Inhalt und Ergebnisse der 17. ordentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln vom 12. Februar 2001

Der Ortschaftsrat tagte in der ehemaligen Grundschule Lützschena, Am Bildersaal 4. Die Leitung der Sitzung lag in den Händen der stellvertretenden Ortsvorsteherin Frau Hottas. Das Gremium war beschlussfähig. Die Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

Der Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde hatte folgenden Inhalt:

Dann gab es neue Anfragen zu folgenden Themen:

Der Ortschaftsrat beschloss die Nutzungskonzeption des ehemaligen Gemeindeamtes (früheres Rathaus) von Lützschena Stahmeln, mit der Aufteilung: Kellergeschoss: Heimatverein; Erdgeschoss: Bürgeramt, Büro des Ortsvorstehers, Arbeitsräume für Fraktionen und Mitglieder des Ortschaftsrates, Büro zur Nutzung von Ämtern und Dritten; 1. Etage: Bibliothek; Dachgeschoss: Bismarckturmverein und andere Vereine.

Verlegung des Sitzungssaales des Ortschaftsrates

Dazu werden in der ehemaligen Grundschule Lützschena Am Bildersaal notwendige Umbauarbeiten durchgeführt, um alle Voraussetzungen für deren neue Zweckbestimmung zu schaffen. Das betrifft den Umbau der ehemaligen Schulklassen zu Tagungs- und Arbeitsräumen, die Bereitstellung eines transportablen Podestes für den größten Raum, weil die Bühne im Bürgerhaus nicht mehr zur Verfügung steht, die Erneuerung der Elektrik und anderes.

Information des Amtes für Umweltschutz bezüglich der Wiedervernässung des Schlossparks.

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die amtierende Leiterin des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig, Frau Dr. Creuzburg, Herr Hofmann von der Abteilung Naturschutz und die Herren Zechmann und Schreiter von Belter Consult erschienen. Herr Zechmann erläuterte die Planung, zu der von Herrn Schreiter Ergänzungen kamen. Unter Beachtung der Belange des Denkmal- und Naturschutzes wurden folgende Grundüberlegungen vorgetragen:

Die Teiche sollen mit dem Parkfließ und dem Hundewasser verbunden werden. Auch der Schildkrötenteich und die Lache sollen wiederhergestellt werden.

Nach der Verschließung des Polenzfließes entstand im Park Wassermangel. Im Ergebnis der Bauarbeiten sollen künftig 200 Liter Wasser pro Stunde aus der Weißen Elster entnommen werden, das Wasser wird durch ein Einlaufbauwerk am Polenzfließ eingeleitet.

Um den Wasserstand konstant zu halten, ist ein Staubauwerk am Hundewasser nötig. Bei den bestehenden Wasserbauwerken muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob sie zu Sanieren sind oder neu gebaut werden müssen. Der überwiegende Teil der Durchlässe wird bekanntlich durch den Bauhof gepflegt und ist deshalb noch nutzbar.

Der Zeitrahmen für die Wiedervernässung des Schlossparks ist noch nicht genau definiert. Er hängt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Gegenwärtig prüft das Regierungspräsidium Leipzig, ob ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist oder ob eine Plangenehmigung ausreicht.

Die Brücken sind in der Planung nicht enthalten. Hierzu, wie auch für das innere Wegekonzept ist das Grünflächenamt zuständig, das in den weiteren Verlauf der Arbeiten einbezogen werden muss. Für die Umsetzung der Konzeption sind für die nächsten drei Jahren 150.000 DM (7700) eingeplant. 2001 entsteht ein Eigenmittelanteil von 64.000 DM. Ein Fördermittelantrag muss in Abstimmung mit dem Amt für ländliche Neuordnung abgestimmt werden. Es wurde vorgeschlagen, den Fachausschuss Umweltschutz und Ordnung des Stadtrates zu einer Ortsbesichtigung einzuladen.

Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig und die daraus auch für die Einrichtungen der ehemaligen Gemeinde Lützschena und Stahmeln erfolgende Angleichung.

Die Vertreter der Stadt, Frau Hoffmann, Sachgebietsleiterin Kindertagesstätten und Herr Jurich, Leiter der Allgemeinen Verwaltung, wurden die entsprechenden Vorlagen für den Stadtrat erläutert.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Freistaates Sachsen wurde der Zuschuss des Landes an die Kommunen verringert von 52 auf 48,5 Prozent. Daraus resultieren die erhöhten Beiträge. Aus den Betriebskosten aller Kindertagesstätten im Stadtgebiet Leipzig wurde der Mittelwert gebildet und die Beiträge dementsprechend angeglichen.

Die Ortschaftsräte kritisierten, dass sie nun dafür bestraft werden, dass die ehemalige Gemeinde Lützschena-Stahmeln neue, moderne Einrichtungen gebaut hat, um die Betriebskosten zu senken, während die Stadt nichts in dieser Hinsicht getan hat.

Herr Jurich antwortete, dass die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Betriebskostendurchschnitt des gesamten Stadtgebietes als Grundlage der Neuberechnung heranzuziehen. Bei Abschluss des Eingemeindevertrages hätte die Möglichkeit bestanden, die Beiträge für einen gewissen Zeitraum festzuschreiben. Dies wurde aber nicht getan.

Der Ortschaftsrat versagte beiden Vorlagen seine Zustimmung.


Beschlüsse der 17. Ordentlichen Sitzung des Ortschaftsrates:

Beschluss Nr. 127-02/01

Nutzungskonzeption für das ehemalige Gemeindeamt Lützschena-Stahmeln

Beschluss Nr. 128-02/01

Verlegung des Sitzungssaales des Ortschaftsrates in die ehemalige Grundschule Lützschena

Beschluss Nr. 129-02/01

Ablehnung der Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Beschluss Nr. 130-02/01

Ablehnung der Angleichung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertagsstätten der ehemaligen Gemeinde Lützschena-Stahmeln

Beschluss Nr. 131-02/01

Vergabe der Fördermittel für das örtliche Brauchtum

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