Ab 01.01.2001 Leipziger Baumschutzordnung auch bei uns

Am 31.12.2000 tritt die Baumschutzordnung der ehemaligen Gemeinde Lützschena-Stahmeln außer Kraft. Sollte der Leipziger Stadtrat es bis zum 31.12.2000 nicht schaffen, die Leipziger per Beschluß auf unser Gebiet zu erstrecken, gilt unsere solange weiter.

Was ändert sich für uns?

Für den Haus- und Gartenbesitzer sind diese wesentlichen Änderungen einmal zusammengestellt.

  1. Bäume der Laub- und Nadelbaumarten einschl. Eßkastanie, Walnuß, Zierkirsche u.a. waren bei uns erst ab 15 cm Durchmesser geschützt. In der Leipziger schon ab 10 cm (gemessen in 1,3 m Höhe über dem Erdboden).
  2. In Leipzig sind alle Obstbäume ab 30 cm Durchmesser geschützt, in Lützschena-Stahmeln keine.
  3. Hecken sind nach der Leipziger Satzung ab 1 m Höhe geschützt, in Lützschena-Stahmeln waren es nur freiwachsende.
  4. Bei Rank- und Kletterpflanzen gibt es eine ähnliche Regelung, jedoch steht der Hauswein nach der Leipziger Satzung unter Schutz.

Was heißt das für den Lützschenaer und Stahmelner?

Eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes wird schon bei wesentlichen kleineren Bäumen benötigt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 DM und zusätzlich werden pro Baum 25,00 DM Kosten erhoben. Anträge dazu können in der Verwaltungsaußenstelle Lützschena-Stahmeln, Am Brunnen 4 abgeholt werden.

Wer also einen alten dicken, vielleicht schon halb verfaulten Obstbaum besitzt, muß in Zukunft für eine Genehmigung zum Fällen mehr Geld ausgeben, als zum Pflanzen eines neuen. Jeder Grundstücksbesitzer und Gartenfreund könnte bis 31.12.2000 jedoch überlegen, wie er durch Handeln Geld einspart.

Sonja Hottas
Stellv. Ortsvorsteherin

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