Hausnummernänderungen
Nachfolgend sind alle Hausnummern aufgeführt, die sich zum 01.04.200! in
dem Ortsteil Lützschena-Stahmcln ändern. Alle von Hausnumrnernänderungen betroffenen
Eigentümer erhalten darüber einen gesonderten Bescheid.
Von den Adressenänderungen Betroffene werden von den bei der Stadt Leipzig
anfallenden Änderungskosten (z.B. für die Änderung des Kfz-Scheins) befreit,
vorausgesetzt, die Änderungen werden in den der festgelegten Umsetzungsfrist
vom 01.04,2001 bis zum 31 A2.2001 vorgenommen.
Vergabe und Anbringung von Hausnummern sind im § 12 der Polizeiverordnung
überöffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (veröffentlicht
im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 11.07.1994) geregelt.
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten
Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen,
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert
ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu
erneuern. Die Hausnummern sind gut sichtbar neben oder über dem Haupteingang
anzubringen. Liegt dieser Eingang an der Seite oder der Rückseite der Gebäude,
so ist die Hausnummer an der Straßenseite des Hauses anzubringen, und zwar
dicht an der Gebäudeecke, die dem Hauseingang am nächsten liegt.
Liegt das Hauptgebäude mehr als drei Meter hinter der Straßenfluchtli-nie
und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so
ist die Hausnummer an der Einfriedung neben oder über dem Eingang sichtbar
anzubringen.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie sind in welcher
Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit geboten ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Statistik und Wahlen