen für das Schneiden und Fällen von Hecken und Bäumen. Die von den Anwesenden gestellten Fragen konnten beantwortet werden.
Antragsformulare sowie Informationsmaterial können Sie über das Bürgeramt erhalten.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Satzung und unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten sowie dem Bürgeranliegen.


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