Entlastung für die ehemalige Projektentwicklungsgesellschaft Lützschena-Stahmeln

Viel wurde über angebliche geschäftliche Unregelmäßigkeiten in der ehemaligen Projektentwicklungsgesellschaft Lützschena-Stahmeln mbH (PEG) spekuliert. Berechtigt wurden erhebliche Verluste konstatiert. Schwerwiegende Vorwürfe wurden daraus von einigen Gemeinderäten gegen den entlassenen Geschäftsführer Detlef Hansen und den als Vertreter des Gesellschafters fungierende damalige Bürgermeister der Gemeinde Lützschena Stahmeln Detlef Bäsler abgeleitet.

Mit der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln in die Stadt Leipzig erfolgte ab 1. Januar 1999 die Übernahme der Projektentwicklungsgesellschaft mit allen Verbindlichkeiten in den Verband der Leipziger Gesellschaft zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten (LESG), einer Tochtergesellschaft der Stadt. Die damals vorliegende Finanzabrechnung, die einen erheblichen Schuldenberg enthielt, und die massiven Angriffe gegen die vormalige Leitung der Projektentwicklungsgesellschaft Lützschena-Stahmeln mbH und ihre Aufsichtsbehörde, führte zu einem Beschluss, den der Stadtrat von Leipzig am 13. Juli 2000 mit folgendem Wortlaut fasste: "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verantwortlichkeit und die Haftung aller Beteiligten (Gesellschaftsvertreter, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, juristische Berater usw.) zu prüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Schritte einzuleiten. Dem Stadtrat ist darüber Bericht erstatten."
 
Dieser Bericht des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, das im Namen des Oberbürgermeisters und des Vertreters des Gesellschafters die eingehende Prüfung vornahm, liegt jetzt vor. Er war Gegenstand einer entsprechenden Information an die Ratsversammlung vom 20. Juni 2001. Das Rechtsamt ist zu folgendem Ergebnis gelangt.
 
Die Gesellschaft wurde im wesentlichen ordnungsgemäß geführt. Die Jahresabschlussberichte beinhalten keine Beanstandungen. So gab es auch keine besonders zu berichtende Geschäftsvorgänge, noch wurden irgendwelche Risikogeschäfte durchgeführt.
Da eine 50.000 DM-Gesellschaft zur Errichtung eines Wohngebietes gegründet wurde, war von Anfang an klar, dass die Gesellschaft mit den Erschließungskosten in Vorleistung treten muss und eine Refinanzierung erst wieder durch Grundstücksverkäufe erfolgen konnte. Dies führte vorhersehbar in den ersten Geschäftsjahren regelmäßig zu einem Jahresverlust.

Es kommt eine Haftung des Geschäftsführers wegen Schadenersatzansprüchen bezüglich eines Bauträgervertrages zur Errichtung eines Eigenheimes in Betracht. Die sonstigen aufgeführten Verluste sind entweder nicht schuldhaft herbeigeführt worden oder sind bilanziell bedingt. Die Gesellschafterversammlung der Projektentwicklungsgesellschaft in Liquidation wird einer Empfehlung des Rechtsamtes folgen und einen entsprechenden Beschluss über die Haftung des ehemaligen Geschäftsführers fassen und ein Anwaltsbüro mit der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche beauftragen.
 
Das Prüfungsergebnis ist eindeutig. Nun bleibt zu hoffen, dass damit ein belastender und viel politischen Zündstoff enthaltender Vorgang beendet wird. Vor allem aber sollten nun Kritiker und Medienvertreter die Wahrheit respektieren und endlich mit Unterstellungen, Verdächtigungen und ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen aufhören.
 
gez.: Ziegler 

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