In diesen Tagen sehen sich die Ein¬wohner unserer Ortschaft wieder mit weitreichenden
Veränderungen im Alltagsgeschehen konfrontiert. Jeden
gehen sie, an jeden betreffen sie unmittelbar. Einmal mehr machen sie uns
bewusst, dass Lützschena und Stahmeln jetzt Ortsteile der Stadt Leipzig sind.
Neue Postleitzahlen
Seit dem 1. April gelten neue Postleitzahlen. Ihre endgültige Bestandskraft
erhalten sie ab dem 1. Januar 2002. Von diesem Zeitpunkt an werden mit alten
Postleitzahlen gekennzeichnete Postsendungen nicht mehr zugestellt. Mit der
neuen Ziffernfolge, an der sich auch die Zustellorganisation der Post orientiert,
lassen sich, verbunden mit dem Bestimmungsort und dem Straßennamen, alle Adressen
eindeutig identifizieren.
Für uns heißt es Abschied nehmen von der uns seit dem Juli 1993 vertraut gewordenen
Zahl. Nunmehr ist 04159 die künftig für die Ortsteile Lützschena und Stahmeln
verbindliche Postleitzahl,
Straßennamen und Hausnummern ändern sich in zahlreichen Fällen
Ebenso traten ab 1. April die 391 neuen Straßennamen mi Stadtgebiet von Leipzig
in Kraft. Sie führen zur teilweisen oder vollständigen Veränderung der Hausnummern
in einigen Straßen. Der Grund für diese notwendige Neuordnung ist, die Auffindbarkeit
aller Gebäude zu gewährleisten. In Lützschena und Stahmeln betrifft es einige
Häuser in der Bahnstraße, die gesamte Nummernfolge in der Halleschen Straße,
die zwar nicht umbenannt wurde, aber die Grundstücke aus der bisherigen Leipziger
Straße hinzubekommen hat. Auch in der früheren Hauptstraße, die nunmehr StahmeIner
Straße heißt, ändern sich die Hausnummern, dazu auch für jene Häuser der ehemaligen
Leipziger Straße im Ortsteil Stahmeln, die seit einigen Tagen zur Georg-Schumann-Straße
gehören.
Nicht nur in der Ausgabe 6 des Amtsblattes der Stadt Leipzig vom 17. März
wurden die neuen Hausnummern bekannt gemacht, auch jeder Hauseigentümer erhielt
eine schriftliche Mitteilung über die Veränderungen, verbunden mit der Verpflichtung,
alle Mieter zu informieren.
Drei Forderungen enthält der Beschluss des Stadtrates Leipzig vom 6. Dezember
2000:
1. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude mit der von der Gemeinde
festgesetzten Hausnummern in arabischen Ziffern zu kenn-zeichnen.
2. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnumeriert
ist, gut lesbar sein.
3. Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher
Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im In-teresse der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit geboten ist.
Nun ist jeder Bürger aufgefordert. in seinen Personalunterlagen, im Aus-weis
und Fahrzeugschein, bei Banken, Versicherungen und in den Versorgungsbetrieben
sowie in anderen Dokumenten, in denen die Wohnadresse angegeben ist, die notwendigen
Veränderungen vornehmen zu lassen. Was den Personalausweis betrifft, kann
das bis zum 31. Dezember 2001 zum Beispiel beim Bürgeramt Lützschena, Am Brunnen
4, gebührenfrei erfolgen.
Unsere Identität wollen wir bewahren
Mit den Neuerungen droht ein weiteres Stück unserer örtlichen Identität verloren
zu gehen, Viele Mosaiksteinchen sind für sie bestimmend. Keines davon sollten
wir preisgeben, Im Eingliederungsvertrag zwischen unserer früheren Gemeinde
und der Stadt Leipzig vom Juli 1998 heißt es im § l, Absatz 2:
„Die Ortsteile der bisherigen Gemeinde bilden fortan Ortsteile der Stadt Leipzig
mit ihren jeweiligen Namen und dem Zusatz - Stadt Leipzig. Sie bilden zusammen
eine gemeinsame Ortschaft." Deshalb empfehle ich jedem, seine Wohnanschrift
zu beschreiben mit:
04159 Leipzig-Lützschena oder 04159 Leipzig-Stahmeln. Auch auf diese Weise
leistet jeder seinen Beitrag, die historisch entstandenen Ortsnamen vor dem
Vergessen zu bewahren.
Fördermittel für das örtliche Brauchtum vergehen
Ein anderes Thema. Auch für dieses Jahr hat der Ortschaftsrat über die Vergabe
der Fördermittel für die Pflege des örtlichen Brauchtums ent-schieden. Wie
im § 10, Absatz 1 des Eingemeindungsvertrages verein-bart, stehen dafür zweckgebunden
jährlich 36.000 DM zur Verfügung. Von den Antragsberechtigten Vereinen wurden
jedoch Fördermittel in Höhe von 72.000 DM beantragt. Die Hälfte musste gestrichen
werden. Der Ortschaftsrat hat sich die Mittelvergabe nicht leicht gemacht.
Gründlich hat er alle sachlichen Erwägungen, die fachlichen Faktoren und Leistungen
geprüft und abgewogen. Im Ergebnis beschloss er folgende Verteilung: (Siehe
Tabelle auf Seite 3)
Den Frühjahrsputz nicht vergessen!
Der Frühling und die Osterzeit nahen. Da ist es Zeit, die Überreste des Winters
zu beseitigen. Nicht nur die Wohnung sollte geschmückt wer-den, sondern auch
vor der Haustür lohnt es sich, den Frühjahrsputz fortzusetzen. Lützschena
und Stahmeln haben sich immer durch Sauberkeit und ein schönes Landschaftsbild
ausgezeichnet. Gerade diese Attraktivität hat das hohe Ansehen der Ortsteile
für Einheimische und auswärtige Besucher begründet und eine beispielgebende
Wohnqualität erzeugt. So sollte es immer bleiben. Gerade deshalb bitte ich
alle Einwohner. verantwortungsbewusst zu handeln und bei diesem notwendigen
Frühjahrsputz mitzuwirken.