Besiedlung im 1. Bauabschnitt des Baugebietes Schulstraße von Stahmeln steht vor einem erfolgreichen Abschluss

Baugebiet Schulstraße in Stahmeln 2001Auf dem Baugebiet nördlich der Schulstraße, die jetzt “Stahmelner Höhe” heißt, regt sich viel Leben. Ein lange gehegter Plan nimmt in unserer Ortschaft immer deutlicher seine Konturen an. Entgegen aller Bedenken und Vorbehalte steht die Besiedlung des 1. Bauabschnittes des neuen Wohngebietes vor seiner Vollendung. Ein weitsichtiger Beschluss wird Wirklichkeit.

Der Startschuss wurde 1993 gegeben. Damals war Stahmeln noch eine selbstständige Gemeinde. Seine Gemeindevertreter beschlossen einstimmig, die nördlich der Schulstraße angrenzenden Ackerflächen als Baugebiet für Wohnungen auszuweisen. Die Volksvertreter machten auf der Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung von ihrem Planungsrecht Gebrauch. Dieser Beschluss hat sich als richtig erwiesen. Das große Interesse an einer raschen Besiedlung ist der beste Beweis dafür.

Noch im Sommer des Jahres 1993 erfolgte bereits die Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes “Wohngebiet Schulstraße”. Auch die Träger öffentlicher Belange machten sich gründlich mit den Planungsunterlagen vertraut. Im Dezember des gleichen Jahres konnte der Gemeinderat von Stahmeln nach Eingang und Prüfung aller Bedenken und Anregungen feststellen, dass die Planung überarbeitet und präzisiert werden muss. Der entsprechende Arbeitsprozess fand statt. Nochmals wurde der nunmehr geänderte Bebauungsplan von den Bürgern diskutiert und schließlich zur Annahme empfohlen. Inzwischen hatte sich Stahmeln mit der Gemeinde Lützschena zusammengeschlossen. Es war deshalb der Gemeinderat dieser aus zwei Ortsteilen bestehenden Gemeinde, der den Bebauungsplan in seiner endgültigen Fassung beschloss. Damit waren die erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau geschaffen. Mit der Erschließung des Baugebietes, also dem Anschluss an die öffentlicher Trinkwasserversorgung, der Entwässerung, der Stromzufuhr und dem Bau der Straßen, konnte begonnen werden. Längst sind schon die ersten Bewohner in die Grundstücke eingezogen und erfreuen sich an den günstigen Wohnbedingungen.

In dem demokratischen Prozeß, den der Bebauungsplan durchlief, trafen der Bürgerwille und die Gemeindevertretung auch verbindliche Festsetzungen für Art und Maß der baulichen Nutzung im Stahmelner Baugebiet Schulstraße. Sie gilt es einzuhalten und nicht zu vergessen.

Die wichtigsten Besonderheiten für dieses Baugebiet waren und sind:

Diese Grundsätze dienen der Erreichung einer hohen Wohnqualität in dem neuen Wohngebiet unserer Ortschaft, die damit um eine Errungenschaft reicher wird.
 
Detlef Bäsler

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