Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln
Ansicht vom Markt auf das zukünftige Gemeindezentrum
STÄDTEBAULICHER ENTWURF
Kurzerläuterungen zum Bebauungskonzept
(Stand 10/95)
Ausgangspunkte für das vorliegende Bebau¬ungskonzept waren:
- Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Lützschena-Stahmeln
(Entwurf Stand 19.06.95)
- ein am Markt orientiertes Konzept
- sinnvolle Integration der denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Industriegeländes
und Beibehaltung ihrer markanten Architektur
- Ausbildung eines gemischt genutzten Zen¬trums, das in seiner Größe dem Bedarf
der Gemeinde Lützschena-Stahmeln entspricht
- Integration der angedachten Umverlegung der Straßenbahntrasse
Die Gemeinde Lützschena-Stahmeln ist durch ihre Lage zwischen dem Oberzentrum
Leipzig (mit ei¬ner sehr hohen Bevölkerungsdichte) und dem Mittelzentrum Schkeuditz
sowie durch seine direkte Anbindung an die erholungswirksame Elster-Luppe-Aue
und durch seine gute Verkehrsanbindung ein attraktiver Wohnungsstandort; unabhängig
von Verwaltungsreformen.
Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der umliegenden Region (z.B. Güterverkehrszentrum,
verschiedene Gewerbeprojekte) kann bei ent¬sprechendem Wohnraumangebot (Qualität,
Vielfalt und vertretbarer Mietpreis) eine Zuwanderung von insbesondere jungen
Menschen gefördert werden.
Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung der weitgehenden Sättigung des
Büroflächenmarktes wurde in der vorliegenden Konzeption der Anteil Büroflächen
zugunsten des Wohnungsbaus reduziert. Das Zentrum der Bebauung (Komplex um
das dominierende Sudhaus mit Gär- und Kühlkeller wurde in seiner Dimensionierung
verkleinert und enthält eine wesentliche Aufwertung durch direkten Straßenbahnanschluss.
Neben öffentlichen Funktionen wie Gemeindeverwaltung, Bücherei, Post usw.,
sollen hier vor allem dem Wohnen zugeordnete Funktionen eingeordnet werden
(Dienstleistungen, Gaststätte, kleine Verkaufseinrichtungen täglicher Bedarf
usw.
Die angebotene Wohnbebauung erhält einen sehr hohen Nutzungsmix, um keine
"Monokultur' der Einwohner in diesem Gebiet zu erzeugen. So sind-
Reihenhäuser - vorrangig für Familien - entlang der Grenze zu den Kleingärten
- Stadtvillen mit repräsentativen Wohnungen, z.T. auch Penthousewohnungen
- ein Wohnhof (als Rundling um das Turmgebäude im nördlichen Bereich) mit
altersgerechtem Wohnraum (Anteil der älteren Bevölkerung in der Gemeinde steigt)
und z.T. betreutem Wohnen.
- sowie Wohnungen vorrangig für Single in den oberen Geschossen der Gebäude
um den Markt herum vorgesehen.
Bei der Anordnung der Bebauung wurde die vom Planungsamt empfohlene Nord-Süd-Achsenausbildung
als Achse mit Plätzen/Durchgängen und Blickbeziehungen realisiert (Bestandteil
der großen Achse Güterverkehrszentrum, S-Bahn, Gemeindezentrum, Straßenbahn
/ Bildersaal, Schloß, Auenzugang). Im nördlichen Teil wurde zur Integra-tion
des sehr kompakten und quer zur Achse ste¬henden Turmhauses, in Anlehnung
an die vor¬handene Bebauung westlich des Brauereigeländes, eine Ringbebauung
mit attraktivem Wohnhof geplant.
Für die Einrichtungen des Einzelhandels im Bebauungsgebiet, vorrangig im Erdgeschoß
und- im 1. Obergeschoß der Bebauung um den Markt ist die Größe der Einrichtungen
auf maximal 700 m² im Entwurf des Bebauungsplanes begrenzt.
In Frage kommen für den Wohnbereich notwendige Dienstleistungen und Läden
wie folgende:
Apotheke
Drogerie
Post
Arztpraxis
Bäcker
Fleischer
Frisör
Schuhladen und - service
Gastronomische Einrichtungen
Textilgeschäft
PLANUNGSGRUPPE BAUEN
DIPL.-ING. U. GERSTNER
Rückertstraße 16,04157 Leipzig, Telefon: 0341 / 5 64 3625 Telefax: 0341 /564
36 31
Bekanntmachung der Gemeinde Lützschena-Stahmeln
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.95 den Ent¬wurf des vorzeitigen
Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
"Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln"
einschließlich der Begründung gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzun¬gen für das Vorhaben.
"Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt die Flächen des ehemaligen
Produktionsgeländes der Sternburgbrauerei, Teile des Radefelder Weges und
der Bahnstraße.
Der Bebauungsplan hat folgenden Geltungsbereich:
Flurstücke 65,66/1, 66a, 66/2,177/1,177/2,
177c, 177d
der Gemarkung Lützschena sowie die Bereiche des Radefelder Weges und der Bahnstraße,
die durch die o.g. Flur¬stücke berührt werden.
Die ursprünglich im Aufstellungsbeschluß erwähnten Flur¬stücke 177 h, 177k,
180/2,182/2,184/2,185/2,186/2,187/2 wurden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
herausgenommen. Das Regierungspräsidium Leipzig als höhere Raumordnungsbehörde
hat Vorbehalte hinsichtlich des Ausmaßes (Umfang) der baulichen Nutzung zum
Ausdruck gebracht.
Die Gemeinde trägt diesen Bedenken dadurch Rechnung, daß sie den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes um vorgenannte Grundstücke reduziert.
Die Entwürfe des vorzeitigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungplan
und seiner Begründung liegen in der Zeit vom
04.12.1995 bis einschl. zum 12.01.1996
während der Dienststunden
Montag 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 u. 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
im Bürgermeisteramt Lützschena-Stahmeln, Am Brunnen 4, (Foyer), 04469 Lützschena-Stahmeln
sowie
im Vorzimmer des Ortsvorstehers, Ortsteil Stahmeln, Mühlen-straße 20, 04469
Lützschena-Stahmeln
während der bezeichneten Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Be¬denken und Anregungen
zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten im Bürgermeisteramt
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lützschena-Stahmeln
Bäsler, Bürgermeister